Welche GOÄ-Ziffern sind für „Kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie für das Thema „Kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung“ in Betracht?
Für „Kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 887 als Kernposition. GOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. 856 und GOÄ-Nr. A817 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung“ stehen Kinderpsychiatrie, Gruppenbehandlung, Jugendliche, Gruppe. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungssetting, Mindestdauer, Gesprächs- oder Therapieverfahren, Teilnehmer, Video- beziehungsweise Präsenzform und zeitliche Abstände maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 887 | Kernposition | Originäre ärztliche kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung, mindestens 60 Minuten, höchstens 10 Teilnehmer; nicht neben 886. |
| GOÄ-Nr. 857 | Bedingt / alternativ | Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation. |
| GOÄ-Nr. 856 | Bedingt / alternativ | Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation. |
| GOÄ-Nr. A817 | Bedingt / alternativ | Eigenständiger Bezugspersonenkontakt. Nicht neben Nr. 4; bei einer A812-Therapiesitzung mit einbezogener Bezugsperson ist die Beratung bereits in A812 enthalten. Bei KJP-Akut-/Kurzzeittherapie werden eigenständige Bezugspersonenstunden selbst über A812 abgerechnet. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Originäre ärztliche kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung, mindestens 60 Minuten, höchstens 10 Teilnehmer; nicht neben 886.
Bedingte oder alternative Position
Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation.
Bedingte oder alternative Position
Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständiger Bezugspersonenkontakt. Nicht neben Nr. 4; bei einer A812-Therapiesitzung mit einbezogener Bezugsperson ist die Beratung bereits in A812 enthalten. Bei KJP-Akut-/Kurzzeittherapie werden eigenständige Bezugspersonenstunden selbst über A812 abgerechnet.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kinder- und jugendpsychiatrische biographische Anamnese – ärztlicher Leistungsweg“ sowie „Kinder- und jugendpsychiatrische Erstuntersuchung mit Entwicklungs- und Testdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Kinderpsychiatrie, Gruppenbehandlung, Jugendliche, Gruppe
Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis
GOÄ-Nr. 887: Originäre ärztliche kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung, mindestens 60 Minuten, höchstens 10 Teilnehmer; nicht neben 886.
Teilnehmerzahl
Dauer
Gruppenbehandlungsinhalt und individueller Bezug
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 887 (Originäre ärztliche kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung, mindestens 60 Minuten, höchstens 10…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 857 gilt zusätzlich: Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem….
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Gesprächs-, Test- und Therapieleistungen sind nicht austauschbar; Mindestzeiten, Teilnehmerkreis und Sitzungsabstände müssen jeweils erfüllt sein.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 857 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand…
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Psychiatrie und Psychotherapie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Kinder- und jugendpsychiatrische biographische Anamnese – ärztlicher Leistungsweg
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Kinder- und jugendpsychiatrische Erstuntersuchung mit Entwicklungs- und Testdiagnostik
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Akute kinder- oder jugendpsychiatrische Krise mit Untersuchung, Notfallintervention und Einweisung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 887. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kinder- und jugendpsychiatrische biographische Anamnese – ärztlicher Leistungsweg“ sowie „Kinder- und jugendpsychiatrische Erstuntersuchung mit Entwicklungs- und Testdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
