Carotis- und Intima-Media-Sonographie
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der hausärztlichen Medizin: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Carotis- und Intima-Media-Sonographie“.

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Beurteilt Karotisplaques und misst die Intima-Media-Dicke als morphologischen Gefäßbefund, ohne daraus allein ein individuelles Ereignisrisiko abzuleiten. Die Bildgebung umfasst carotis- und Intima-Media-Sonographie.
Wann ist sie anwendbar?
Bei begründeter Gefäß- oder Risikofrage mit Konsequenz für weitere Prävention; Messstelle, Plaquemorphologie und bekannte Risikofaktoren sind gemeinsam zu bewerten. Erforderliche Kernleistungen: Carotis- und Intima-Media-Sonographie; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Erforderliche Bilddokumentation ist enthalten.
Fachlicher Kontext
Im konkreten Fall stehen Carotis, Intima-Media, IMT, Gefäßsonographie im Mittelpunkt. Untersuchtes Organ, Zahl der Organe und eingesetztes Ultraschallverfahren müssen auseinandergehalten werden. B-Mode-, Doppler- und Farbdopplerleistungen sind nur bei jeweils vollständigem technischen Leistungsinhalt kombinierbar.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
Für „Carotis- und Intima-Media-Sonographie“ bilden GOÄ-Nrn. 1 und 7, GOÄ-Nr. 410 für das erste Gefäßorgan, GOÄ-Nr. 420 dreimal für die weiteren Gefäßorgane sowie GOÄ-Nr. 401 für die zusätzlich dokumentierte Doppleranwendung die Kernleistungen.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung - auch mittels Fernsprecher -. Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen. |
| GOÄ-Nr. 6 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch gegebenenfalls einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -. Vollständiger klinischer Gefäßstatus gemäß Leistungslegende; bei nur örtlicher Untersuchung stattdessen Nr. 5. |
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung eines Organs. Vollständige diagnostische Organdarstellung in mindestens zwei Ebenen; bloße Mitdarstellung oder Nadel-/Lagekontrolle genügt nicht. Erforderliche Bilddokumentation ist enthalten. |
| GOÄ-Nr. 420 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. In der gesamten Sitzung höchstens drei Ansätze; alle weiteren Organe/Regionen mitzählen und in der Rechnung benennen. Vollständige diagnostische Organdarstellung in mindestens zwei Ebenen; bloße Mitdarstellung oder Nadel-/Lagekontrolle genügt nicht. Erforderliche Bilddokumentation ist enthalten. |
| GOÄ-Nr. 420 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. In der gesamten Sitzung höchstens drei Ansätze; alle weiteren Organe/Regionen mitzählen und in der Rechnung benennen. Vollständige diagnostische Organdarstellung in mindestens zwei Ebenen; bloße Mitdarstellung oder Nadel-/Lagekontrolle genügt nicht. Erforderliche Bilddokumentation ist enthalten. |
| GOÄ-Nr. 420 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. In der gesamten Sitzung höchstens drei Ansätze; alle weiteren Organe/Regionen mitzählen und in der Rechnung benennen. Vollständige diagnostische Organdarstellung in mindestens zwei Ebenen; bloße Mitdarstellung oder Nadel-/Lagekontrolle genügt nicht. Erforderliche Bilddokumentation ist enthalten. |
| GOÄ-Nr. 401 | Kernposition | Zuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens -gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung -. Je Sitzung höchstens einmal und nur bei tatsächlich erbrachtem Zusatzverfahren; nicht allein wegen Gerätefähigkeit. |
| GOÄ-Nr. 404 | Bedingt / alternativ | Zuschlag zu doppler-sonographischen Leistungen bei zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse - einschließlich graphischer oder Bilddokumentation -. Zusätzliche, gesondert dokumentierte Frequenzspektrumanalyse. Je Sitzung höchstens einmal und nur bei tatsächlich erbrachtem Zusatzverfahren; nicht allein wegen Gerätefähigkeit. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Kernposition der Kombination
Kernposition der Kombination
Kernposition der Kombination
Kernposition der Kombination
Bedingte oder alternative Position
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Carotis- und Intima-Media-Sonographie“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Schilddrüsen- und Carotissonographie mit Duplex“ und „Abdomensonographie von Leber, beiden Nieren und Milz“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Indikation, untersuchte Organe und Gefäßabschnitte, B-Mode- und Dopplertechnik, Messwerte, Seitenbezug und Befundbeurteilung.
Klinischer Bezug der Dokumentation: Carotis, Intima-Media, IMT, Gefäßsonographie.
GOÄ-Nr. 1: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
GOÄ-Nr. 7: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
GOÄ-Nr. 410: A. carotis interna rechts als erstes untersuchtes Gefäßorgan dokumentieren.
GOÄ-Nr. 420: A. carotis interna links, A. vertebralis rechts und A. vertebralis links jeweils als weiteres Gefäßorgan einzeln befunden.
GOÄ-Nr. 401: zusätzliche Doppleranwendung mit Messwerten und ärztlicher Auswertung belegen.
Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.
Praxisbeispiel
Konkreter Leistungsablauf
Dokumentierter Beispielfall: Untersucht und einzeln befundet werden beide Aa. carotides internae und beide Aa. vertebrales. GOÄ-Nr. 410 erfasst das erste Gefäßorgan, GOÄ-Nr. 420 die drei weiteren Organe. GOÄ-Nr. 401 setzt die zusätzliche dokumentierte Doppleranwendung voraus; Beratung und Untersuchung bleiben eigenständig zu belegen.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
Organanzahl oder Dopplerzuschläge werden aus einer allgemeinen Ultraschallangabe abgeleitet, ohne die Einzeluntersuchungen zu dokumentieren.
2.
GOÄ-Nr. 420 wird mehrfach angesetzt, ohne die drei weiteren Gefäßorgane einzeln zu benennen und zu befunden.
3.
„Carotis- und Intima-Media-Sonographie“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
