Welche GOÄ-Ziffern sind für „Psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung per Videoübertragung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie für das Thema „Psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung per Videoübertragung“.

FachgruppePsychiatrie und Psychotherapie
ThemenbereichPsychotherapie – Digital und Video
KernpositionenKein pauschaler Kernblock
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung per Videoübertragung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung per Videoübertragung“ in Betracht?

Für „Psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung per Videoübertragung“ ist kein pauschaler GOÄ-Kernblock vorgesehen. Die berechnungsfähigen Positionen ergeben sich aus dem tatsächlich gewählten Leistungs- oder Alternativpfad; jede Position ist einzeln zu prüfen.

Bei der Abrechnung von „Psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung per Videoübertragung“ stehen Videosprechstunde, Videobehandlung, Telepsychiatrie, online. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungssetting, Mindestdauer, Gesprächs- oder Therapieverfahren, Teilnehmer, Video- beziehungsweise Präsenzform und zeitliche Abstände maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. A806Bedingt / alternativOriginärer Leistungsinhalt per Video vollständig erbracht; Alternative A804 je nach tatsächlichem Umfang. Telemedizinische Eignung, Videoübertragung, Leistungsinhalt und gegebenenfalls Mindestdauer dokumentieren; nicht telefonisch.
GOÄ-Nr. A804Bedingt / alternativVideoerbringung der originären psychiatrischen Behandlung nach Nr. 804 analog; Videoerbringung und eigenständiger Leistungsinhalt im Rechnungstext angeben. Telemedizinische Eignung, Videoübertragung, Leistungsinhalt und gegebenenfalls Mindestdauer dokumentieren; nicht telefonisch.
GOÄ-Nr. A801Bedingt / alternativVideoerbringung einer nach Inhalt originären psychiatrischen Untersuchung Nr. 801 entsprechend der BÄK-Videoempfehlung; nicht mit A801 für den aktuellen psychischen Befund verwechseln. Telemedizinische Eignung, Videoerbringung und Befund dokumentieren. Telemedizinische Eignung, Videoübertragung, Leistungsinhalt und gegebenenfalls Mindestdauer dokumentieren; nicht telefonisch.
GOÄ-Nr. A857Bedingt / alternativTestanwendung/-auswertung per Video, soweit methodisch geeignet. Telemedizinische Eignung, Videoübertragung, Leistungsinhalt und gegebenenfalls Mindestdauer dokumentieren; nicht telefonisch.
GOÄ-Nr. A817Bedingt / alternativEigenständiger Bezugspersonenkontakt. Nicht neben Nr. 4; bei einer A812-Therapiesitzung mit einbezogener Bezugsperson ist die Beratung bereits in A812 enthalten. Bei KJP-Akut-/Kurzzeittherapie werden eigenständige Bezugspersonenstunden selbst über A812 abgerechnet. Telemedizinische Eignung, Videoübertragung, Leistungsinhalt und gegebenenfalls Mindestdauer dokumentieren; nicht telefonisch.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung per Videoübertragung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ A806

Bedingte oder alternative Position

Originärer Leistungsinhalt per Video vollständig erbracht; Alternative A804 je nach tatsächlichem Umfang. Telemedizinische Eignung, Videoübertragung, Leistungsinhalt und gegebenenfalls Mindestdauer dokumentieren; nicht telefonisch.

Analog bewertet zu: 806
Analoge Leistung: video_psychiatrische_behandlung
Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 20 Minuten
Abrechnungsalternative: video_service
Videoübertragung erforderlich: Ja
Rechnungstext erforderlich: Ja
GOÄ A804

Bedingte oder alternative Position

Videoerbringung der originären psychiatrischen Behandlung nach Nr. 804 analog; Videoerbringung und eigenständiger Leistungsinhalt im Rechnungstext angeben. Telemedizinische Eignung, Videoübertragung, Leistungsinhalt und gegebenenfalls Mindestdauer dokumentieren; nicht telefonisch.

Analog bewertet zu: 804
Analoge Leistung: video_psychiatrische_behandlung
Abrechnungsalternative: video_service
Videoübertragung erforderlich: Ja
Rechnungstext erforderlich: Ja
GOÄ A801

Bedingte oder alternative Position

Videoerbringung einer nach Inhalt originären psychiatrischen Untersuchung Nr. 801 entsprechend der BÄK-Videoempfehlung; nicht mit A801 für den aktuellen psychischen Befund verwechseln. Telemedizinische Eignung, Videoerbringung und Befund dokumentieren. Telemedizinische Eignung, Videoübertragung, Leistungsinhalt und gegebenenfalls Mindestdauer dokumentieren; nicht telefonisch.

