Abdomensonographie von Leber, beiden Nieren und Milz

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der hausärztlichen Medizin: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Abdomensonographie von Leber, beiden Nieren und Milz“.

FachgruppeHausärztliche Medizin
GOÄ-Abrechnung für Abdomensonographie von Leber, beiden Nieren und Milz

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Beurteilt Leber, Gallenwege, Nieren, Milz und weitere zugängliche Oberbauchorgane auf Stauung, Entzündung, Stein oder Raumforderung und ordnet Laborbefunde anatomisch zu. Die Bildgebung umfasst abdomensonographie von Leber, beiden Nieren und Milz.

Wann ist sie anwendbar?

Bei lokalisierten Oberbauchbeschwerden, auffälligen Organwerten oder tastbarem Befund; untersuchte Organe und ergänzendes Labor richten sich nach der klinischen Differenzialdiagnose. Erforderliche Kernleistungen: Abdomensonographie von Leber, beiden Nieren und Milz; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Erforderliche Bilddokumentation ist enthalten.

Fachlicher Kontext

Im konkreten Fall stehen Abdomen, Bauch, Sonographie, Leber im Mittelpunkt. Untersuchtes Organ, Zahl der Organe und eingesetztes Ultraschallverfahren müssen auseinandergehalten werden. B-Mode-, Doppler- und Farbdopplerleistungen sind nur bei jeweils vollständigem technischen Leistungsinhalt kombinierbar.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Für „Abdomensonographie von Leber, beiden Nieren und Milz“ bilden GOÄ-Nr. 410 für das erste Organ, GOÄ-Nr. 420 dreimal für die drei weiteren Organe sowie GOÄ-Nrn. 1 und 7 die dokumentierten Kernleistungen.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs. Vollständige diagnostische Organdarstellung in mindestens zwei Ebenen; bloße Mitdarstellung oder Nadel-/Lagekontrolle genügt nicht. Erforderliche Bilddokumentation ist enthalten.
GOÄ-Nr. 420KernpositionUltraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. In der gesamten Sitzung höchstens drei Ansätze; alle weiteren Organe/Regionen mitzählen und in der Rechnung benennen. Vollständige diagnostische Organdarstellung in mindestens zwei Ebenen; bloße Mitdarstellung oder Nadel-/Lagekontrolle genügt nicht. Erforderliche Bilddokumentation ist enthalten.
GOÄ-Nr. 420KernpositionUltraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. In der gesamten Sitzung höchstens drei Ansätze; alle weiteren Organe/Regionen mitzählen und in der Rechnung benennen. Vollständige diagnostische Organdarstellung in mindestens zwei Ebenen; bloße Mitdarstellung oder Nadel-/Lagekontrolle genügt nicht. Erforderliche Bilddokumentation ist enthalten.
GOÄ-Nr. 420KernpositionUltraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. In der gesamten Sitzung höchstens drei Ansätze; alle weiteren Organe/Regionen mitzählen und in der Rechnung benennen. Vollständige diagnostische Organdarstellung in mindestens zwei Ebenen; bloße Mitdarstellung oder Nadel-/Lagekontrolle genügt nicht. Erforderliche Bilddokumentation ist enthalten.
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung - auch mittels Fernsprecher -. Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -. Vollständiges in Nr. 7 genanntes Organsystem nach vorgeschriebenem Umfang untersuchen; bei lediglich symptombezogener Untersuchung Nr. 5 statt Nr. 7, nicht zusätzlich.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Nur bei eigenständiger venöser Blutentnahme. Nicht zusätzlich für eine Punktion, die bereits Bestandteil einer Infusions-/Katheterleistung ist.
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativBlutbild und Blutbildbestandteile. Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis.
GOÄ-Nr. 3524Bedingt / alternativC-reaktives Protein (CRP). Nur bei Erfüllung der M-I-Vorhaltebedingungen: Untersuchung direkt beim Patienten oder in den eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden nach Probennahme/Probenübergabe; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.
GOÄ-Nr. 3585.H1Bedingt / alternativKreatinin. Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 410

Kernposition der Kombination

Organbezug: Leber
GOÄ 420

Kernposition der Kombination

Organbezug: rechte Niere
GOÄ 420

Kernposition der Kombination

Organbezug: linke Niere
GOÄ 420

Kernposition der Kombination

Organbezug: Milz

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Abdomensonographie von Leber, beiden Nieren und Milz“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Carotis- und Intima-Media-Sonographie“ und „Schilddrüsen- und Carotissonographie mit Duplex“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Indikation, untersuchte Organe und Gefäßabschnitte, B-Mode- und Dopplertechnik, Messwerte, Seitenbezug und Befundbeurteilung.

Klinischer Bezug der Dokumentation: Abdomen, Bauch, Sonographie, Leber.

Organ: Leber.

Organ: rechte Niere.

Organ: linke Niere.

Organ: Milz.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Praxisbeispiel

Konkreter Leistungsablauf

Dokumentierter Beispielfall: Sonographisch untersucht werden Leber, rechte Niere, linke Niere und Milz. GOÄ-Nr. 410 erfasst das erste Organ; GOÄ-Nr. 420 wird organbezogen dreimal für die weiteren Organe dokumentiert. Beratung und Untersuchung nach GOÄ-Nrn. 1 und 7 müssen zusätzlich eigenständig erbracht sein.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Organanzahl oder Dopplerzuschläge werden aus einer allgemeinen Ultraschallangabe abgeleitet, ohne die Einzeluntersuchungen zu dokumentieren.


2.

GOÄ-Nr. 420 wird mehrfach angesetzt, ohne jedes weitere untersuchte Organ einzeln zu benennen und zu befunden.


3.

„Abdomensonographie von Leber, beiden Nieren und Milz“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.