Welche GOÄ-Ziffern sind für „Einbindung einer psychotherapieunterstützenden DiGA“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie für das Thema „Einbindung einer psychotherapieunterstützenden DiGA“.

FachgruppePsychiatrie und Psychotherapie
ThemenbereichPsychotherapie – Digital und Video
KernpositionenGOÄ-Nr. A804
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. A801, GOÄ-Nr. 857 und GOÄ-Nr. A855B
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Einbindung einer psychotherapieunterstützenden DiGA

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Einbindung einer psychotherapieunterstützenden DiGA“ in Betracht?

Für „Einbindung einer psychotherapieunterstützenden DiGA“ führt die Kette GOÄ-Nr. A804 als Kernposition. GOÄ-Nr. A801, GOÄ-Nr. 857 und GOÄ-Nr. A855B kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Einbindung einer psychotherapieunterstützenden DiGA“ stehen DiGA, digitale Gesundheitsanwendung, App, Psychotherapie, digital. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungssetting, Mindestdauer, Gesprächs- oder Therapieverfahren, Teilnehmer, Video- beziehungsweise Präsenzform und zeitliche Abstände maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. A804KernpositionPsychotherapeutische Beratung zur Einbindung einer DiGA nach der gemeinsamen Analogempfehlung; konkrete App, medizinische Notwendigkeit und Beratungsinhalt dokumentieren. Nicht zusätzlich in derselben Sitzung zu A812, 861, 863, 870 oder A870; am selben Tag nur als gesonderte medizinisch notwendige Sitzung mit Uhrzeiten.
GOÄ-Nr. A801Bedingt / alternativErhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten.
GOÄ-Nr. 857Bedingt / alternativOrientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen.
GOÄ-Nr. A855BBedingt / alternativMindestens drei eigenständige Testverfahren mit Durchführung, Auswertung, schriftlicher Aufzeichnung und Ergebnisbesprechung; enthaltene Einzeltests nicht nochmals berechnen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Einbindung einer psychotherapieunterstützenden DiGA“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ A804

Kernposition der Kombination

Psychotherapeutische Beratung zur Einbindung einer DiGA nach der gemeinsamen Analogempfehlung; konkrete App, medizinische Notwendigkeit und Beratungsinhalt dokumentieren. Nicht zusätzlich in derselben Sitzung zu A812, 861, 863, 870 oder A870; am selben Tag nur als gesonderte medizinisch notwendige Sitzung mit Uhrzeiten.

Analog bewertet zu: 804
Analoge Leistung: diga_einbindung
Different session required if same day: Ja
GOÄ A801

Bedingte oder alternative Position

Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten.

Analog bewertet zu: 801
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
Leistungserbringer-Kontext: psychotherapeutische Behandlung durch entsprechend qualifizierten Leistungserbringer
Delegation allowed: Nein
GOÄ 857

Bedingte oder alternative Position

Orientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen.

Behandlungsphase: Verlaufsmessung
GOÄ A855B

Bedingte oder alternative Position

Mindestens drei eigenständige Testverfahren mit Durchführung, Auswertung, schriftlicher Aufzeichnung und Ergebnisbesprechung; enthaltene Einzeltests nicht nochmals berechnen.

Behandlungsphase: Assessment
Analog bewertet zu: 855
Analoge Leistung: testbatterie
Leistungserbringer-Kontext: gemeinsame psychotherapeutische Abrechnungsempfehlung; Qualifikation und Kontext prüfen

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Einbindung einer psychotherapieunterstützenden DiGA“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

DiGA und Indikation
Einbindungs-/Auswertungsinhalt
Therapiebezug
Verlauf und Ergebnisse
Abgrenzung zur bloßen Verordnung/technischen Hilfe

Wie grenzt sich „Einbindung einer psychotherapieunterstützenden DiGA“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Einbindung einer psychotherapieunterstützenden DiGA“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung per Videoübertragung“ sowie „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Einbindung einer psychotherapieunterstützenden DiGA“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: DiGA, digitale Gesundheitsanwendung, App, Psychotherapie

Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis

GOÄ-Nr. A804: Psychotherapeutische Beratung zur Einbindung einer DiGA nach der gemeinsamen Analogempfehlung; konkrete App, medizinische Notwendigkeit und Beratungsinhalt dokumentieren. Nicht zusätzlich in derselben Sitzung zu A812, 861, 863, 870 oder A870; am selben Tag nur als gesonderte medizinisch notwendige Sitzung mit Uhrzeiten.

DiGA und Indikation

Einbindungs-/Auswertungsinhalt

Therapiebezug

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Einbindung einer psychotherapieunterstützenden DiGA“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Einbindung einer psychotherapieunterstützenden DiGA“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. A804 (Psychotherapeutische Beratung zur Einbindung einer DiGA nach der gemeinsamen Analogempfehlung; konkrete App,…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. A801 gilt zusätzlich: Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen….


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Einbindung einer psychotherapieunterstützenden DiGA“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Gesprächs-, Test- und Therapieleistungen sind nicht austauschbar; Mindestzeiten, Teilnehmerkreis und Sitzungsabstände müssen jeweils erfüllt sein.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. A801 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung,…


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Einbindung einer psychotherapieunterstützenden DiGA“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Psychiatrie und Psychotherapie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Einbindung einer psychotherapieunterstützenden DiGA“ führt die Kette GOÄ-Nr. A804 als Kernposition. GOÄ-Nr. A801, GOÄ-Nr. 857 und GOÄ-Nr. A855B kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. A804. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Einbindung einer psychotherapieunterstützenden DiGA“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung per Videoübertragung“ sowie „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – Einzelbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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