Analog bewertet zu: 801
Analoge Leistung: videoerbringung_originäre_801
Videoübertragung erforderlich: Ja
Rechnungstext erforderlich: Ja
Abrechnungsalternative: video_service
GOÄ A857

Bedingte oder alternative Position

Testanwendung/-auswertung per Video, soweit methodisch geeignet. Telemedizinische Eignung, Videoübertragung, Leistungsinhalt und gegebenenfalls Mindestdauer dokumentieren; nicht telefonisch.

Analog bewertet zu: 857
Analoge Leistung: video_test
Videoübertragung erforderlich: Ja
Rechnungstext erforderlich: Ja
Abrechnungsalternative: video_service
GOÄ A817

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiger Bezugspersonenkontakt. Nicht neben Nr. 4; bei einer A812-Therapiesitzung mit einbezogener Bezugsperson ist die Beratung bereits in A812 enthalten. Bei KJP-Akut-/Kurzzeittherapie werden eigenständige Bezugspersonenstunden selbst über A812 abgerechnet. Telemedizinische Eignung, Videoübertragung, Leistungsinhalt und gegebenenfalls Mindestdauer dokumentieren; nicht telefonisch.

Analog bewertet zu: 817
Analoge Leistung: video_bezugsperson
Leistungserbringer-Kontext: psychotherapeutische Beratung nach abgeschlossener Diagnostik und Indikationsstellung
Videoübertragung erforderlich: Ja
Rechnungstext erforderlich: Ja
Abrechnungsalternative: video_service

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung per Videoübertragung“?

Hinweise zur Kombination

Die BÄK-Videoempfehlung erfasst die originären Leistungen 801, 804, 806, 807, 808, 817, 835, 846, 849, 855, 856, 857, 860, 861, 863, 865, 870, 885 und 886 bei Videoerbringung analog. Telefonische Erbringung ist davon nicht umfasst.
Die Kette ist nur eine Auswahlhilfe: pro Kontakt nur die tatsächlich vollständig erbrachte und für Video zulässige Leistung auswählen; keine Mehrfachberechnung allein wegen Videokontakt.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Einwilligung und Eignung der Videoerbringung
Identität und Aufenthaltsort
technischer Kontakt
Leistungsinhalt und Dauer
Kennzeichnung der telemedizinischen Erbringung in der Rechnung

Mindestens eine erforderliche Gruppe

video_service

Wie grenzt sich „Psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung per Videoübertragung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung per Videoübertragung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Einbindung einer psychotherapieunterstützenden DiGA“ sowie „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung per Videoübertragung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Videosprechstunde, Videobehandlung, Telepsychiatrie, online

Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis

Einwilligung und Eignung der Videoerbringung

Identität und Aufenthaltsort

technischer Kontakt

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung per Videoübertragung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung per Videoübertragung“. Aus den hinterlegten Alternativen werden nur die tatsächlich vollständig erbrachten Leistungen ausgewählt. Für die bedingte Position GOÄ-Nr. A806 gilt zusätzlich: Originärer Leistungsinhalt per Video vollständig erbracht; Alternative A804 je nach tatsächlichem Umfang. Telemedizinische Eignung, Videoübertragung,….


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung per Videoübertragung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Gesprächs-, Test- und Therapieleistungen sind nicht austauschbar; Mindestzeiten, Teilnehmerkreis und Sitzungsabstände müssen jeweils erfüllt sein.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. A806 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Originärer Leistungsinhalt per Video vollständig erbracht; Alternative A804 je nach tatsächlichem Umfang. Telemedizinische Eignung, Videoübertragung,…


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung per Videoübertragung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung per Videoübertragung“ ist kein pauschaler GOÄ-Kernblock vorgesehen. Die berechnungsfähigen Positionen ergeben sich aus dem tatsächlich gewählten Leistungs- oder Alternativpfad; jede Position ist einzeln zu prüfen.

Die Kombination enthält keinen automatisch anzusetzenden Kernblock. Maßgeblich sind der tatsächlich gewählte Behandlungspfad und die vollständig erbrachten Einzelleistungen.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung per Videoübertragung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Einbindung einer psychotherapieunterstützenden DiGA“ sowie „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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