Welche GOÄ-Ziffern sind für „Erste Schwangerschaftsvorsorge mit Basisultraschall und ergänzender Infektionsdiagnostik“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Erste Schwangerschaftsvorsorge mit Basisultraschall und ergänzender Infektionsdiagnostik“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Erste Schwangerschaftsvorsorge mit Basisultraschall und ergänzender Infektionsdiagnostik“ in Betracht?
Für „Erste Schwangerschaftsvorsorge mit Basisultraschall und ergänzender Infektionsdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 23 und GOÄ-Nr. 415 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. A5121, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 298 und GOÄ-Nr. 3511 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Erste Schwangerschaftsvorsorge mit Basisultraschall und ergänzender Infektionsdiagnostik“ stehen erste Vorsorge Schwangerschaft, Mutterpass, Erstuntersuchung Schwangerschaft, Schwangerschaftsvorsorge. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 23 | Kernposition | Erste Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft mit vollständigem Leistungsinhalt. |
| GOÄ-Nr. 415 | Kernposition | Sonographische Untersuchung im Rahmen der Schwangerschaft. |
| GOÄ-Nr. 403 | Bedingt / alternativ | Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus. |
| GOÄ-Nr. A5121 | Bedingt / alternativ | 3D-/4D-Zuschlag nur mit medizinischer Begründung, einmal je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Venöse Blutentnahme für zusätzliche Laboruntersuchungen. |
| GOÄ-Nr. 298 | Bedingt / alternativ | Mikrobiologische Abstriche bei eigenständiger Indikation. |
| GOÄ-Nr. 3511 | Bedingt / alternativ | Urin-Teststreifen, soweit nicht bereits Bestandteil eines anderen angesetzten Leistungskomplexes. |
| GOÄ-Nr. 3531 | Bedingt / alternativ | Urinsediment bei eigenständiger Indikation. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Eigenständiger ausführlicher Bericht, etwa bei Überweisung in Pränatalzentrum. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Erste Schwangerschaftsvorsorge mit Basisultraschall und ergänzender Infektionsdiagnostik“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Erste Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft mit vollständigem Leistungsinhalt.
Kernposition der Kombination
Sonographische Untersuchung im Rahmen der Schwangerschaft.
Bedingte oder alternative Position
Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
Bedingte oder alternative Position
3D-/4D-Zuschlag nur mit medizinischer Begründung, einmal je Sitzung.
Bedingte oder alternative Position
Venöse Blutentnahme für zusätzliche Laboruntersuchungen.
Bedingte oder alternative Position
Mikrobiologische Abstriche bei eigenständiger Indikation.
Bedingte oder alternative Position
Urin-Teststreifen, soweit nicht bereits Bestandteil eines anderen angesetzten Leistungskomplexes.
Bedingte oder alternative Position
Urinsediment bei eigenständiger Indikation.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständiger ausführlicher Bericht, etwa bei Überweisung in Pränatalzentrum.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Erste Schwangerschaftsvorsorge mit Basisultraschall und ergänzender Infektionsdiagnostik“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Erste Schwangerschaftsvorsorge mit Basisultraschall und ergänzender Infektionsdiagnostik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Erste Schwangerschaftsvorsorge mit Basisultraschall und ergänzender Infektionsdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Schwangerschaftsverlaufskontrolle mit Ultraschall, CTG, Urin-, Glukose- und GBS-Diagnostik“ sowie „Blutung in der Frühschwangerschaft mit Ultraschall, hCG-Verlauf und Anämieabklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Erste Schwangerschaftsvorsorge mit Basisultraschall und ergänzender Infektionsdiagnostik“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: erste Vorsorge Schwangerschaft, Mutterpass, Erstuntersuchung Schwangerschaft, Schwangerschaftsvorsorge
Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 23: Erste Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft mit vollständigem Leistungsinhalt.
GOÄ-Nr. 415: Sonographische Untersuchung im Rahmen der Schwangerschaft.
vollständiger Leistungsinhalt Nr. 23 einschließlich Anamnese, Beratung, Terminbestimmung und Mutterpass
Schwangerschaftsalter, Lage, Vitalität und Sonographiebefund
zusätzliche Labor-/Abstrichindikation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Erste Schwangerschaftsvorsorge mit Basisultraschall und ergänzender Infektionsdiagnostik“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Erste Schwangerschaftsvorsorge mit Basisultraschall und ergänzender Infektionsdiagnostik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 23 (Erste Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft mit vollständigem Leistungsinhalt); GOÄ-Nr. 415 (Sonographische Untersuchung im Rahmen der Schwangerschaft). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 403 gilt zusätzlich: Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Erste Schwangerschaftsvorsorge mit Basisultraschall und ergänzender Infektionsdiagnostik“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 403 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Erste Schwangerschaftsvorsorge mit Basisultraschall und ergänzender Infektionsdiagnostik“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Gynäkologie und Geburtshilfe-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 23 und GOÄ-Nr. 415. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Erste Schwangerschaftsvorsorge mit Basisultraschall und ergänzender Infektionsdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Schwangerschaftsverlaufskontrolle mit Ultraschall, CTG, Urin-, Glukose- und GBS-Diagnostik“ sowie „Blutung in der Frühschwangerschaft mit Ultraschall, hCG-Verlauf und Anämieabklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
