Welche GOÄ-Ziffern sind für „Erste Schwangerschaftsvorsorge mit Basisultraschall und ergänzender Infektionsdiagnostik“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Erste Schwangerschaftsvorsorge mit Basisultraschall und ergänzender Infektionsdiagnostik“.

FachgruppeGynäkologie und Geburtshilfe
ThemenbereichSchwangerschaft und Pränataldiagnostik
KernpositionenGOÄ-Nr. 23 und GOÄ-Nr. 415
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Erste Schwangerschaftsvorsorge mit Basisultraschall und ergänzender Infektionsdiagnostik

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Erste Schwangerschaftsvorsorge mit Basisultraschall und ergänzender Infektionsdiagnostik“ in Betracht?

Für „Erste Schwangerschaftsvorsorge mit Basisultraschall und ergänzender Infektionsdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 23 und GOÄ-Nr. 415 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. A5121, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 298 und GOÄ-Nr. 3511 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Erste Schwangerschaftsvorsorge mit Basisultraschall und ergänzender Infektionsdiagnostik“ stehen erste Vorsorge Schwangerschaft, Mutterpass, Erstuntersuchung Schwangerschaft, Schwangerschaftsvorsorge. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 23KernpositionErste Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft mit vollständigem Leistungsinhalt.
GOÄ-Nr. 415KernpositionSonographische Untersuchung im Rahmen der Schwangerschaft.
GOÄ-Nr. 403Bedingt / alternativZuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
GOÄ-Nr. A5121Bedingt / alternativ3D-/4D-Zuschlag nur mit medizinischer Begründung, einmal je Sitzung.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativVenöse Blutentnahme für zusätzliche Laboruntersuchungen.
GOÄ-Nr. 298Bedingt / alternativMikrobiologische Abstriche bei eigenständiger Indikation.
GOÄ-Nr. 3511Bedingt / alternativUrin-Teststreifen, soweit nicht bereits Bestandteil eines anderen angesetzten Leistungskomplexes.
GOÄ-Nr. 3531Bedingt / alternativUrinsediment bei eigenständiger Indikation.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativEigenständiger ausführlicher Bericht, etwa bei Überweisung in Pränatalzentrum.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Erste Schwangerschaftsvorsorge mit Basisultraschall und ergänzender Infektionsdiagnostik“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 23

Kernposition der Kombination

Erste Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft mit vollständigem Leistungsinhalt.

GOÄ 415

Kernposition der Kombination

Sonographische Untersuchung im Rahmen der Schwangerschaft.

GOÄ 403

Bedingte oder alternative Position

Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.

Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418
415
GOÄ A5121

Bedingte oder alternative Position

3D-/4D-Zuschlag nur mit medizinischer Begründung, einmal je Sitzung.

Analog bewertet zu: 5121
GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Venöse Blutentnahme für zusätzliche Laboruntersuchungen.

GOÄ 298

Bedingte oder alternative Position

Mikrobiologische Abstriche bei eigenständiger Indikation.

Wiederholung:
Min: 1
GOÄ 3511

Bedingte oder alternative Position

Urin-Teststreifen, soweit nicht bereits Bestandteil eines anderen angesetzten Leistungskomplexes.

GOÄ 3531

Bedingte oder alternative Position

Urinsediment bei eigenständiger Indikation.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiger ausführlicher Bericht, etwa bei Überweisung in Pränatalzentrum.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Erste Schwangerschaftsvorsorge mit Basisultraschall und ergänzender Infektionsdiagnostik“?

Hinweise zur Kombination

Neben Nr. 23 sind Nr. 1, 3, 5, 7 und 3550 ausgeschlossen; enthaltene Leistungen nicht doppelt abrechnen.
A5121 nur bei medizinischem Mehrwert, nicht als reine Erinnerungs-/Babybildleistung.

Besondere Dokumentationsvorgaben

vollständiger Leistungsinhalt Nr. 23 einschließlich Anamnese, Beratung, Terminbestimmung und Mutterpass
Schwangerschaftsalter, Lage, Vitalität und Sonographiebefund
zusätzliche Labor-/Abstrichindikation
medizinische Begründung für 3D/4D

Wie grenzt sich „Erste Schwangerschaftsvorsorge mit Basisultraschall und ergänzender Infektionsdiagnostik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Erste Schwangerschaftsvorsorge mit Basisultraschall und ergänzender Infektionsdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Schwangerschaftsverlaufskontrolle mit Ultraschall, CTG, Urin-, Glukose- und GBS-Diagnostik“ sowie „Blutung in der Frühschwangerschaft mit Ultraschall, hCG-Verlauf und Anämieabklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Erste Schwangerschaftsvorsorge mit Basisultraschall und ergänzender Infektionsdiagnostik“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: erste Vorsorge Schwangerschaft, Mutterpass, Erstuntersuchung Schwangerschaft, Schwangerschaftsvorsorge

Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 23: Erste Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft mit vollständigem Leistungsinhalt.

GOÄ-Nr. 415: Sonographische Untersuchung im Rahmen der Schwangerschaft.

vollständiger Leistungsinhalt Nr. 23 einschließlich Anamnese, Beratung, Terminbestimmung und Mutterpass

Schwangerschaftsalter, Lage, Vitalität und Sonographiebefund

zusätzliche Labor-/Abstrichindikation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Erste Schwangerschaftsvorsorge mit Basisultraschall und ergänzender Infektionsdiagnostik“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Erste Schwangerschaftsvorsorge mit Basisultraschall und ergänzender Infektionsdiagnostik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 23 (Erste Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft mit vollständigem Leistungsinhalt); GOÄ-Nr. 415 (Sonographische Untersuchung im Rahmen der Schwangerschaft). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 403 gilt zusätzlich: Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Erste Schwangerschaftsvorsorge mit Basisultraschall und ergänzender Infektionsdiagnostik“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 403 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Erste Schwangerschaftsvorsorge mit Basisultraschall und ergänzender Infektionsdiagnostik“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Erste Schwangerschaftsvorsorge mit Basisultraschall und ergänzender Infektionsdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 23 und GOÄ-Nr. 415 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. A5121, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 298 und GOÄ-Nr. 3511 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 23 und GOÄ-Nr. 415. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Erste Schwangerschaftsvorsorge mit Basisultraschall und ergänzender Infektionsdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Schwangerschaftsverlaufskontrolle mit Ultraschall, CTG, Urin-, Glukose- und GBS-Diagnostik“ sowie „Blutung in der Frühschwangerschaft mit Ultraschall, hCG-Verlauf und Anämieabklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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