Tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie

Psychiatrie und Psychotherapie · Psychotherapie – Gruppen und Verfahren

FachgruppePsychiatrie und Psychotherapie
ThemenbereichPsychotherapie – Gruppen und Verfahren
KernpositionenGOÄ-Nr. 862
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. A85 und GOÄ-Nr. 865
GOÄ-Abrechnung für Tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Macht wiederkehrende unbewusste Konflikt- und Beziehungsmuster im Gruppenprozess erlebbar und bearbeitet ihren Zusammenhang mit der individuellen Symptomatik. Die Behandlung umfasst tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie.

Wann ist sie anwendbar?

Bei tiefenpsychologischer Gruppenindikation und ausreichender Fähigkeit, Beziehungsgeschehen in der Gruppe zu reflektieren; individueller Fokus und therapeutische Nutzung des Gruppenprozesses müssen dokumentiert sein. Erforderliche Kernleistung: Tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 862KernpositionTiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens acht Personen, Dauer mindestens 100 Minuten, je Teilnehmer. Nur bei einer tiefenpsychologisch fundierten Gruppenbehandlung von mindestens 100 Minuten Dauer und mit höchstens acht Teilnehmern abrechenbar.
GOÄ-Nr. 857Bedingt / alternativOrientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen. Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation.
GOÄ-Nr. A85Bedingt / alternativGutachtliche Äußerung mit überdurchschnittlichem Aufwand, ggf. wissenschaftlich begründet, pro angefangener Stunde Arbeitszeit. Verfahrensspezifischer Bericht an den Gutachter als eigenständige schriftliche Leistung. Für Erst- und Verlängerungsbericht A85 verwenden, nicht Nr. 808 für denselben Bericht. Erstantrag typischerweise 1,5 bis 3 Stunden; Verlängerungsbericht typischerweise bis 2 Stunden; darüber schriftliche Begründung, insgesamt höchstens vier Ansätze. Wegen der zeitbezogenen Analogbeschreibung kein erhöhter Steigerungsfaktor aufgrund des Zeitaufwands.
GOÄ-Nr. 865Bedingt / alternativBesprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung. Nur für die eigenständige Besprechung des Arztes mit einem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung; nicht für interne Teambesprechungen oder die eigene Therapiesitzung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 862

Kernposition der Kombination

Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 100 Minuten
Maximale Teilnehmerzahl: 8
GOÄ 857

Bedingte oder alternative Position

Behandlungsphase: Einzeldiagnostik/Verlauf
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
GOÄ A85

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 85
Behandlungsphase: Gutachterbericht
Abrechnungseinheit: je angefangene Stunde
Maximale Einheiten: 4
Faktorregel: Kein erhöhter Steigerungsfaktor wegen Zeitaufwands; höchstens vier Ansätze.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Analytische Gruppenpsychotherapie“ sowie „Verhaltenstherapeutische Gruppenbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis

GOÄ-Nr. 862: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 862

Teilnehmerzahl

Dauer

psychodynamischer Gruppenprozess und individueller Bezug

Antrags-/Gutachterleistungen

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 857 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand…

Ähnliche Abrechnungsfälle

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.