Welche GOÄ-Ziffern sind für „Kinder- und jugendpsychiatrische biographische Anamnese – ärztlicher Leistungsweg“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie für das Thema „Kinder- und jugendpsychiatrische biographische Anamnese – ärztlicher Leistungsweg“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Kinder- und jugendpsychiatrische biographische Anamnese – ärztlicher Leistungsweg“ in Betracht?
Für „Kinder- und jugendpsychiatrische biographische Anamnese – ärztlicher Leistungsweg“ führt die Kette GOÄ-Nr. 807 als Kernposition. GOÄ-Nr. 856, GOÄ-Nr. 857 und GOÄ-Nr. 817 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Kinder- und jugendpsychiatrische biographische Anamnese – ärztlicher Leistungsweg“ stehen Kinderpsychiatrie, biographische psychiatrische Anamnese, Bezugspersonen, 807. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungssetting, Mindestdauer, Gesprächs- oder Therapieverfahren, Teilnehmer, Video- beziehungsweise Präsenzform und zeitliche Abstände maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 807 | Kernposition | Originäre ärztliche Erhebung einer biographischen psychiatrischen Anamnese bei Kindern/Jugendlichen unter Einschaltung der Bezugs-/Kontaktpersonen mit schriftlicher Aufzeichnung, auch in mehreren Sitzungen. Nicht neben 801, 817, 835, 860 oder 885. |
| GOÄ-Nr. 856 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem standardisiertem Intelligenz- oder Entwicklungstest mit schriftlicher Aufzeichnung; nicht in der Anamnesezeit enthalten. |
| GOÄ-Nr. 857 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem orientierendem Test mit Anwendung, Auswertung und Dokumentation; nicht in der Anamnesezeit enthalten. |
| GOÄ-Nr. 817 | Bedingt / alternativ | Nur als eigenständige spätere Beratung der Bezugsperson; nicht neben Nr. 807 in derselben ausgeschlossenen Konstellation. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Kinder- und jugendpsychiatrische biographische Anamnese – ärztlicher Leistungsweg“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Originäre ärztliche Erhebung einer biographischen psychiatrischen Anamnese bei Kindern/Jugendlichen unter Einschaltung der Bezugs-/Kontaktpersonen mit schriftlicher Aufzeichnung, auch in mehreren Sitzungen. Nicht neben 801, 817, 835, 860 oder 885.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem standardisiertem Intelligenz- oder Entwicklungstest mit schriftlicher Aufzeichnung; nicht in der Anamnesezeit enthalten.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem orientierendem Test mit Anwendung, Auswertung und Dokumentation; nicht in der Anamnesezeit enthalten.
Bedingte oder alternative Position
Nur als eigenständige spätere Beratung der Bezugsperson; nicht neben Nr. 807 in derselben ausgeschlossenen Konstellation.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Kinder- und jugendpsychiatrische biographische Anamnese – ärztlicher Leistungsweg“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Kinder- und jugendpsychiatrische biographische Anamnese – ärztlicher Leistungsweg“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Kinder- und jugendpsychiatrische biographische Anamnese – ärztlicher Leistungsweg“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kinder- und jugendpsychiatrische Erstuntersuchung mit Entwicklungs- und Testdiagnostik“ sowie „Kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Kinder- und jugendpsychiatrische biographische Anamnese – ärztlicher Leistungsweg“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Kinderpsychiatrie, biographische psychiatrische Anamnese, Bezugspersonen, 807
Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis
GOÄ-Nr. 807: Originäre ärztliche Erhebung einer biographischen psychiatrischen Anamnese bei Kindern/Jugendlichen unter Einschaltung der Bezugs-/Kontaktpersonen mit schriftlicher Aufzeichnung, auch in mehreren Sitzungen. Nicht neben 801, 817, 835, 860 oder 885.
biographische Entwicklung
familien- und entwicklungsbezogene Bezüge
eingeschaltete Bezugs-/Kontaktpersonen
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Kinder- und jugendpsychiatrische biographische Anamnese – ärztlicher Leistungsweg“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Kinder- und jugendpsychiatrische biographische Anamnese – ärztlicher Leistungsweg“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 807 (Originäre ärztliche Erhebung einer biographischen psychiatrischen Anamnese bei Kindern/Jugendlichen unter…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 856 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem standardisiertem Intelligenz- oder Entwicklungstest mit schriftlicher Aufzeichnung; nicht in der Anamnesezeit enthalten.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Kinder- und jugendpsychiatrische biographische Anamnese – ärztlicher Leistungsweg“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Gesprächs-, Test- und Therapieleistungen sind nicht austauschbar; Mindestzeiten, Teilnehmerkreis und Sitzungsabstände müssen jeweils erfüllt sein.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 856 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem standardisiertem Intelligenz- oder Entwicklungstest mit schriftlicher Aufzeichnung; nicht in der Anamnesezeit enthalten.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Kinder- und jugendpsychiatrische biographische Anamnese – ärztlicher Leistungsweg“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Psychiatrie und Psychotherapie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Kinder- und jugendpsychiatrische Erstuntersuchung mit Entwicklungs- und Testdiagnostik
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Kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung
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Kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung unter Einbeziehung der Bezugspersonen
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 807. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Kinder- und jugendpsychiatrische biographische Anamnese – ärztlicher Leistungsweg“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kinder- und jugendpsychiatrische Erstuntersuchung mit Entwicklungs- und Testdiagnostik“ sowie „Kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
