Wie lässt sich „Schilddrüsen- und Carotissonographie mit Duplex“ nach GOÄ abrechnen?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der hausärztlichen Medizin: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Schilddrüsen- und Carotissonographie mit Duplex“.

FachgruppeHausärztliche Medizin
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 420
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Schilddrüsen- und Carotissonographie mit Duplex

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Schilddrüsen- und Carotissonographie mit Duplex“ in Betracht?

Für „Schilddrüsen- und Carotissonographie mit Duplex“ bildet GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 417, GOÄ-Nr. 7 sowie GOÄ-Nr. 401 die dokumentierten Kernleistungen. GOÄ-Nr. 420 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

Im konkreten Fall stehen Schilddrüse, Carotis, Sonographie, Duplex im Mittelpunkt. Untersuchtes Organ, Zahl der Organe und eingesetztes Ultraschallverfahren müssen auseinandergehalten werden. B-Mode-, Doppler- und Farbdopplerleistungen sind nur bei jeweils vollständigem technischen Leistungsinhalt kombinierbar.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 417KernpositionUltraschalluntersuchung der Schilddrüse
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativNur bei tatsächlich erbrachter weiterer Organsonographie; Faktor oberhalb des Schwellenwerts individuell begründen.
GOÄ-Nr. 401KernpositionZuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens -gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Schilddrüsen- und Carotissonographie mit Duplex“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 417

Kernposition der Kombination

Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme

GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich erbrachter weiterer Organsonographie; Faktor oberhalb des Schwellenwerts individuell begründen.

Hinterlegter Faktor: 3.49
GOÄ 401

Kernposition der Kombination

Zuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens -gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung

Wie grenzt sich „Schilddrüsen- und Carotissonographie mit Duplex“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Schilddrüsen- und Carotissonographie mit Duplex“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Carotis- und Intima-Media-Sonographie“ und „Schilddrüsensonographie“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Schilddrüsen- und Carotissonographie mit Duplex“ dokumentiert werden?

Indikation, untersuchte Organe und Gefäßabschnitte, B-Mode- und Dopplertechnik, Messwerte, Seitenbezug und Befundbeurteilung.

Klinischer Bezug der Dokumentation: Schilddrüse, Carotis, Sonographie, Duplex.

GOÄ-Nr. 1: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

GOÄ-Nr. 417: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

GOÄ-Nr. 7: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

GOÄ-Nr. 401: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Nur bei tatsächlich erbrachter weiterer Organsonographie; Faktor oberhalb des Schwellenwerts individuell begründen.; aufwändige Untersuchung.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Schilddrüsen- und Carotissonographie mit Duplex“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Dokumentierter Beispielfall: Schilddrüsen- und Carotissonographie mit Duplex. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 417, GOÄ-Nr. 7 sowie GOÄ-Nr. 401 werden mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 420 muss zusätzlich gelten: Nur bei tatsächlich erbrachter weiterer Organsonographie; Faktor oberhalb des Schwellenwerts individuell begründen.; aufwändige Untersuchung.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Schilddrüsen- und Carotissonographie mit Duplex“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Organanzahl oder Dopplerzuschläge werden aus einer allgemeinen Ultraschallangabe abgeleitet, ohne die Einzeluntersuchungen zu dokumentieren.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 420 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei tatsächlich erbrachter weiterer Organsonographie; Faktor oberhalb des Schwellenwerts individuell begründen.; aufwändige Untersuchung.


3.

Prüfpunkt 3

„Schilddrüsen- und Carotissonographie mit Duplex“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Hausärztliche Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Schilddrüsensonographie

Dazu gehören:

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Sonographie der Bauchaorta

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Schilddrüsen- und Carotissonographie mit Duplex“ bildet GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 417, GOÄ-Nr. 7 sowie GOÄ-Nr. 401 die dokumentierten Kernleistungen. GOÄ-Nr. 420 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 417, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 401. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Schilddrüsen- und Carotissonographie mit Duplex“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Carotis- und Intima-Media-Sonographie“ und „Schilddrüsensonographie“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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