Welche GOÄ-Ziffern sind für „Akute kardiale Dekompensation – ambulante Erstversorgung und Weiterleitung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kardiologie für das Thema „Akute kardiale Dekompensation – ambulante Erstversorgung und Weiterleitung“.

FachgruppeKardiologie
ThemenbereichHerzinsuffizienz und Kardiomyopathien
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Akute kardiale Dekompensation – ambulante Erstversorgung und Weiterleitung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Akute kardiale Dekompensation – ambulante Erstversorgung und Weiterleitung“ in Betracht?

Für „Akute kardiale Dekompensation – ambulante Erstversorgung und Weiterleitung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 424 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 405, GOÄ-Nr. 406, GOÄ-Nr. 602 und GOÄ-Nr. 253 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Akute kardiale Dekompensation – ambulante Erstversorgung und Weiterleitung“ stehen akute Herzinsuffizienz, Dekompensation, Lungenödem, Ödeme, Notfall. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Ruhe- oder Belastungssituation, Ableitungs- und Aufzeichnungsumfang, Messdauer, Auswertung sowie alternative invasive oder nichtinvasive Verfahren maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionEigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
GOÄ-Nr. 651KernpositionEigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.
GOÄ-Nr. 424KernpositionZweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.
GOÄ-Nr. 404Bedingt / alternativZusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.
GOÄ-Nr. 405Bedingt / alternativZusätzliche Untersuchung mit cw-Doppler zu Nr. 424.
GOÄ-Nr. 406Bedingt / alternativZusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424.
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativEigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.
GOÄ-Nr. 253Bedingt / alternativIntravenöse Medikamentengabe.
GOÄ-Nr. 271Bedingt / alternativIntravenöse Infusion bis 30 Minuten; Beginn/Ende bzw. Dauer dokumentieren; nicht neben Nr. 272 für dieselbe Infusion.
GOÄ-Nr. 272Bedingt / alternativIntravenöse Infusion über 30 Minuten; Beginn/Ende bzw. Dauer dokumentieren; nicht neben Nr. 271 für dieselbe Infusion.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativVenöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.
GOÄ-Nr. A3732Bedingt / alternativTroponin-T-Schnelltest tatsächlich durchgeführt.
GOÄ-Nr. 60Bedingt / alternativTatsächliche konsiliarische Erörterung mit einem anderen liquidationsberechtigten Arzt, auch telefonisch; Inhalt und Gesprächspartner dokumentieren.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativNur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Akute kardiale Dekompensation – ambulante Erstversorgung und Weiterleitung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.

GOÄ 651

Kernposition der Kombination

Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.

GOÄ 424

Kernposition der Kombination

Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.

GOÄ 404

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 405

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Untersuchung mit cw-Doppler zu Nr. 424.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 406

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 602

Bedingte oder alternative Position

Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.

Same session excludes if included by:
606
GOÄ 253

Bedingte oder alternative Position

Intravenöse Medikamentengabe.

GOÄ 271

Bedingte oder alternative Position

Intravenöse Infusion bis 30 Minuten; Beginn/Ende bzw. Dauer dokumentieren; nicht neben Nr. 272 für dieselbe Infusion.

Abrechnungsalternative: iv_infusion_duration
Höchstens aus dieser Gruppe pro Sitzung: 1
GOÄ 272

Bedingte oder alternative Position

Intravenöse Infusion über 30 Minuten; Beginn/Ende bzw. Dauer dokumentieren; nicht neben Nr. 271 für dieselbe Infusion.

Abrechnungsalternative: iv_infusion_duration
Höchstens aus dieser Gruppe pro Sitzung: 1
GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.

GOÄ A3732

Bedingte oder alternative Position

Troponin-T-Schnelltest tatsächlich durchgeführt.

Analog bewertet zu: 3741
GOÄ 60

Bedingte oder alternative Position

Tatsächliche konsiliarische Erörterung mit einem anderen liquidationsberechtigten Arzt, auch telefonisch; Inhalt und Gesprächspartner dokumentieren.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Akute kardiale Dekompensation – ambulante Erstversorgung und Weiterleitung“?

Hinweise zur Kombination

Nicht zur routinemäßigen ambulanten Behandlung schwerer Dekompensation verwenden; Notfallversorgung und stationäre Einweisung haben Vorrang.
Nr. 271 und Nr. 272 sind für dieselbe Infusion Alternativen nach Dauer.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Vitalparameter und Notfallzeichen
Volumenstatus
EKG/Echo
Sauerstoffsättigung
Arzneimittel, Dosis und Verlauf
Zeitpunkt und Art der stationären Weiterleitung

Erforderliche Leistungsgruppen

Id: iv_infusion_duration
Members:
271
272
Min if infusion performed: 1
Höchstzahl pro Sitzung: 1

Wie grenzt sich „Akute kardiale Dekompensation – ambulante Erstversorgung und Weiterleitung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Akute kardiale Dekompensation – ambulante Erstversorgung und Weiterleitung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „HFrEF – umfassende Herzinsuffizienz-Verlaufskontrolle“ sowie „Kardiale Amyloidose – Struktur-, Strain-, Rhythmus- und Blutdruckverlauf“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Akute kardiale Dekompensation – ambulante Erstversorgung und Weiterleitung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: akute Herzinsuffizienz, Dekompensation, Lungenödem, Ödeme

Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung

GOÄ-Nr. 1: Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ-Nr. 7: Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.

GOÄ-Nr. 651: Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.

Vitalparameter und Notfallzeichen

Volumenstatus

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Akute kardiale Dekompensation – ambulante Erstversorgung und Weiterleitung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Akute kardiale Dekompensation – ambulante Erstversorgung und Weiterleitung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich); GOÄ-Nr. 7 (Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System); GOÄ-Nr. 651 (Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung); GOÄ-Nr. 424 (Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 404 gilt zusätzlich: Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Akute kardiale Dekompensation – ambulante Erstversorgung und Weiterleitung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ruhe-, Belastungs- und Langzeitverfahren sowie ihre Auswertungen sind nur entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Verfahren kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 404 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Akute kardiale Dekompensation – ambulante Erstversorgung und Weiterleitung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Akute kardiale Dekompensation – ambulante Erstversorgung und Weiterleitung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 424 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 405, GOÄ-Nr. 406, GOÄ-Nr. 602 und GOÄ-Nr. 253 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 424. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Akute kardiale Dekompensation – ambulante Erstversorgung und Weiterleitung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „HFrEF – umfassende Herzinsuffizienz-Verlaufskontrolle“ sowie „Kardiale Amyloidose – Struktur-, Strain-, Rhythmus- und Blutdruckverlauf“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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