Welche GOÄ-Ziffern sind für „Verhaltenstherapeutische Gruppenbehandlung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie für das Thema „Verhaltenstherapeutische Gruppenbehandlung“.

FachgruppePsychiatrie und Psychotherapie
ThemenbereichPsychotherapie – Gruppen und Verfahren
KernpositionenGOÄ-Nr. 871
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. A817 und GOÄ-Nr. 865
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Verhaltenstherapeutische Gruppenbehandlung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Verhaltenstherapeutische Gruppenbehandlung“ in Betracht?

Für „Verhaltenstherapeutische Gruppenbehandlung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 871 als Kernposition. GOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. A817 und GOÄ-Nr. 865 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Verhaltenstherapeutische Gruppenbehandlung“ stehen Gruppentherapie, Verhaltenstherapie, Gruppe, VT. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungssetting, Mindestdauer, Gesprächs- oder Therapieverfahren, Teilnehmer, Video- beziehungsweise Präsenzform und zeitliche Abstände maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 871KernpositionJe Teilnehmer; bei mindestens 100 Minuten zweimal berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 857Bedingt / alternativNicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation.
GOÄ-Nr. A817Bedingt / alternativEigenständiger Bezugspersonenkontakt. Nicht neben Nr. 4; bei einer A812-Therapiesitzung mit einbezogener Bezugsperson ist die Beratung bereits in A812 enthalten. Bei KJP-Akut-/Kurzzeittherapie werden eigenständige Bezugspersonenstunden selbst über A812 abgerechnet.
GOÄ-Nr. 865Bedingt / alternativNur für die eigenständige Besprechung des Arztes mit einem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung; nicht für interne Teambesprechungen oder die eigene Therapiesitzung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Verhaltenstherapeutische Gruppenbehandlung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 871

Kernposition der Kombination

Je Teilnehmer; bei mindestens 100 Minuten zweimal berechnungsfähig.

Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 50 Minuten
Maximale Teilnehmerzahl: 8
GOÄ 857

Bedingte oder alternative Position

Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation.

Behandlungsphase: Einzeldiagnostik/Verlauf
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
GOÄ A817

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiger Bezugspersonenkontakt. Nicht neben Nr. 4; bei einer A812-Therapiesitzung mit einbezogener Bezugsperson ist die Beratung bereits in A812 enthalten. Bei KJP-Akut-/Kurzzeittherapie werden eigenständige Bezugspersonenstunden selbst über A812 abgerechnet.

Behandlungsphase: Bezugspersonenkontakt
Analog bewertet zu: 817
Leistungserbringer-Kontext: psychotherapeutische Beratung nach abgeschlossener Diagnostik und Indikationsstellung
GOÄ 865

Bedingte oder alternative Position

Nur für die eigenständige Besprechung des Arztes mit einem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung; nicht für interne Teambesprechungen oder die eigene Therapiesitzung.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Verhaltenstherapeutische Gruppenbehandlung“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 871 nicht neben 870, 20, 33 oder den allgemeinen ausgeschlossenen Gesprächsleistungen.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Teilnehmerzahl
Dauer
gruppentherapeutische Intervention und individueller Bezug
separate Einzel-/Bezugspersonenkontakte

Wie grenzt sich „Verhaltenstherapeutische Gruppenbehandlung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Verhaltenstherapeutische Gruppenbehandlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Analytische Gruppenpsychotherapie“ sowie „Tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Verhaltenstherapeutische Gruppenbehandlung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Gruppentherapie, Verhaltenstherapie, Gruppe, VT

Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis

GOÄ-Nr. 871: Je Teilnehmer; bei mindestens 100 Minuten zweimal berechnungsfähig.

Teilnehmerzahl

Dauer

gruppentherapeutische Intervention und individueller Bezug

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Verhaltenstherapeutische Gruppenbehandlung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Verhaltenstherapeutische Gruppenbehandlung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 871 (Je Teilnehmer; bei mindestens 100 Minuten zweimal berechnungsfähig). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 857 gilt zusätzlich: Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem….


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Verhaltenstherapeutische Gruppenbehandlung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Gesprächs-, Test- und Therapieleistungen sind nicht austauschbar; Mindestzeiten, Teilnehmerkreis und Sitzungsabstände müssen jeweils erfüllt sein.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 857 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand…


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Verhaltenstherapeutische Gruppenbehandlung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Psychiatrie und Psychotherapie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Verhaltenstherapeutische Gruppenbehandlung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 871 als Kernposition. GOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. A817 und GOÄ-Nr. 865 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 871. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Verhaltenstherapeutische Gruppenbehandlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Analytische Gruppenpsychotherapie“ sowie „Tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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