Welche GOÄ-Ziffern sind für „Kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie für das Thema „Kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung“.

FachgruppePsychiatrie und Psychotherapie
ThemenbereichKinder- und Jugendpsychiatrie
KernpositionenGOÄ-Nr. 887
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. 856 und GOÄ-Nr. A817
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung“ in Betracht?

Für „Kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 887 als Kernposition. GOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. 856 und GOÄ-Nr. A817 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung“ stehen Kinderpsychiatrie, Gruppenbehandlung, Jugendliche, Gruppe. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungssetting, Mindestdauer, Gesprächs- oder Therapieverfahren, Teilnehmer, Video- beziehungsweise Präsenzform und zeitliche Abstände maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 887KernpositionOriginäre ärztliche kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung, mindestens 60 Minuten, höchstens 10 Teilnehmer; nicht neben 886.
GOÄ-Nr. 857Bedingt / alternativNicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation.
GOÄ-Nr. 856Bedingt / alternativNicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation.
GOÄ-Nr. A817Bedingt / alternativEigenständiger Bezugspersonenkontakt. Nicht neben Nr. 4; bei einer A812-Therapiesitzung mit einbezogener Bezugsperson ist die Beratung bereits in A812 enthalten. Bei KJP-Akut-/Kurzzeittherapie werden eigenständige Bezugspersonenstunden selbst über A812 abgerechnet.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 887

Kernposition der Kombination

Originäre ärztliche kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung, mindestens 60 Minuten, höchstens 10 Teilnehmer; nicht neben 886.

Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 60 Minuten
Maximale Teilnehmerzahl: 10
Abrechnungseinheit: je Teilnehmer
GOÄ 857

Bedingte oder alternative Position

Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation.

Behandlungsphase: separate Einzeldiagnostik
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
GOÄ 856

Bedingte oder alternative Position

Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand und vollständiger Testdokumentation.

Behandlungsphase: separate Testdiagnostik
Zeitliche Trennung erforderlich: Ja
GOÄ A817

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiger Bezugspersonenkontakt. Nicht neben Nr. 4; bei einer A812-Therapiesitzung mit einbezogener Bezugsperson ist die Beratung bereits in A812 enthalten. Bei KJP-Akut-/Kurzzeittherapie werden eigenständige Bezugspersonenstunden selbst über A812 abgerechnet.

Behandlungsphase: Bezugspersonenkontakt
Analog bewertet zu: 817
Analoge Leistung: bezugsperson_kinder
Leistungserbringer-Kontext: psychotherapeutische Beratung nach abgeschlossener Diagnostik und Indikationsstellung

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 887 nicht neben Nr. 886 und den in den allgemeinen Bestimmungen ausgeschlossenen Leistungen.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Teilnehmerzahl
Dauer
Gruppenbehandlungsinhalt und individueller Bezug
separate Einzel-/Bezugspersonenkontakte

Wie grenzt sich „Kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kinder- und jugendpsychiatrische biographische Anamnese – ärztlicher Leistungsweg“ sowie „Kinder- und jugendpsychiatrische Erstuntersuchung mit Entwicklungs- und Testdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Kinderpsychiatrie, Gruppenbehandlung, Jugendliche, Gruppe

Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis

GOÄ-Nr. 887: Originäre ärztliche kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung, mindestens 60 Minuten, höchstens 10 Teilnehmer; nicht neben 886.

Teilnehmerzahl

Dauer

Gruppenbehandlungsinhalt und individueller Bezug

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 887 (Originäre ärztliche kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung, mindestens 60 Minuten, höchstens 10…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 857 gilt zusätzlich: Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem….


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Gesprächs-, Test- und Therapieleistungen sind nicht austauschbar; Mindestzeiten, Teilnehmerkreis und Sitzungsabstände müssen jeweils erfüllt sein.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 857 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nicht innerhalb der Mindestzeit der zeitgebundenen Therapie- oder Gruppenleistung; nur als eigenständige zusätzliche Leistung mit gesondertem Zeitaufwand…


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 887 als Kernposition. GOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. 856 und GOÄ-Nr. A817 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 887. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kinder- und jugendpsychiatrische biographische Anamnese – ärztlicher Leistungsweg“ sowie „Kinder- und jugendpsychiatrische Erstuntersuchung mit Entwicklungs- und Testdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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