Analytische Gruppenpsychotherapie

Psychiatrie und Psychotherapie · Psychotherapie – Gruppen und Verfahren

FachgruppePsychiatrie und Psychotherapie
ThemenbereichPsychotherapie – Gruppen und Verfahren
KernpositionenGOÄ-Nr. 864
GOÄ-Abrechnung für Analytische Gruppenpsychotherapie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Nutzt Übertragung, Gegenübertragung und Gruppendynamik, um tiefgreifende unbewusste Beziehungs- und Konfliktmuster zu verstehen und zu verändern. Die Behandlung umfasst analytische Gruppenpsychotherapie.

Wann ist sie anwendbar?

Bei analytischer Gruppenindikation, tragfähiger Gruppenfähigkeit und ausreichender Stabilität; die Sitzung muss eine individuelle analytische Bearbeitung im realen Gruppenprozess erkennen lassen. Erforderliche Kernleistung: Analytische Gruppenpsychotherapie; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 864KernpositionAnalytische Psychotherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens acht Personen, Dauer mindestens 100 Minuten, je Teilnehmer. Nur bei einer analytischen Gruppenbehandlung von mindestens 100 Minuten Dauer und mit höchstens acht Teilnehmern abrechenbar.
GOÄ-Nr. 855Bedingt / alternativAnwendung und Auswertung projektiver Testverfahren (z.B. Rorschach-Test, TAT) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt. Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation.
GOÄ-Nr. 857Bedingt / alternativOrientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen. Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation.
GOÄ-Nr. A85Bedingt / alternativGutachtliche Äußerung mit überdurchschnittlichem Aufwand, ggf. wissenschaftlich begründet, pro angefangener Stunde Arbeitszeit. Verfahrensspezifischer Bericht an den Gutachter als eigenständige schriftliche Leistung. Für Erst- und Verlängerungsbericht A85 verwenden, nicht Nr. 808 für denselben Bericht. Erstantrag typischerweise 1,5 bis 3 Stunden; Verlängerungsbericht typischerweise bis 2 Stunden; darüber schriftliche Begründung, insgesamt höchstens vier Ansätze. Wegen der zeitbezogenen Analogbeschreibung kein erhöhter Steigerungsfaktor aufgrund des Zeitaufwands.
GOÄ-Nr. 865Bedingt / alternativBesprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung. Nur für die eigenständige Besprechung des Arztes mit einem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung; nicht für interne Teambesprechungen oder die eigene Therapiesitzung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 864

Kernposition der Kombination

Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 100 Minuten
Maximale Teilnehmerzahl: 8
GOÄ 855

Bedingte oder alternative Position

Behandlungsphase: Diagnostik
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
GOÄ 857

Bedingte oder alternative Position

Behandlungsphase: Verlauf
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
GOÄ A85

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 85
Behandlungsphase: Gutachterbericht
Abrechnungseinheit: je angefangene Stunde
Maximale Einheiten: 4
Faktorregel: Kein erhöhter Steigerungsfaktor wegen Zeitaufwands; höchstens vier Ansätze.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie“ sowie „Verhaltenstherapeutische Gruppenbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis

GOÄ-Nr. 864: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 864

Teilnehmerzahl

Dauer

analytischer Gruppenprozess

Testdiagnostik

Antrags-/Gutachterleistungen

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 855 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand…

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.