Welche GOÄ-Ziffern sind für „Tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie für das Thema „Tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie“.

FachgruppePsychiatrie und Psychotherapie
ThemenbereichPsychotherapie – Gruppen und Verfahren
KernpositionenGOÄ-Nr. 862
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. A85 und GOÄ-Nr. 865
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie“ in Betracht?

Für „Tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 862 als Kernposition. GOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. A85 und GOÄ-Nr. 865 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie“ stehen Gruppentherapie, tiefenpsychologisch, TP, Gruppe. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungssetting, Mindestdauer, Gesprächs- oder Therapieverfahren, Teilnehmer, Video- beziehungsweise Präsenzform und zeitliche Abstände maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 862KernpositionNur bei einer tiefenpsychologisch fundierten Gruppenbehandlung von mindestens 100 Minuten Dauer und mit höchstens acht Teilnehmern abrechenbar.
GOÄ-Nr. 857Bedingt / alternativNicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation.
GOÄ-Nr. A85Bedingt / alternativVerfahrensspezifischer Bericht an den Gutachter als eigenständige schriftliche Leistung. Für Erst- und Verlängerungsbericht A85 verwenden, nicht Nr. 808 für denselben Bericht. Erstantrag typischerweise 1,5 bis 3 Stunden; Verlängerungsbericht typischerweise bis 2 Stunden; darüber schriftliche Begründung, insgesamt höchstens vier Ansätze. Wegen der zeitbezogenen Analogbeschreibung kein erhöhter Steigerungsfaktor aufgrund des Zeitaufwands.
GOÄ-Nr. 865Bedingt / alternativNur für die eigenständige Besprechung des Arztes mit einem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung; nicht für interne Teambesprechungen oder die eigene Therapiesitzung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 862

Kernposition der Kombination

Nur bei einer tiefenpsychologisch fundierten Gruppenbehandlung von mindestens 100 Minuten Dauer und mit höchstens acht Teilnehmern abrechenbar.

Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 100 Minuten
Maximale Teilnehmerzahl: 8
GOÄ 857

Bedingte oder alternative Position

Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation.

Behandlungsphase: Einzeldiagnostik/Verlauf
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
GOÄ A85

Bedingte oder alternative Position

Verfahrensspezifischer Bericht an den Gutachter als eigenständige schriftliche Leistung. Für Erst- und Verlängerungsbericht A85 verwenden, nicht Nr. 808 für denselben Bericht. Erstantrag typischerweise 1,5 bis 3 Stunden; Verlängerungsbericht typischerweise bis 2 Stunden; darüber schriftliche Begründung, insgesamt höchstens vier Ansätze. Wegen der zeitbezogenen Analogbeschreibung kein erhöhter Steigerungsfaktor aufgrund des Zeitaufwands.

Behandlungsphase: Gutachterbericht
Analog bewertet zu: 85
Abrechnungseinheit: je angefangene Stunde
Maximale Einheiten: 4
Faktorregel: Kein erhöhter Steigerungsfaktor wegen Zeitaufwands; höchstens vier Ansätze.
GOÄ 865

Bedingte oder alternative Position

Nur für die eigenständige Besprechung des Arztes mit einem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung; nicht für interne Teambesprechungen oder die eigene Therapiesitzung.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Teilnehmerzahl
Dauer
psychodynamischer Gruppenprozess und individueller Bezug
Antrags-/Gutachterleistungen

Wie grenzt sich „Tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Analytische Gruppenpsychotherapie“ sowie „Verhaltenstherapeutische Gruppenbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Gruppentherapie, tiefenpsychologisch, TP, Gruppe

Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis

GOÄ-Nr. 862: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 862

Teilnehmerzahl

Dauer

psychodynamischer Gruppenprozess und individueller Bezug

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 862 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 862). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 857 gilt zusätzlich: Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem….


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Gesprächs-, Test- und Therapieleistungen sind nicht austauschbar; Mindestzeiten, Teilnehmerkreis und Sitzungsabstände müssen jeweils erfüllt sein.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 857 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand…


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Psychiatrie und Psychotherapie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 862 als Kernposition. GOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. A85 und GOÄ-Nr. 865 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 862. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Analytische Gruppenpsychotherapie“ sowie „Verhaltenstherapeutische Gruppenbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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