Übendes Verfahren in Einzelbehandlung, z. B. autogenes Training

Psychiatrie und Psychotherapie · Psychotherapie – Gruppen und Verfahren

FachgruppePsychiatrie und Psychotherapie
ThemenbereichPsychotherapie – Gruppen und Verfahren
KernpositionenGOÄ-Nr. 846
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. A801 und GOÄ-Nr. A804
GOÄ-Abrechnung für Übendes Verfahren in Einzelbehandlung, z. B. autogenes Training

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Klärt Störungsmodell, Motivation und passende Behandlungsmethode beziehungsweise setzt eine definierte psychotherapeutische Intervention mit überprüfbarem Ziel um. Die Behandlung umfasst übendes Verfahren in Einzelbehandlung, etwa autogenes Training.

Wann ist sie anwendbar?

Bei diagnostizierter psychischer Störung und ausreichender Mitwirkungsmöglichkeit; Format, Frequenz und Verfahren müssen zur Akuität, Zielsetzung und Belastbarkeit passen. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Übendes Verfahren in Einzelbehandlung, etwa autogenes Training.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 846KernpositionÜbende Verfahren (z.B. autogenes Training) in Einzelbehandlung, Dauer mindestens 20 Minuten. Nur bei einer Einzelbehandlung mit einem übenden Verfahren von mindestens 20 Minuten Dauer abrechenbar.
GOÄ-Nr. 857Bedingt / alternativOrientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen. Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation.
GOÄ-Nr. A801Bedingt / alternativEingehende psychiatrische Untersuchung – gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson. Erhebung des aktuellen psychischen Befunds im psychotherapeutischen Kontext mit Dokumentation von mindestens drei Kernbereichen (Bewusstsein/Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches/formales Denken, Ich-Störungen, kognitiv-mnestische Funktionen). Je Patientenkontakt höchstens einmal; nicht neben originärer Nr. 801. Neben einer zeitgebundenen Einzeltherapie nur bei zusätzlichem eigenständigem Zeitaufwand über deren Mindestdauer hinaus. Nicht neben psychotherapeutischer Sprechstunde, Gruppen-KZT, Gruppenbehandlungen nach 847/862/864/871/887 oder einer Bezugspersonenstunde ohne anwesenden Patienten.
GOÄ-Nr. A804Bedingt / alternativPsychiatrische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch – auch mit gezielter Exploration. Nur als eigenständige psychotherapeutische Beratung mit gesondertem Inhalt und Zeitaufwand; nicht routinemäßig für den Gesprächsanteil der Hypnose bzw. des übenden Verfahrens zusätzlich ansetzen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 846

Kernposition der Kombination

Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 20 Minuten
GOÄ 857

Bedingte oder alternative Position

Behandlungsphase: Diagnostik/Verlauf
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
GOÄ A801

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 801
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
Leistungserbringer-Kontext: psychotherapeutische Behandlung durch entsprechend qualifizierten Leistungserbringer
Delegation allowed: Nein
GOÄ A804

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 804
Behandlungsphase: separater psychotherapeutischer Kontakt

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Nr. 846 nicht neben Nr. 849.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Übendes Verfahren in Gruppenbehandlung“ sowie „Hypnosebehandlung mit psychiatrischer/psychotherapeutischer Verlaufsdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis

GOÄ-Nr. 846: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 846

Verfahren

Dauer

Anleitung/Übung

Reaktion und Verlauf

separate Kontakte

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 857 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand…

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.