Wie lässt sich „Abdomensonographie von Leber, beiden Nieren und Milz“ nach GOÄ abrechnen?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der hausärztlichen Medizin: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Abdomensonographie von Leber, beiden Nieren und Milz“.

FachgruppeHausärztliche Medizin
Nur bei ZusatzleistungKeine zusätzlichen GOÄ-Positionen hinterlegt
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Abdomensonographie von Leber, beiden Nieren und Milz

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Abdomensonographie von Leber, beiden Nieren und Milz“ in Betracht?

Für „Abdomensonographie von Leber, beiden Nieren und Milz“ bilden GOÄ-Nr. 410 für das erste Organ, GOÄ-Nr. 420 dreimal für die drei weiteren Organe sowie GOÄ-Nrn. 1 und 7 die dokumentierten Kernleistungen.

Im konkreten Fall stehen Abdomen, Bauch, Sonographie, Leber im Mittelpunkt. Untersuchtes Organ, Zahl der Organe und eingesetztes Ultraschallverfahren müssen auseinandergehalten werden. B-Mode-, Doppler- und Farbdopplerleistungen sind nur bei jeweils vollständigem technischen Leistungsinhalt kombinierbar.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs
GOÄ-Nr. 420KernpositionUltraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ
GOÄ-Nr. 420KernpositionUltraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ
GOÄ-Nr. 420KernpositionUltraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Abdomensonographie von Leber, beiden Nieren und Milz“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 410

Kernposition der Kombination

Ultraschalluntersuchung eines Organs

Organbezug: Leber
GOÄ 420

Kernposition der Kombination

Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ

Organbezug: rechte Niere
GOÄ 420

Kernposition der Kombination

Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ

Organbezug: linke Niere
GOÄ 420

Kernposition der Kombination

Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ

Organbezug: Milz
GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme

Wie grenzt sich „Abdomensonographie von Leber, beiden Nieren und Milz“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Abdomensonographie von Leber, beiden Nieren und Milz“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Carotis- und Intima-Media-Sonographie“ und „Schilddrüsen- und Carotissonographie mit Duplex“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Abdomensonographie von Leber, beiden Nieren und Milz“ dokumentiert werden?

Indikation, untersuchte Organe und Gefäßabschnitte, B-Mode- und Dopplertechnik, Messwerte, Seitenbezug und Befundbeurteilung.

Klinischer Bezug der Dokumentation: Abdomen, Bauch, Sonographie, Leber.

Organ: Leber.

Organ: rechte Niere.

Organ: linke Niere.

Organ: Milz.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Abdomensonographie von Leber, beiden Nieren und Milz“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Dokumentierter Beispielfall: Sonographisch untersucht werden Leber, rechte Niere, linke Niere und Milz. GOÄ-Nr. 410 erfasst das erste Organ; GOÄ-Nr. 420 wird organbezogen dreimal für die weiteren Organe dokumentiert. Beratung und Untersuchung nach GOÄ-Nrn. 1 und 7 müssen zusätzlich eigenständig erbracht sein.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Abdomensonographie von Leber, beiden Nieren und Milz“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Organanzahl oder Dopplerzuschläge werden aus einer allgemeinen Ultraschallangabe abgeleitet, ohne die Einzeluntersuchungen zu dokumentieren.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 420 wird mehrfach angesetzt, ohne jedes weitere untersuchte Organ einzeln zu benennen und zu befunden.


3.

Prüfpunkt 3

„Abdomensonographie von Leber, beiden Nieren und Milz“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Hausärztliche Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Schilddrüsen- und Carotissonographie mit Duplex

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Sonographie der Bauchaorta

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Schilddrüsensonographie

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Abdomensonographie von Leber, beiden Nieren und Milz“ bilden GOÄ-Nr. 410 für das erste Organ, GOÄ-Nr. 420 dreimal für die drei weiteren Organe sowie GOÄ-Nrn. 1 und 7 die dokumentierten Kernleistungen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 420, GOÄ-Nr. 420, GOÄ-Nr. 420, GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Abdomensonographie von Leber, beiden Nieren und Milz“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Carotis- und Intima-Media-Sonographie“ und „Schilddrüsen- und Carotissonographie mit Duplex“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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