Übendes Verfahren in Gruppenbehandlung

Psychiatrie und Psychotherapie · Psychotherapie – Gruppen und Verfahren

FachgruppePsychiatrie und Psychotherapie
ThemenbereichPsychotherapie – Gruppen und Verfahren
KernpositionenGOÄ-Nr. 847
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 857 und GOÄ-Nr. A817
GOÄ-Abrechnung für Übendes Verfahren in Gruppenbehandlung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Klärt Störungsmodell, Motivation und passende Behandlungsmethode beziehungsweise setzt eine definierte psychotherapeutische Intervention mit überprüfbarem Ziel um. Die Behandlung umfasst übendes Verfahren in Gruppenbehandlung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei diagnostizierter psychischer Störung und ausreichender Mitwirkungsmöglichkeit; Format, Frequenz und Verfahren müssen zur Akuität, Zielsetzung und Belastbarkeit passen. Erforderliche Kernleistung: Übendes Verfahren in Gruppenbehandlung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 847KernpositionÜbende Verfahren (z.B. autogenes Training) in Gruppenbehandlung mit höchstens zwölf Teilnehmern, Dauer mindestens 20 Minuten, je Teilnehmer. Nur bei einer Gruppenbehandlung mit einem übenden Verfahren von mindestens 20 Minuten Dauer und mit höchstens zwölf Teilnehmern abrechenbar.
GOÄ-Nr. 857Bedingt / alternativOrientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen. Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation.
GOÄ-Nr. A817Bedingt / alternativPsychiatrische Beratung der Bezugspersonen bei psychisch gestörten Kindern/Jugendl. Aus Befunden. Erläuterung geplanter Therapie. Eigenständiger Bezugspersonenkontakt. Nicht neben Nr. 4; bei einer A812-Therapiesitzung mit einbezogener Bezugsperson ist die Beratung bereits in A812 enthalten. Bei KJP-Akut-/Kurzzeittherapie werden eigenständige Bezugspersonenstunden selbst über A812 abgerechnet.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 847

Kernposition der Kombination

Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 20 Minuten
Maximale Teilnehmerzahl: 12
Abrechnungseinheit: je Teilnehmer
GOÄ 857

Bedingte oder alternative Position

Behandlungsphase: separate Einzeldiagnostik
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
GOÄ A817

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 817
Behandlungsphase: Bezugspersonenkontakt
Leistungserbringer-Kontext: psychotherapeutische Beratung nach abgeschlossener Diagnostik und Indikationsstellung

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Nr. 847 nicht neben Nr. 20, 33 oder 725.
A801 ist neben der Gruppenbehandlung nach Nr. 847 ausgeschlossen.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Übendes Verfahren in Einzelbehandlung, z. B. autogenes Training“ sowie „Verhaltenstherapeutische Gruppenbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis

GOÄ-Nr. 847: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 847

Teilnehmerzahl

Dauer

Verfahren und Anleitung

individueller Verlauf

separate Diagnostikkontakte

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 857 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand…

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.