Welche GOÄ-Ziffern sind für „Gruppenpsychotherapeutische Kurzzeittherapie“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie für das Thema „Gruppenpsychotherapeutische Kurzzeittherapie“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Gruppenpsychotherapeutische Kurzzeittherapie“ in Betracht?
Für „Gruppenpsychotherapeutische Kurzzeittherapie“ führt die Kette GOÄ-Nr. A812-KZT-GRUPPE als Kernposition. GOÄ-Nr. 857 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Gruppenpsychotherapeutische Kurzzeittherapie“ stehen Gruppen-KZT, Kurzzeittherapie, Gruppentherapie, Psychotherapie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungssetting, Mindestdauer, Gesprächs- oder Therapieverfahren, Teilnehmer, Video- beziehungsweise Präsenzform und zeitliche Abstände maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. A812-KZT-GRUPPE | Kernposition | Gruppenpsychotherapeutische Kurzzeittherapie mit 2 bis 9 Teilnehmern, je vollendete 50 Minuten und Teilnehmer; höchstens zweimal je Kalendertag und bis zu 48 Einheiten im Jahr. Nicht per Video. Daneben sind 862, 864, 871 und eine entsprechende analoge Gruppenleistung nicht berechnungsfähig; Tarif-/Beihilfevorgaben prüfen. |
| GOÄ-Nr. 857 | Bedingt / alternativ | Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Gruppenpsychotherapeutische Kurzzeittherapie“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Gruppenpsychotherapeutische Kurzzeittherapie mit 2 bis 9 Teilnehmern, je vollendete 50 Minuten und Teilnehmer; höchstens zweimal je Kalendertag und bis zu 48 Einheiten im Jahr. Nicht per Video. Daneben sind 862, 864, 871 und eine entsprechende analoge Gruppenleistung nicht berechnungsfähig; Tarif-/Beihilfevorgaben prüfen.
Bedingte oder alternative Position
Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Gruppenpsychotherapeutische Kurzzeittherapie“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Gruppenpsychotherapeutische Kurzzeittherapie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Gruppenpsychotherapeutische Kurzzeittherapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Analytische Gruppenpsychotherapie“ sowie „Tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Gruppenpsychotherapeutische Kurzzeittherapie“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Gruppen-KZT, Kurzzeittherapie, Gruppentherapie, Psychotherapie
Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis
GOÄ-Nr. A812-KZT-GRUPPE: Gruppenpsychotherapeutische Kurzzeittherapie mit 2 bis 9 Teilnehmern, je vollendete 50 Minuten und Teilnehmer; höchstens zweimal je Kalendertag und bis zu 48 Einheiten im Jahr. Nicht per Video. Daneben sind 862, 864, 871 und eine entsprechende analoge Gruppenleistung nicht berechnungsfähig; Tarif-/Beihilfevorgaben prüfen.
2 bis 9 Teilnehmer und individuelle Teilnehmerzuordnung
vollendete 50-Minuten-Einheiten
Gruppenintervention und individueller Behandlungsbezug
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Gruppenpsychotherapeutische Kurzzeittherapie“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Gruppenpsychotherapeutische Kurzzeittherapie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. A812-KZT-GRUPPE (Gruppenpsychotherapeutische Kurzzeittherapie mit 2 bis 9 Teilnehmern, je vollendete 50 Minuten und Teilnehmer;…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 857 gilt zusätzlich: Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem….
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Gruppenpsychotherapeutische Kurzzeittherapie“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Gesprächs-, Test- und Therapieleistungen sind nicht austauschbar; Mindestzeiten, Teilnehmerkreis und Sitzungsabstände müssen jeweils erfüllt sein.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 857 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand…
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Gruppenpsychotherapeutische Kurzzeittherapie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Psychiatrie und Psychotherapie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. A812-KZT-GRUPPE. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Gruppenpsychotherapeutische Kurzzeittherapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Analytische Gruppenpsychotherapie“ sowie „Tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
