Wie lässt sich „ABI-Messung mit Pulswellenlaufzeit und Befundbericht“ nach GOÄ abrechnen?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der hausärztlichen Medizin: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „ABI-Messung mit Pulswellenlaufzeit und Befundbericht“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „ABI-Messung mit Pulswellenlaufzeit und Befundbericht“ in Betracht?
Für „ABI-Messung mit Pulswellenlaufzeit und Befundbericht“ bildet GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 643 sowie GOÄ-Nr. 637 die dokumentierten Kernleistungen. GOÄ-Nr. 75 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.
Im konkreten Fall stehen ABI, Knöchel-Arm-Index, Pulswellenlaufzeit, Gefäßstatus im Mittelpunkt. Beratung und körperliche Untersuchung sind von den technischen Messungen zu trennen. Ruhe-, Langzeit- und erweiterte Funktionsdiagnostik benötigen jeweils eine eigene Indikation, vollständige Durchführung und ärztliche Befundung.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 643 | Kernposition | Periphere Arterien- bzw. Venendruck- und/oder Strömungsmessung |
| GOÄ-Nr. 637 | Kernposition | Pulswellenlaufzeitbestimmung – gegebenenfalls einschließlich einer elektrokardiographischen Kontrollableitung |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „ABI-Messung mit Pulswellenlaufzeit und Befundbericht“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Kernposition der Kombination
Periphere Arterien- bzw. Venendruck- und/oder Strömungsmessung
Kernposition der Kombination
Pulswellenlaufzeitbestimmung – gegebenenfalls einschließlich einer elektrokardiographischen Kontrollableitung
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende.
Wie grenzt sich „ABI-Messung mit Pulswellenlaufzeit und Befundbericht“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „ABI-Messung mit Pulswellenlaufzeit und Befundbericht“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Cardisiographie mit Beratung, Untersuchung und Befundbericht“ und „Lungenfunktion und Pulsoxymetrie mit Befundbericht“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „ABI-Messung mit Pulswellenlaufzeit und Befundbericht“ dokumentiert werden?
Indikation, Messdauer und Geräteeinsatz, verwertbare Kurven oder Messwerte, ärztliche Auswertung, Befund sowie Konsequenz für Diagnostik oder Therapie.
Klinischer Bezug der Dokumentation: ABI, Knöchel-Arm-Index, Pulswellenlaufzeit, Gefäßstatus.
Beratung ABI-Messung.
GOÄ-Nr. 643: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
GOÄ-Nr. 637: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende.; Befundbericht ABI-Messung und Pulswellengeschwindigkeit.
Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „ABI-Messung mit Pulswellenlaufzeit und Befundbericht“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Dokumentierter Beispielfall: ABI-Messung mit Pulswellenlaufzeit und Befundbericht. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 643 sowie GOÄ-Nr. 637 werden mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 75 muss zusätzlich gelten: Nur bei eigenst ändigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende.; Befundbericht ABI-Messung und Pulswellengeschwindigkeit.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „ABI-Messung mit Pulswellenlaufzeit und Befundbericht“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Mehrere technische Verfahren oder Befundberichte werden angesetzt, obwohl nur eine Messung oder keine eigenständige ärztliche Auswertung dokumentiert ist.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 75 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende.; Befundbericht ABI-Messung und Pulswellengeschwindigkeit.
3.
Prüfpunkt 3
„ABI-Messung mit Pulswellenlaufzeit und Befundbericht“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Hausärztliche Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Bioimpedanzanalyse mit Beratung und Befundbericht
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Cardisiographie mit Beratung, Untersuchung und Befundbericht
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Lungenfunktion und Pulsoxymetrie mit Befundbericht
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 643 und GOÄ-Nr. 637. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „ABI-Messung mit Pulswellenlaufzeit und Befundbericht“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Cardisiographie mit Beratung, Untersuchung und Befundbericht“ und „Lungenfunktion und Pulsoxymetrie mit Befundbericht“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
