Psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung per Videoübertragung
Psychiatrie und Psychotherapie · Psychotherapie – Digital und Video

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Ermöglicht eine psychiatrische beziehungsweise psychotherapeutische Behandlung über sichere Videoübertragung, wenn Befundbeurteilung und Intervention ohne unmittelbare körperliche Präsenz fachgerecht möglich sind. Die Behandlung umfasst psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung per Videoübertragung.
Wann ist sie anwendbar?
Bei dafür geeigneter Symptomatik, stabiler technischer und vertraulicher Verbindung sowie geklärtem Aufenthaltsort und Notfallweg; akute Gefährdung oder notwendige körperlich-neurologische Untersuchung erfordern Präsenzversorgung. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung per Videoübertragung.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. A806 | Bedingt / alternativ | Psychiatrische Behandlung mit Exploration und therapeutischem Gespräch, ggf. mit Kontaktgesprächen. Mindestdauer: 20 Minuten. Originärer Leistungsinhalt per Video vollständig erbracht; Alternative A804 je nach tatsächlichem Umfang. Telemedizinische Eignung, Videoübertragung, Leistungsinhalt und gegebenenfalls Mindestdauer dokumentieren; nicht telefonisch. |
| GOÄ-Nr. A804 | Bedingt / alternativ | Psychiatrische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch – auch mit gezielter Exploration. Videoerbringung der originären psychiatrischen Behandlung nach Nr. 804 analog; Videoerbringung und eigenständiger Leistungsinhalt im Rechnungstext angeben. Telemedizinische Eignung, Videoübertragung, Leistungsinhalt und gegebenenfalls Mindestdauer dokumentieren; nicht telefonisch. |
| GOÄ-Nr. A801 | Bedingt / alternativ | Eingehende psychiatrische Untersuchung – gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson. Videoerbringung einer nach Inhalt originären psychiatrischen Untersuchung Nr. 801 entsprechend der BÄK-Videoempfehlung; nicht mit A801 für den aktuellen psychischen Befund verwechseln. Telemedizinische Eignung, Videoerbringung und Befund dokumentieren. Telemedizinische Eignung, Videoübertragung, Leistungsinhalt und gegebenenfalls Mindestdauer dokumentieren; nicht telefonisch. |
| GOÄ-Nr. A857 | Bedingt / alternativ | Orientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen. Testanwendung/-auswertung per Video, soweit methodisch geeignet. Telemedizinische Eignung, Videoübertragung, Leistungsinhalt und gegebenenfalls Mindestdauer dokumentieren; nicht telefonisch. |
| GOÄ-Nr. A817 | Bedingt / alternativ | Psychiatrische Beratung der Bezugspersonen bei psychisch gestörten Kindern/Jugendl. Aus Befunden. Erläuterung geplanter Therapie. Eigenständiger Bezugspersonenkontakt. Nicht neben Nr. 4; bei einer A812-Therapiesitzung mit einbezogener Bezugsperson ist die Beratung bereits in A812 enthalten. Bei KJP-Akut-/Kurzzeittherapie werden eigenständige Bezugspersonenstunden selbst über A812 abgerechnet. Telemedizinische Eignung, Videoübertragung, Leistungsinhalt und gegebenenfalls Mindestdauer dokumentieren; nicht telefonisch. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Kombinationsregeln und Alternativen
Hinweise zur Kombination
Mindestens eine erforderliche Gruppe
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Einbindung einer psychotherapieunterstützenden DiGA“ sowie „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis
Einwilligung und Eignung der Videoerbringung
Identität und Aufenthaltsort
technischer Kontakt
Leistungsinhalt und Dauer
Kennzeichnung der telemedizinischen Erbringung in der Rechnung
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. A806 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Originärer Leistungsinhalt per Video vollständig erbracht; Alternative A804 je nach tatsächlichem Umfang. Telemedizinische Eignung, Videoübertragung,…
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
