Wie lässt sich „Ärztliche Beratung zur Vorsorgevollmacht mit schriftlichem Bericht“ nach GOÄ abrechnen?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der hausärztlichen Medizin: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Ärztliche Beratung zur Vorsorgevollmacht mit schriftlichem Bericht“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Ärztliche Beratung zur Vorsorgevollmacht mit schriftlichem Bericht“ in Betracht?
Für „Ärztliche Beratung zur Vorsorgevollmacht mit schriftlichem Bericht“ bildet GOÄ-Nr. A34 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 75 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.
Im konkreten Fall stehen Vorsorgevollmacht, Vorsorgedokument, ärztliche Beratung, schriftlicher Bericht im Mittelpunkt. Beratung, Untersuchung, Bescheinigung und ausführlicher schriftlicher Bericht sind eigenständige Leistungsinhalte. Der Zweck des Dokuments allein rechtfertigt keine Berichtsziffer; Umfang und ärztliche Beurteilung müssen die jeweilige Legende erfüllen.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. A34 | Kernposition | Nur bei einer Erörterung von mindestens 20 Minuten Dauer abrechenbar. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem ausführlichem schriftlichem Bericht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Ärztliche Beratung zur Vorsorgevollmacht mit schriftlichem Bericht“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Nur bei einer Erörterung von mindestens 20 Minuten Dauer abrechenbar.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem ausführlichem schriftlichem Bericht.
Wie grenzt sich „Ärztliche Beratung zur Vorsorgevollmacht mit schriftlichem Bericht“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Ärztliche Beratung zur Vorsorgevollmacht mit schriftlichem Bericht“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Ärztliche Beratung zur Patientenverfügung mit schriftlichem Bericht“ und „Eingehende Reiseberatung mit ausführlichem Reisebrief“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Ärztliche Beratung zur Vorsorgevollmacht mit schriftlichem Bericht“ dokumentiert werden?
Auftrag und Adressat, Beratungsdauer, erhobener Untersuchungsbefund, geprüfte Unterlagen, individuelle ärztliche Beurteilung und Umfang des Schriftstücks.
Klinischer Bezug der Dokumentation: Vorsorgevollmacht, Vorsorgedokument, ärztliche Beratung, schriftlicher Bericht.
Zeitvorgabe: mindestens 20 Minuten; Analog bewertet zu 34.
Nur bei eigenständigem ausführlichem schriftlichem Bericht.
Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Ärztliche Beratung zur Vorsorgevollmacht mit schriftlichem Bericht“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Dokumentierter Beispielfall: Ärztliche Beratung zur Vorsorgevollmacht mit schriftlichem Bericht. GOÄ-Nr. A34 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 75 muss zusätzlich gelten: Nur bei eigenständigem ausführlichem schriftlichem Bericht.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Ärztliche Beratung zur Vorsorgevollmacht mit schriftlichem Bericht“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Eine kurze Bescheinigung wird als ausführlicher Bericht berechnet oder technische Untersuchungen werden ohne konkreten Untersuchungsauftrag ergänzt.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 75 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei eigenständigem ausführlichem schriftlichem Bericht.
3.
Prüfpunkt 3
„Ärztliche Beratung zur Vorsorgevollmacht mit schriftlichem Bericht“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Hausärztliche Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. A34. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Ärztliche Beratung zur Vorsorgevollmacht mit schriftlichem Bericht“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Ärztliche Beratung zur Patientenverfügung mit schriftlichem Bericht“ und „Eingehende Reiseberatung mit ausführlichem Reisebrief“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
