Wie lässt sich „Carotis- und Intima-Media-Sonographie“ nach GOÄ abrechnen?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der hausärztlichen Medizin: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Carotis- und Intima-Media-Sonographie“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Carotis- und Intima-Media-Sonographie“ in Betracht?
Für „Carotis- und Intima-Media-Sonographie“ bilden GOÄ-Nrn. 1 und 7, GOÄ-Nr. 410 für das erste Gefäßorgan, GOÄ-Nr. 420 dreimal für die weiteren Gefäßorgane sowie GOÄ-Nr. 401 für die zusätzlich dokumentierte Doppleranwendung die Kernleistungen.
Im konkreten Fall stehen Carotis, Intima-Media, IMT, Gefäßsonographie im Mittelpunkt. Untersuchtes Organ, Zahl der Organe und eingesetztes Ultraschallverfahren müssen auseinandergehalten werden. B-Mode-, Doppler- und Farbdopplerleistungen sind nur bei jeweils vollständigem technischen Leistungsinhalt kombinierbar.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme |
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung eines Organs |
| GOÄ-Nr. 420 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ |
| GOÄ-Nr. 420 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ |
| GOÄ-Nr. 420 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ |
| GOÄ-Nr. 401 | Kernposition | Zuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens -gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Carotis- und Intima-Media-Sonographie“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Kernposition der Kombination
Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
Kernposition der Kombination
Ultraschalluntersuchung eines Organs
Kernposition der Kombination
Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ
Kernposition der Kombination
Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ
Kernposition der Kombination
Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ
Kernposition der Kombination
Zuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens -gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung
Wie grenzt sich „Carotis- und Intima-Media-Sonographie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Carotis- und Intima-Media-Sonographie“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Schilddrüsen- und Carotissonographie mit Duplex“ und „Abdomensonographie von Leber, beiden Nieren und Milz“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Carotis- und Intima-Media-Sonographie“ dokumentiert werden?
Indikation, untersuchte Organe und Gefäßabschnitte, B-Mode- und Dopplertechnik, Messwerte, Seitenbezug und Befundbeurteilung.
Klinischer Bezug der Dokumentation: Carotis, Intima-Media, IMT, Gefäßsonographie.
GOÄ-Nr. 1: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
GOÄ-Nr. 7: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
GOÄ-Nr. 410: A. carotis interna rechts als erstes untersuchtes Gefäßorgan dokumentieren.
GOÄ-Nr. 420: A. carotis interna links, A. vertebralis rechts und A. vertebralis links jeweils als weiteres Gefäßorgan einzeln befunden.
GOÄ-Nr. 401: zusätzliche Doppleranwendung mit Messwerten und ärztlicher Auswertung belegen.
Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Carotis- und Intima-Media-Sonographie“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Dokumentierter Beispielfall: Untersucht und einzeln befundet werden beide Aa. carotides internae und beide Aa. vertebrales. GOÄ-Nr. 410 erfasst das erste Gefäßorgan, GOÄ-Nr. 420 die drei weiteren Organe. GOÄ-Nr. 401 setzt die zusätzliche dokumentierte Doppleranwendung voraus; Beratung und Untersuchung bleiben eigenständig zu belegen.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Carotis- und Intima-Media-Sonographie“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Organanzahl oder Dopplerzuschläge werden aus einer allgemeinen Ultraschallangabe abgeleitet, ohne die Einzeluntersuchungen zu dokumentieren.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 420 wird mehrfach angesetzt, ohne die drei weiteren Gefäßorgane einzeln zu benennen und zu befunden.
3.
Prüfpunkt 3
„Carotis- und Intima-Media-Sonographie“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Hausärztliche Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 420, GOÄ-Nr. 420, GOÄ-Nr. 420 und GOÄ-Nr. 401. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Carotis- und Intima-Media-Sonographie“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Schilddrüsen- und Carotissonographie mit Duplex“ und „Abdomensonographie von Leber, beiden Nieren und Milz“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
