Kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung

Psychiatrie und Psychotherapie · Kinder- und Jugendpsychiatrie

FachgruppePsychiatrie und Psychotherapie
ThemenbereichKinder- und Jugendpsychiatrie
KernpositionenGOÄ-Nr. 887
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. 856 und GOÄ-Nr. A817
GOÄ-Abrechnung für Kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Ordnet Entwicklung, Verhalten, Emotionen, Familie und schulische Funktion zu einem kinderpsychiatrischen Störungsbild und leitet altersgerechte Behandlung sowie Unterstützung ab. Die Behandlung umfasst kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei anhaltender altersuntypischer Beeinträchtigung oder Krisensymptomatik; Eigen- und Fremdanamnese, Entwicklungsstand und mehrere Lebensbereiche müssen berücksichtigt werden. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 887KernpositionPsychiatrische Behandlung in Gruppen bei Kindern und/oder Jugendlichen, Dauer mindestens 60 Minuten, bei einer Teilnehmerzahl von höchstens zehn Personen, je Teilnehmer. Originäre ärztliche kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung, mindestens 60 Minuten, höchstens 10 Teilnehmer; nicht neben 886.
GOÄ-Nr. 857Bedingt / alternativOrientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen. Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation.
GOÄ-Nr. 856Bedingt / alternativStandardisierte Intelligenz- und Entwicklungstests (z.B. HAWIE(K), IST/Amthauer) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt. Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation.
GOÄ-Nr. A817Bedingt / alternativPsychiatrische Beratung der Bezugspersonen bei psychisch gestörten Kindern/Jugendl. Aus Befunden. Erläuterung geplanter Therapie. Eigenständiger Bezugspersonenkontakt. Nicht neben Nr. 4; bei einer A812-Therapiesitzung mit einbezogener Bezugsperson ist die Beratung bereits in A812 enthalten. Bei KJP-Akut-/Kurzzeittherapie werden eigenständige Bezugspersonenstunden selbst über A812 abgerechnet.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 887

Kernposition der Kombination

Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 60 Minuten
Maximale Teilnehmerzahl: 10
Abrechnungseinheit: je Teilnehmer
GOÄ 857

Bedingte oder alternative Position

Behandlungsphase: separate Einzeldiagnostik
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
GOÄ 856

Bedingte oder alternative Position

Behandlungsphase: separate Testdiagnostik
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
GOÄ A817

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 817
Behandlungsphase: Bezugspersonenkontakt
Analoge Leistung: bezugsperson_kinder
Leistungserbringer-Kontext: psychotherapeutische Beratung nach abgeschlossener Diagnostik und Indikationsstellung

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Nr. 887 nicht neben Nr. 886 und den in den allgemeinen Bestimmungen ausgeschlossenen Leistungen.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Kinder- und jugendpsychiatrische biographische Anamnese – ärztlicher Leistungsweg“ sowie „Kinder- und jugendpsychiatrische Erstuntersuchung mit Entwicklungs- und Testdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis

GOÄ-Nr. 887: Originäre ärztliche kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung, mindestens 60 Minuten, höchstens 10 Teilnehmer; nicht neben 886.

Teilnehmerzahl

Dauer

Gruppenbehandlungsinhalt und individueller Bezug

separate Einzel-/Bezugspersonenkontakte

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 857 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand…

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.