Eingehende psychotherapeutische Beratung einer Bezugsperson eines Erwachsenen
Psychiatrie und Psychotherapie · Psychotherapie – Bezugspersonen

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Klärt Störungsmodell, Motivation und passende Behandlungsmethode beziehungsweise setzt eine definierte psychotherapeutische Intervention mit überprüfbarem Ziel um. Die ärztliche Bewertung umfasst eingehende psychotherapeutische Beratung einer Bezugsperson eines Erwachsenen.
Wann ist sie anwendbar?
Bei diagnostizierter psychischer Störung und ausreichender Mitwirkungsmöglichkeit; Format, Frequenz und Verfahren müssen zur Akuität, Zielsetzung und Belastbarkeit passen. Erforderliche Kernleistung: Eingehende psychotherapeutische Beratung einer Bezugsperson eines Erwachsenen; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Eigenständiger Bezugspersonenkontakt.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. A817 | Kernposition | Psychiatrische Beratung der Bezugspersonen bei psychisch gestörten Kindern/Jugendl. Aus Befunden. Erläuterung geplanter Therapie. Eingehende Beratung anhand erhobener Befunde und Erläuterung geplanter psychotherapeutischer Maßnahmen. Eigenständiger Bezugspersonenkontakt. Nicht neben Nr. 4; bei einer A812-Therapiesitzung mit einbezogener Bezugsperson ist die Beratung bereits in A812 enthalten. Bei KJP-Akut-/Kurzzeittherapie werden eigenständige Bezugspersonenstunden selbst über A812 abgerechnet. |
| GOÄ-Nr. A804 | Bedingt / alternativ | Psychiatrische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch – auch mit gezielter Exploration. Psychotherapeutische Behandlung in gesondertem Kontakt, einmal je Kalendertag. A804 und A806 sind bei psychiatrischer Behandlung Alternativen; nicht beide für denselben Gesprächsinhalt ansetzen. |
| GOÄ-Nr. 60 | Bedingt / alternativ | Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt. Nur als eigenständige konsiliarische Erörterung zwischen liquidationsberechtigten Ärzten; der abrechnende Arzt muss sich zuvor oder in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang persönlich mit dem Patienten und dessen Erkrankung befasst haben. Nicht für eine bloße Abstimmung mit Psychologischen Psychotherapeuten und nicht für Inhalte, die bereits Bestandteil eines Gutachterberichts sind. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einbeziehung der Bezugspersonen“ sowie „Fremdanamnese bei psychisch erkranktem Erwachsenen – separater Kontakt mit Bezugsperson“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis
GOÄ-Nr. A817: Eingehende Beratung anhand erhobener Befunde und Erläuterung geplanter psychotherapeutischer Maßnahmen. Eigenständiger Bezugspersonenkontakt. Nicht neben Nr. 4; bei einer A812-Therapiesitzung mit einbezogener Bezugsperson ist die Beratung bereits in A812 enthalten. Bei KJP-Akut-/Kurzzeittherapie werden eigenständige Bezugspersonenstunden selbst über A812 abgerechnet.
Bezug der Person zum Patienten
erhobene Befunde
Beratungsinhalt und geplante Maßnahmen
Einwilligung/Schweigepflicht
Trennung der Kontakte
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. A804 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Psychotherapeutische Behandlung in gesondertem Kontakt, einmal je Kalendertag. A804 und A806 sind bei psychiatrischer Behandlung Alternativen; nicht beide…
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
