Einbindung einer psychotherapieunterstützenden DiGA

Psychiatrie und Psychotherapie · Psychotherapie – Digital und Video

FachgruppePsychiatrie und Psychotherapie
ThemenbereichPsychotherapie – Digital und Video
KernpositionenGOÄ-Nr. A804
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. A801, GOÄ-Nr. 857 und GOÄ-Nr. A855B
GOÄ-Abrechnung für Einbindung einer psychotherapieunterstützenden DiGA

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Bindet eine verordnete digitale Gesundheitsanwendung zielgerichtet in die Psychotherapie ein, wertet ihre Rückmeldungen aus und verknüpft Übungen mit den individuellen Therapiezielen. Die Behandlung umfasst einbindung einer psychotherapieunterstützenden DiGA.

Wann ist sie anwendbar?

Bei passender zugelassener DiGA und geklärtem therapeutischem Zusatznutzen; Nutzung, relevante Ergebnisse, Datenschutzgrenzen und die daraus abgeleitete Anpassung der Behandlung müssen besprochen und dokumentiert sein. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Einbindung einer psychotherapieunterstützenden DiGA.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. A804KernpositionPsychiatrische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch – auch mit gezielter Exploration. Psychotherapeutische Beratung zur Einbindung einer DiGA nach der gemeinsamen Analogempfehlung; konkrete App, medizinische Notwendigkeit und Beratungsinhalt dokumentieren. Nicht zusätzlich in derselben Sitzung zu A812, 861, 863, 870 oder A870; am selben Tag nur als gesonderte medizinisch notwendige Sitzung mit Uhrzeiten.
GOÄ-Nr. A801Bedingt / alternativEingehende psychiatrische Untersuchung – gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson. Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten.
GOÄ-Nr. 857Bedingt / alternativOrientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen.
GOÄ-Nr. A855BBedingt / alternativAnwendung und Auswertung projektiver Testverfahren (z.B. Rorschach-Test, TAT) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt. Mindestens drei eigenständige Testverfahren mit Durchführung, Auswertung, schriftlicher Aufzeichnung und Ergebnisbesprechung; enthaltene Einzeltests nicht nochmals berechnen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A804

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 804
Analoge Leistung: diga_einbindung
Different session required if same day: Ja
GOÄ A801

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 801
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
Leistungserbringer-Kontext: psychotherapeutische Behandlung durch entsprechend qualifizierten Leistungserbringer
Delegation allowed: Nein
GOÄ 857

Bedingte oder alternative Position

Behandlungsphase: Verlaufsmessung
GOÄ A855B

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 855
Behandlungsphase: Assessment
Analoge Leistung: testbatterie
Leistungserbringer-Kontext: gemeinsame psychotherapeutische Abrechnungsempfehlung; Qualifikation und Kontext prüfen

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung per Videoübertragung“ sowie „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis

GOÄ-Nr. A804: Psychotherapeutische Beratung zur Einbindung einer DiGA nach der gemeinsamen Analogempfehlung; konkrete App, medizinische Notwendigkeit und Beratungsinhalt dokumentieren. Nicht zusätzlich in derselben Sitzung zu A812, 861, 863, 870 oder A870; am selben Tag nur als gesonderte medizinisch notwendige Sitzung mit Uhrzeiten.

DiGA und Indikation

Einbindungs-/Auswertungsinhalt

Therapiebezug

Verlauf und Ergebnisse

Abgrenzung zur bloßen Verordnung/technischen Hilfe

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. A801 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung,…

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.