Tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie
Psychiatrie und Psychotherapie · Psychotherapie – Gruppen und Verfahren

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Macht wiederkehrende unbewusste Konflikt- und Beziehungsmuster im Gruppenprozess erlebbar und bearbeitet ihren Zusammenhang mit der individuellen Symptomatik. Die Behandlung umfasst tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie.
Wann ist sie anwendbar?
Bei tiefenpsychologischer Gruppenindikation und ausreichender Fähigkeit, Beziehungsgeschehen in der Gruppe zu reflektieren; individueller Fokus und therapeutische Nutzung des Gruppenprozesses müssen dokumentiert sein. Erforderliche Kernleistung: Tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 862 | Kernposition | Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens acht Personen, Dauer mindestens 100 Minuten, je Teilnehmer. Nur bei einer tiefenpsychologisch fundierten Gruppenbehandlung von mindestens 100 Minuten Dauer und mit höchstens acht Teilnehmern abrechenbar. |
| GOÄ-Nr. 857 | Bedingt / alternativ | Orientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen. Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation. |
| GOÄ-Nr. A85 | Bedingt / alternativ | Gutachtliche Äußerung mit überdurchschnittlichem Aufwand, ggf. wissenschaftlich begründet, pro angefangener Stunde Arbeitszeit. Verfahrensspezifischer Bericht an den Gutachter als eigenständige schriftliche Leistung. Für Erst- und Verlängerungsbericht A85 verwenden, nicht Nr. 808 für denselben Bericht. Erstantrag typischerweise 1,5 bis 3 Stunden; Verlängerungsbericht typischerweise bis 2 Stunden; darüber schriftliche Begründung, insgesamt höchstens vier Ansätze. Wegen der zeitbezogenen Analogbeschreibung kein erhöhter Steigerungsfaktor aufgrund des Zeitaufwands. |
| GOÄ-Nr. 865 | Bedingt / alternativ | Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung. Nur für die eigenständige Besprechung des Arztes mit einem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung; nicht für interne Teambesprechungen oder die eigene Therapiesitzung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Analytische Gruppenpsychotherapie“ sowie „Verhaltenstherapeutische Gruppenbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis
GOÄ-Nr. 862: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 862
Teilnehmerzahl
Dauer
psychodynamischer Gruppenprozess und individueller Bezug
Antrags-/Gutachterleistungen
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 857 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand…
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
