Welche GOÄ-Ziffern sind für „Kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einbeziehung der Bezugspersonen“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie für das Thema „Kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einbeziehung der Bezugspersonen“.

FachgruppePsychiatrie und Psychotherapie
ThemenbereichKinder- und Jugendpsychiatrie
KernpositionenGOÄ-Nr. 886
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einbeziehung der Bezugspersonen

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einbeziehung der Bezugspersonen“ in Betracht?

Für „Kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einbeziehung der Bezugspersonen“ führt die Kette GOÄ-Nr. 886 als Kernposition. GOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. 856, GOÄ-Nr. 252, GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 250 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einbeziehung der Bezugspersonen“ stehen Kinderpsychiatrische Behandlung, Jugendpsychiatrie, Bezugsperson, Familie, 40 Minuten. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungssetting, Mindestdauer, Gesprächs- oder Therapieverfahren, Teilnehmer, Video- beziehungsweise Präsenzform und zeitliche Abstände maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 886KernpositionOriginäre ärztliche kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einschaltung der Bezugs-/Kontaktpersonen und Berücksichtigung familienmedizinischer/entwicklungspsychologischer Bezüge; mindestens 40 Minuten; nicht analog abrechnen.
GOÄ-Nr. 857Bedingt / alternativNicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation.
GOÄ-Nr. 856Bedingt / alternativNicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation.
GOÄ-Nr. 252Bedingt / alternativTatsächliche Injektion.
GOÄ-Nr. 651Bedingt / alternativElektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen)
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativNur bei tatsächlich persönlich bzw. delegationsfähig durchgeführter venöser Blutentnahme; nicht allein wegen einer Laboranforderung.
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativLaborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
GOÄ-Nr. 4030Bedingt / alternativLaborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einbeziehung der Bezugspersonen“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 886

Kernposition der Kombination

Originäre ärztliche kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einschaltung der Bezugs-/Kontaktpersonen und Berücksichtigung familienmedizinischer/entwicklungspsychologischer Bezüge; mindestens 40 Minuten; nicht analog abrechnen.

Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 40 Minuten
GOÄ 857

Bedingte oder alternative Position

Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation.

Behandlungsphase: separate Diagnostik/Verlauf
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
GOÄ 856

Bedingte oder alternative Position

Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation.

Behandlungsphase: separate Testdiagnostik
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
GOÄ 252

Bedingte oder alternative Position

Tatsächliche Injektion.

Behandlungsphase: Medikamentengabe
GOÄ 651

Bedingte oder alternative Position

Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen)

Behandlungsphase: Sicherheitsdiagnostik
GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich persönlich bzw. delegationsfähig durchgeführter venöser Blutentnahme; nicht allein wegen einer Laboranforderung.

Behandlungsphase: Sicherheitsdiagnostik
GOÄ 3550

Bedingte oder alternative Position

Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.

GOÄ 4030

Bedingte oder alternative Position

Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einbeziehung der Bezugspersonen“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 886 ist originär nur von ärztlichen Leistungserbringern berechnungsfähig und nicht neben 804, 806, 812, 817 oder 887.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Dauer mindestens 40 Minuten
Behandlungsinhalt
entwicklungs- und familiendynamische Bezüge
Beteiligung der Bezugspersonen
separate Tests/Medikamentenüberwachung

Wie grenzt sich „Kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einbeziehung der Bezugspersonen“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einbeziehung der Bezugspersonen“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kinder- und jugendpsychiatrische Erstuntersuchung mit Entwicklungs- und Testdiagnostik“ sowie „ADHS bei Kindern/Jugendlichen – umfassende kinderpsychiatrische und testpsychologische Diagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einbeziehung der Bezugspersonen“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Kinderpsychiatrische Behandlung, Jugendpsychiatrie, Bezugsperson, Familie

Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis

GOÄ-Nr. 886: Originäre ärztliche kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einschaltung der Bezugs-/Kontaktpersonen und Berücksichtigung familienmedizinischer/entwicklungspsychologischer Bezüge; mindestens 40 Minuten; nicht analog abrechnen.

Dauer mindestens 40 Minuten

Behandlungsinhalt

entwicklungs- und familiendynamische Bezüge

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einbeziehung der Bezugspersonen“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einbeziehung der Bezugspersonen“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 886 (Originäre ärztliche kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einschaltung der Bezugs-/Kontaktpersonen und…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 857 gilt zusätzlich: Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem….


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einbeziehung der Bezugspersonen“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Gesprächs-, Test- und Therapieleistungen sind nicht austauschbar; Mindestzeiten, Teilnehmerkreis und Sitzungsabstände müssen jeweils erfüllt sein.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 857 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand…


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einbeziehung der Bezugspersonen“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einbeziehung der Bezugspersonen“ führt die Kette GOÄ-Nr. 886 als Kernposition. GOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. 856, GOÄ-Nr. 252, GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 250 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 886. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einbeziehung der Bezugspersonen“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kinder- und jugendpsychiatrische Erstuntersuchung mit Entwicklungs- und Testdiagnostik“ sowie „ADHS bei Kindern/Jugendlichen – umfassende kinderpsychiatrische und testpsychologische Diagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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