Gruppenpsychotherapeutische Kurzzeittherapie
Psychiatrie und Psychotherapie · Psychotherapie – Gruppen und Verfahren

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Nutzt therapeutisch angeleitete Gruppeninteraktion, Rückmeldung und gemeinsames Üben, um störungsrelevante Denk-, Gefühls- und Beziehungsmuster in begrenztem Umfang zu verändern. Die Behandlung umfasst gruppenpsychotherapeutische Kurzzeittherapie.
Wann ist sie anwendbar?
Bei gruppenfähigen Patienten mit passender Diagnose und vereinbarem Behandlungsziel; Zusammensetzung, Gruppensicherheit, individuelle Beteiligung und gruppenspezifische Intervention müssen therapeutisch begründet sein. Erforderliche Kernleistung: Gruppenpsychotherapeutische Kurzzeittherapie; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. A812-KZT-GRUPPE | Kernposition | Psychiatrische Notfallbehandlung bei Suizidversuch und anderer psychischer Dekompensation durch sofortige Intervention und eingehendes therapeutisches Gespräch. Gruppenpsychotherapeutische Kurzzeittherapie mit 2 bis 9 Teilnehmern, je vollendete 50 Minuten und Teilnehmer; höchstens zweimal je Kalendertag und bis zu 48 Einheiten im Jahr. Nicht per Video. Daneben sind 862, 864, 871 und eine entsprechende analoge Gruppenleistung nicht berechnungsfähig; Tarif-/Beihilfevorgaben prüfen. |
| GOÄ-Nr. 857 | Bedingt / alternativ | Orientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen. Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Bedingte oder alternative Position
Kombinationsregeln und Alternativen
Hinweise zur Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Analytische Gruppenpsychotherapie“ sowie „Tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis
GOÄ-Nr. A812-KZT-GRUPPE: Gruppenpsychotherapeutische Kurzzeittherapie mit 2 bis 9 Teilnehmern, je vollendete 50 Minuten und Teilnehmer; höchstens zweimal je Kalendertag und bis zu 48 Einheiten im Jahr. Nicht per Video. Daneben sind 862, 864, 871 und eine entsprechende analoge Gruppenleistung nicht berechnungsfähig; Tarif-/Beihilfevorgaben prüfen.
2 bis 9 Teilnehmer und individuelle Teilnehmerzuordnung
vollendete 50-Minuten-Einheiten
Gruppenintervention und individueller Behandlungsbezug
Kontingent und Kostenträgerregelung
zusätzliche Testzeit außerhalb der Gruppenleistung
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 857 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand…
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
