ABI-Messung mit Gefäßstatus und bedingter Pulswellenlaufzeitbestimmung

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der hausärztlichen Medizin: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „ABI-Messung mit Pulswellenlaufzeit und Befundbericht“.

FachgruppeHausärztliche Medizin
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 637 und GOÄ-Nr. 75
GOÄ-Abrechnung für ABI-Messung mit Gefäßstatus und bedingter Pulswellenlaufzeitbestimmung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Der Knöchel-Arm-Index objektiviert eine periphere arterielle Durchblutungsstörung; die Pulswellenlaufzeit kann ergänzend Hinweise auf arterielle Gefäßsteifigkeit geben. Die Abklärung umfasst pulswellenlaufzeitbestimmung und Periphere Arterien- bzw. Venendruck- beziehungsweise Strömungsmessung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei pAVK-Verdacht oder erhöhtem vaskulärem Risiko nach korrekter beidseitiger Druckmessung; nicht komprimierbare Arterien können den ABI verfälschen und erfordern Alternativverfahren. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Pulswellenlaufzeitbestimmung und Periphere Arterien- bzw. Venendruck- beziehungsweise Strömungsmessung.

Fachlicher Kontext

Im konkreten Fall stehen ABI, Knöchel-Arm-Index, Pulswellenlaufzeit, Gefäßstatus im Mittelpunkt. Beratung und körperliche Untersuchung sind von den technischen Messungen zu trennen. Ruhe-, Langzeit- und erweiterte Funktionsdiagnostik benötigen jeweils eine eigene Indikation, vollständige Durchführung und ärztliche Befundung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Für „ABI-Messung mit Pulswellenlaufzeit und Befundbericht“ bildet GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 643 sowie GOÄ-Nr. 637 die dokumentierten Kernleistungen. GOÄ-Nr. 75 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung - auch mittels Fernsprecher -. Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen.
GOÄ-Nr. 6KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch gegebenenfalls einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -. Vollständiger Gefäßstatus; bei rein örtlichem Fußstatus Nr. 5 statt Nr. 6.
GOÄ-Nr. 643KernpositionPeriphere Arterien- bzw. Venendruck- und/oder Strömungsmessung
GOÄ-Nr. 637Bedingt / alternativPulswellenlaufzeitbestimmung - gegebenenfalls einschließlich einer elektrokardiographischen Kontrollableitung -. Eigenständige Pulswellenlaufzeitbestimmung; keine Ableitung der Berechenbarkeit allein aus einem automatischen Zusatzwert des ABI-Gerätes.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie). Nur bei tatsächlich erstelltem eigenständigem ausführlichem Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung, ggf. Therapie; kein einfacher Gerätebefund, Befundausdruck oder Routineattest.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „ABI-Messung mit Pulswellenlaufzeit und Befundbericht“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Cardisiographie mit Beratung, Untersuchung und Befundbericht“ und „Lungenfunktion und Pulsoxymetrie mit Befundbericht“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Indikation, Messdauer und Geräteeinsatz, verwertbare Kurven oder Messwerte, ärztliche Auswertung, Befund sowie Konsequenz für Diagnostik oder Therapie.

Klinischer Bezug der Dokumentation: ABI, Knöchel-Arm-Index, Pulswellenlaufzeit, Gefäßstatus.

Beratung ABI-Messung.

GOÄ-Nr. 643: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

GOÄ-Nr. 637: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende.; Befundbericht ABI-Messung und Pulswellengeschwindigkeit.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Praxisbeispiel

Konkreter Leistungsablauf

Dokumentierter Beispielfall: ABI-Messung mit Pulswellenlaufzeit und Befundbericht. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 643 sowie GOÄ-Nr. 637 werden mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 75 muss zusätzlich gelten: Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende.; Befundbericht ABI-Messung und Pulswellengeschwindigkeit.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Mehrere technische Verfahren oder Befundberichte werden angesetzt, obwohl nur eine Messung oder keine eigenständige ärztliche Auswertung dokumentiert ist.


2.

GOÄ-Nr. 75 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende.; Befundbericht ABI-Messung und Pulswellengeschwindigkeit.


3.

„ABI-Messung mit Pulswellenlaufzeit und Befundbericht“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.