Psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung per Videoübertragung

Psychiatrie und Psychotherapie · Psychotherapie – Digital und Video

FachgruppePsychiatrie und Psychotherapie
ThemenbereichPsychotherapie – Digital und Video
KernpositionenKein pauschaler Kernblock
GOÄ-Abrechnung für Psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung per Videoübertragung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Ermöglicht eine psychiatrische beziehungsweise psychotherapeutische Behandlung über sichere Videoübertragung, wenn Befundbeurteilung und Intervention ohne unmittelbare körperliche Präsenz fachgerecht möglich sind. Die Behandlung umfasst psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung per Videoübertragung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei dafür geeigneter Symptomatik, stabiler technischer und vertraulicher Verbindung sowie geklärtem Aufenthaltsort und Notfallweg; akute Gefährdung oder notwendige körperlich-neurologische Untersuchung erfordern Präsenzversorgung. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung per Videoübertragung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. A806Bedingt / alternativPsychiatrische Behandlung mit Exploration und therapeutischem Gespräch, ggf. mit Kontaktgesprächen. Mindestdauer: 20 Minuten. Originärer Leistungsinhalt per Video vollständig erbracht; Alternative A804 je nach tatsächlichem Umfang. Telemedizinische Eignung, Videoübertragung, Leistungsinhalt und gegebenenfalls Mindestdauer dokumentieren; nicht telefonisch.
GOÄ-Nr. A804Bedingt / alternativPsychiatrische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch – auch mit gezielter Exploration. Videoerbringung der originären psychiatrischen Behandlung nach Nr. 804 analog; Videoerbringung und eigenständiger Leistungsinhalt im Rechnungstext angeben. Telemedizinische Eignung, Videoübertragung, Leistungsinhalt und gegebenenfalls Mindestdauer dokumentieren; nicht telefonisch.
GOÄ-Nr. A801Bedingt / alternativEingehende psychiatrische Untersuchung – gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson. Videoerbringung einer nach Inhalt originären psychiatrischen Untersuchung Nr. 801 entsprechend der BÄK-Videoempfehlung; nicht mit A801 für den aktuellen psychischen Befund verwechseln. Telemedizinische Eignung, Videoerbringung und Befund dokumentieren. Telemedizinische Eignung, Videoübertragung, Leistungsinhalt und gegebenenfalls Mindestdauer dokumentieren; nicht telefonisch.
GOÄ-Nr. A857Bedingt / alternativOrientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen. Testanwendung/-auswertung per Video, soweit methodisch geeignet. Telemedizinische Eignung, Videoübertragung, Leistungsinhalt und gegebenenfalls Mindestdauer dokumentieren; nicht telefonisch.
GOÄ-Nr. A817Bedingt / alternativPsychiatrische Beratung der Bezugspersonen bei psychisch gestörten Kindern/Jugendl. Aus Befunden. Erläuterung geplanter Therapie. Eigenständiger Bezugspersonenkontakt. Nicht neben Nr. 4; bei einer A812-Therapiesitzung mit einbezogener Bezugsperson ist die Beratung bereits in A812 enthalten. Bei KJP-Akut-/Kurzzeittherapie werden eigenständige Bezugspersonenstunden selbst über A812 abgerechnet. Telemedizinische Eignung, Videoübertragung, Leistungsinhalt und gegebenenfalls Mindestdauer dokumentieren; nicht telefonisch.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A806

Bedingte oder alternative Position

Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 20 Minuten
Analog bewertet zu: 806
Abrechnungsalternative: video_service
Analoge Leistung: video_psychiatrische_behandlung
Videoübertragung erforderlich: Ja
Rechnungstext erforderlich: Ja
GOÄ A804

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 804
Abrechnungsalternative: video_service
Analoge Leistung: video_psychiatrische_behandlung
Videoübertragung erforderlich: Ja
Rechnungstext erforderlich: Ja
GOÄ A801

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 801
Abrechnungsalternative: video_service
Analoge Leistung: videoerbringung_originäre_801
Videoübertragung erforderlich: Ja
Rechnungstext erforderlich: Ja
GOÄ A857

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 857
Abrechnungsalternative: video_service
Analoge Leistung: video_test
Videoübertragung erforderlich: Ja
Rechnungstext erforderlich: Ja
GOÄ A817

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 817
Abrechnungsalternative: video_service
Analoge Leistung: video_bezugsperson
Leistungserbringer-Kontext: psychotherapeutische Beratung nach abgeschlossener Diagnostik und Indikationsstellung
Videoübertragung erforderlich: Ja
Rechnungstext erforderlich: Ja

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Die BÄK-Videoempfehlung erfasst die originären Leistungen 801, 804, 806, 807, 808, 817, 835, 846, 849, 855, 856, 857, 860, 861, 863, 865, 870, 885 und 886 bei Videoerbringung analog. Telefonische Erbringung ist davon nicht umfasst.
Die Kette ist nur eine Auswahlhilfe: pro Kontakt nur die tatsächlich vollständig erbrachte und für Video zulässige Leistung auswählen; keine Mehrfachberechnung allein wegen Videokontakt.

Mindestens eine erforderliche Gruppe

video_service

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Einbindung einer psychotherapieunterstützenden DiGA“ sowie „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis

Einwilligung und Eignung der Videoerbringung

Identität und Aufenthaltsort

technischer Kontakt

Leistungsinhalt und Dauer

Kennzeichnung der telemedizinischen Erbringung in der Rechnung

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. A806 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Originärer Leistungsinhalt per Video vollständig erbracht; Alternative A804 je nach tatsächlichem Umfang. Telemedizinische Eignung, Videoübertragung,…

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.