Wie lässt sich „Bioimpedanzanalyse mit Beratung und Befundbericht“ nach GOÄ abrechnen?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der hausärztlichen Medizin: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Bioimpedanzanalyse mit Beratung und Befundbericht“.

FachgruppeHausärztliche Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. A651 und GOÄ-Nr. 1
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 75
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Bioimpedanzanalyse mit Beratung und Befundbericht

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Bioimpedanzanalyse mit Beratung und Befundbericht“ in Betracht?

Für „Bioimpedanzanalyse mit Beratung und Befundbericht“ bildet GOÄ-Nr. A651 und GOÄ-Nr. 1 die dokumentierten Kernleistungen. GOÄ-Nr. 75 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

Im konkreten Fall stehen Bioimpedanzanalyse, BIA, Körperzusammensetzung, Fettmasse im Mittelpunkt. Beratung, Untersuchungsstatus und technische Einzelleistung müssen jeweils vollständig erbracht und medizinisch zugeordnet sein. Eine umfassende hausärztliche Dokumentation ersetzt nicht den besonderen Leistungsinhalt der einzelnen GOÄ-Position.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. A651KernpositionElektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen)
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativNur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Bioimpedanzanalyse mit Beratung und Befundbericht“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ A651

Kernposition der Kombination

Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen)

Analog bewertet zu: 651
Hinterlegter Faktor: 2.3
GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende.

Wie grenzt sich „Bioimpedanzanalyse mit Beratung und Befundbericht“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Bioimpedanzanalyse mit Beratung und Befundbericht“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Digitale rektale Untersuchung mit Beratung und erweitertem Status“ und „SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest mit Abstrich“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Bioimpedanzanalyse mit Beratung und Befundbericht“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass, relevante Anamnese, Untersuchungsumfang, technischer Einzelbefund, ärztliche Beurteilung und Konsequenz.

Klinischer Bezug der Dokumentation: Bioimpedanzanalyse, BIA, Körperzusammensetzung, Fettmasse.

zeitaufwändige Untersuchung; Analog bewertet zu 651.

GOÄ-Nr. 1: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Bioimpedanzanalyse mit Beratung und Befundbericht“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Dokumentierter Beispielfall: Bioimpedanzanalyse mit Beratung und Befundbericht. GOÄ-Nr. A651 und GOÄ-Nr. 1 werden mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 75 muss zusätzlich gelten: Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Bioimpedanzanalyse mit Beratung und Befundbericht“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Beratung, Status und technische Diagnostik werden als fester Block übernommen, obwohl einzelne Leistungen nicht vollständig erbracht wurden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 75 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende.


3.

Prüfpunkt 3

„Bioimpedanzanalyse mit Beratung und Befundbericht“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Hausärztliche Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

ABI-Messung mit Pulswellenlaufzeit und Befundbericht

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Ärztliche Beratung zur Patientenverfügung mit schriftlichem Bericht

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Ärztliche Beratung zur Vorsorgevollmacht mit schriftlichem Bericht

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Bioimpedanzanalyse mit Beratung und Befundbericht“ bildet GOÄ-Nr. A651 und GOÄ-Nr. 1 die dokumentierten Kernleistungen. GOÄ-Nr. 75 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. A651 und GOÄ-Nr. 1. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Bioimpedanzanalyse mit Beratung und Befundbericht“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Digitale rektale Untersuchung mit Beratung und erweitertem Status“ und „SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest mit Abstrich“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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