Wie lässt sich „Carotis- und Intima-Media-Sonographie“ nach GOÄ abrechnen?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der hausärztlichen Medizin: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Carotis- und Intima-Media-Sonographie“.

FachgruppeHausärztliche Medizin
Nur bei ZusatzleistungKeine zusätzlichen GOÄ-Positionen hinterlegt
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Carotis- und Intima-Media-Sonographie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Carotis- und Intima-Media-Sonographie“ in Betracht?

Für „Carotis- und Intima-Media-Sonographie“ bilden GOÄ-Nrn. 1 und 7, GOÄ-Nr. 410 für das erste Gefäßorgan, GOÄ-Nr. 420 dreimal für die weiteren Gefäßorgane sowie GOÄ-Nr. 401 für die zusätzlich dokumentierte Doppleranwendung die Kernleistungen.

Im konkreten Fall stehen Carotis, Intima-Media, IMT, Gefäßsonographie im Mittelpunkt. Untersuchtes Organ, Zahl der Organe und eingesetztes Ultraschallverfahren müssen auseinandergehalten werden. B-Mode-, Doppler- und Farbdopplerleistungen sind nur bei jeweils vollständigem technischen Leistungsinhalt kombinierbar.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs
GOÄ-Nr. 420KernpositionUltraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ
GOÄ-Nr. 420KernpositionUltraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ
GOÄ-Nr. 420KernpositionUltraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ
GOÄ-Nr. 401KernpositionZuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens -gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Carotis- und Intima-Media-Sonographie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme

GOÄ 410

Kernposition der Kombination

Ultraschalluntersuchung eines Organs

Organbezug: A. carotis interna rechts
GOÄ 420

Kernposition der Kombination

Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ

Organbezug: A. carotis interna links
GOÄ 420

Kernposition der Kombination

Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ

Organbezug: A. vertebralis rechts
GOÄ 420

Kernposition der Kombination

Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ

Organbezug: A. vertebralis links
GOÄ 401

Kernposition der Kombination

Zuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens -gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung

Wie grenzt sich „Carotis- und Intima-Media-Sonographie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Carotis- und Intima-Media-Sonographie“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Schilddrüsen- und Carotissonographie mit Duplex“ und „Abdomensonographie von Leber, beiden Nieren und Milz“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Carotis- und Intima-Media-Sonographie“ dokumentiert werden?

Indikation, untersuchte Organe und Gefäßabschnitte, B-Mode- und Dopplertechnik, Messwerte, Seitenbezug und Befundbeurteilung.

Klinischer Bezug der Dokumentation: Carotis, Intima-Media, IMT, Gefäßsonographie.

GOÄ-Nr. 1: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

GOÄ-Nr. 7: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

GOÄ-Nr. 410: A. carotis interna rechts als erstes untersuchtes Gefäßorgan dokumentieren.

GOÄ-Nr. 420: A. carotis interna links, A. vertebralis rechts und A. vertebralis links jeweils als weiteres Gefäßorgan einzeln befunden.

GOÄ-Nr. 401: zusätzliche Doppleranwendung mit Messwerten und ärztlicher Auswertung belegen.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Carotis- und Intima-Media-Sonographie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Dokumentierter Beispielfall: Untersucht und einzeln befundet werden beide Aa. carotides internae und beide Aa. vertebrales. GOÄ-Nr. 410 erfasst das erste Gefäßorgan, GOÄ-Nr. 420 die drei weiteren Organe. GOÄ-Nr. 401 setzt die zusätzliche dokumentierte Doppleranwendung voraus; Beratung und Untersuchung bleiben eigenständig zu belegen.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Carotis- und Intima-Media-Sonographie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Organanzahl oder Dopplerzuschläge werden aus einer allgemeinen Ultraschallangabe abgeleitet, ohne die Einzeluntersuchungen zu dokumentieren.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 420 wird mehrfach angesetzt, ohne die drei weiteren Gefäßorgane einzeln zu benennen und zu befunden.


3.

Prüfpunkt 3

„Carotis- und Intima-Media-Sonographie“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Hausärztliche Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Schilddrüsen- und Carotissonographie mit Duplex

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Sonographie der Bauchaorta

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

ABI-Messung mit Pulswellenlaufzeit und Befundbericht

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Carotis- und Intima-Media-Sonographie“ bilden GOÄ-Nrn. 1 und 7, GOÄ-Nr. 410 für das erste Gefäßorgan, GOÄ-Nr. 420 dreimal für die weiteren Gefäßorgane sowie GOÄ-Nr. 401 für die zusätzlich dokumentierte Doppleranwendung die Kernleistungen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 420, GOÄ-Nr. 420, GOÄ-Nr. 420 und GOÄ-Nr. 401. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Carotis- und Intima-Media-Sonographie“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Schilddrüsen- und Carotissonographie mit Duplex“ und „Abdomensonographie von Leber, beiden Nieren und Milz“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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