Welche GOÄ-Ziffern sind für „Kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einbeziehung der Bezugspersonen“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie für das Thema „Kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einbeziehung der Bezugspersonen“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einbeziehung der Bezugspersonen“ in Betracht?
Für „Kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einbeziehung der Bezugspersonen“ führt die Kette GOÄ-Nr. 886 als Kernposition. GOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. 856, GOÄ-Nr. 252, GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 250 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einbeziehung der Bezugspersonen“ stehen Kinderpsychiatrische Behandlung, Jugendpsychiatrie, Bezugsperson, Familie, 40 Minuten. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungssetting, Mindestdauer, Gesprächs- oder Therapieverfahren, Teilnehmer, Video- beziehungsweise Präsenzform und zeitliche Abstände maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 886 | Kernposition | Originäre ärztliche kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einschaltung der Bezugs-/Kontaktpersonen und Berücksichtigung familienmedizinischer/entwicklungspsychologischer Bezüge; mindestens 40 Minuten; nicht analog abrechnen. |
| GOÄ-Nr. 857 | Bedingt / alternativ | Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation. |
| GOÄ-Nr. 856 | Bedingt / alternativ | Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation. |
| GOÄ-Nr. 252 | Bedingt / alternativ | Tatsächliche Injektion. |
| GOÄ-Nr. 651 | Bedingt / alternativ | Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen) |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich persönlich bzw. delegationsfähig durchgeführter venöser Blutentnahme; nicht allein wegen einer Laboranforderung. |
| GOÄ-Nr. 3550 | Bedingt / alternativ | Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen. |
| GOÄ-Nr. 4030 | Bedingt / alternativ | Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einbeziehung der Bezugspersonen“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Originäre ärztliche kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einschaltung der Bezugs-/Kontaktpersonen und Berücksichtigung familienmedizinischer/entwicklungspsychologischer Bezüge; mindestens 40 Minuten; nicht analog abrechnen.
Bedingte oder alternative Position
Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation.
Bedingte oder alternative Position
Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation.
Bedingte oder alternative Position
Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen)
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlich persönlich bzw. delegationsfähig durchgeführter venöser Blutentnahme; nicht allein wegen einer Laboranforderung.
Bedingte oder alternative Position
Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
Bedingte oder alternative Position
Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einbeziehung der Bezugspersonen“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einbeziehung der Bezugspersonen“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einbeziehung der Bezugspersonen “ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kinder- und jugendpsychiatrische Erstuntersuchung mit Entwicklungs- und Testdiagnostik“ sowie „ADHS bei Kindern/Jugendlichen – umfassende kinderpsychiatrische und testpsychologische Diagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einbeziehung der Bezugspersonen“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Kinderpsychiatrische Behandlung, Jugendpsychiatrie, Bezugsperson, Familie
Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis
GOÄ-Nr. 886: Originäre ärztliche kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einschaltung der Bezugs-/Kontaktpersonen und Berücksichtigung familienmedizinischer/entwicklungspsychologischer Bezüge; mindestens 40 Minuten; nicht analog abrechnen.
Dauer mindestens 40 Minuten
Behandlungsinhalt
entwicklungs- und familiendynamische Bezüge
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einbeziehung der Bezugspersonen“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einbeziehung der Bezugspersonen“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 886 (Originäre ärztliche kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einschaltung der Bezugs-/Kontaktpersonen und…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 857 gilt zusätzlich: Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem….
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einbeziehung der Bezugspersonen“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Gesprächs-, Test- und Therapieleistungen sind nicht austauschbar; Mindestzeiten, Teilnehmerkreis und Sitzungsabstände müssen jeweils erfüllt sein.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 857 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand…
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einbeziehung der Bezugspersonen“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Psychiatrie und Psychotherapie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Kinder- und jugendpsychiatrische Erstuntersuchung mit Entwicklungs- und Testdiagnostik
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 886. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einbeziehung der Bezugspersonen“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kinder- und jugendpsychiatrische Erstuntersuchung mit Entwicklungs- und Testdiagnostik“ sowie „ADHS bei Kindern/Jugendlichen – umfassende kinderpsychiatrische und testpsychologische Diagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
