Welche GOÄ-Ziffern sind für „HFpEF – diastolische Funktions- und Belastungsabklärung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kardiologie für das Thema „HFpEF – diastolische Funktions- und Belastungsabklärung“.

FachgruppeKardiologie
ThemenbereichHerzinsuffizienz und Kardiomyopathien
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für HFpEF – diastolische Funktions- und Belastungsabklärung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „HFpEF – diastolische Funktions- und Belastungsabklärung“ in Betracht?

Für „HFpEF – diastolische Funktions- und Belastungsabklärung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 424, GOÄ-Nr. A5140 und GOÄ-Nr. 654 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 405, GOÄ-Nr. 406, GOÄ-Nr. 606 und GOÄ-Nr. 605 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „HFpEF – diastolische Funktions- und Belastungsabklärung“ stehen HFpEF, diastolische Herzinsuffizienz, Belastungsdyspnoe, Gewebedoppler. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Ruhe- oder Belastungssituation, Ableitungs- und Aufzeichnungsumfang, Messdauer, Auswertung sowie alternative invasive oder nichtinvasive Verfahren maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionEigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
GOÄ-Nr. 651KernpositionEigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.
GOÄ-Nr. 424KernpositionZweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.
GOÄ-Nr. 404Bedingt / alternativZusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.
GOÄ-Nr. 405Bedingt / alternativZusätzliche Untersuchung mit cw-Doppler zu Nr. 424.
GOÄ-Nr. 406Bedingt / alternativZusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424.
GOÄ-Nr. A5140KernpositionGewebedoppler als eigenständiger Zusatz zur Echokardiographie; einmal je Sitzung.
GOÄ-Nr. 606Bedingt / alternativSpiroergometrische Untersuchung einschließlich vorausgegangener Ruhespirographie und gegebenenfalls Oxymetrie; vollständiges Belastungsprotokoll und Auswertung erforderlich.
GOÄ-Nr. 605Bedingt / alternativNur bei eigenständiger Ruhespirographie außerhalb der in Nr. 606 enthaltenen vorausgegangenen Ruhespirographie; nicht zusätzlich für denselben spiroergometrischen Ablauf.
GOÄ-Nr. 605aBedingt / alternativFluss-Volumen-Kurve nur bei tatsächlich zusätzlicher Darstellung und Dokumentation; Zuordnung zur eigenständigen spirographischen Untersuchung manuell prüfen.
GOÄ-Nr. 654KernpositionLangzeitblutdruckmessung von mindestens 18 Stunden Dauer – einschließlich Aufzeichnung und Auswertung
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativEigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativVenöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativNur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.
GOÄ-Nr. 659Bedingt / alternativLangzeit-EKG bei Rhythmus- oder Vorhofflimmerfragestellung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „HFpEF – diastolische Funktions- und Belastungsabklärung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.

GOÄ 651

Kernposition der Kombination

Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.

GOÄ 424

Kernposition der Kombination

Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.

GOÄ 404

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 405

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Untersuchung mit cw-Doppler zu Nr. 424.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 406

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ A5140

Kernposition der Kombination

Gewebedoppler als eigenständiger Zusatz zur Echokardiographie; einmal je Sitzung.

Analog bewertet zu: 5140
Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 606

Bedingte oder alternative Position

Spiroergometrische Untersuchung einschließlich vorausgegangener Ruhespirographie und gegebenenfalls Oxymetrie; vollständiges Belastungsprotokoll und Auswertung erforderlich.

In derselben Sitzung enthalten:
605
602_if_part_of_spiroergometry
Ausschlussgruppe derselben Sitzung: spirometry_605_606
GOÄ 605

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständiger Ruhespirographie außerhalb der in Nr. 606 enthaltenen vorausgegangenen Ruhespirographie; nicht zusätzlich für denselben spiroergometrischen Ablauf.

Ausschlussgruppe derselben Sitzung: spirometry_605_606
GOÄ 605a

Bedingte oder alternative Position

Fluss-Volumen-Kurve nur bei tatsächlich zusätzlicher Darstellung und Dokumentation; Zuordnung zur eigenständigen spirographischen Untersuchung manuell prüfen.

GOÄ 654

Kernposition der Kombination

Langzeitblutdruckmessung von mindestens 18 Stunden Dauer – einschließlich Aufzeichnung und Auswertung

GOÄ 602

Bedingte oder alternative Position

Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.

Same session excludes if included by:
606
GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.

GOÄ 659

Bedingte oder alternative Position

Langzeit-EKG bei Rhythmus- oder Vorhofflimmerfragestellung.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „HFpEF – diastolische Funktions- und Belastungsabklärung“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 606 enthält die vorausgegangene Ruhespirographie und gegebenenfalls die Oxymetrie; Nr. 605 und eine lediglich integrierte Nr. 602 dafür nicht zusätzlich ansetzen.

Besondere Dokumentationsvorgaben

NYHA-Klasse und Volumenstatus
diastolische Echo-Parameter
Gewebedoppler
Langzeit-Blutdruck
spiroergometrische Parameter
Differentialdiagnose und Therapieplan

Erforderliche Leistungsgruppen

Id: spirometry_605_606
Members:
605
606
Min if pulmonary function path selected: 1
Höchstzahl pro Sitzung: 1
Condition: Nr. 605 nur für eine eigenständige Ruhespirographie; Nr. 606 enthält die vorausgegangene Ruhespirographie.

Wie grenzt sich „HFpEF – diastolische Funktions- und Belastungsabklärung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „HFpEF – diastolische Funktions- und Belastungsabklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „HFrEF – umfassende Herzinsuffizienz-Verlaufskontrolle“ sowie „Kardiale Amyloidose – Struktur-, Strain-, Rhythmus- und Blutdruckverlauf“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „HFpEF – diastolische Funktions- und Belastungsabklärung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: HFpEF, diastolische Herzinsuffizienz, Belastungsdyspnoe, Gewebedoppler

Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung

GOÄ-Nr. 1: Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ-Nr. 7: Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.

GOÄ-Nr. 651: Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.

NYHA-Klasse und Volumenstatus

diastolische Echo-Parameter

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „HFpEF – diastolische Funktions- und Belastungsabklärung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „HFpEF – diastolische Funktions- und Belastungsabklärung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich); GOÄ-Nr. 7 (Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System); GOÄ-Nr. 651 (Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung); GOÄ-Nr. 424 (Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423); GOÄ-Nr. A5140 (Gewebedoppler als eigenständiger Zusatz zur Echokardiographie; einmal je Sitzung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 404 gilt zusätzlich: Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „HFpEF – diastolische Funktions- und Belastungsabklärung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ruhe-, Belastungs- und Langzeitverfahren sowie ihre Auswertungen sind nur entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Verfahren kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 404 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „HFpEF – diastolische Funktions- und Belastungsabklärung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „HFpEF – diastolische Funktions- und Belastungsabklärung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 424, GOÄ-Nr. A5140 und GOÄ-Nr. 654 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 405, GOÄ-Nr. 406, GOÄ-Nr. 606 und GOÄ-Nr. 605 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 424, GOÄ-Nr. A5140 und GOÄ-Nr. 654. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „HFpEF – diastolische Funktions- und Belastungsabklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „HFrEF – umfassende Herzinsuffizienz-Verlaufskontrolle“ sowie „Kardiale Amyloidose – Struktur-, Strain-, Rhythmus- und Blutdruckverlauf“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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