Welche GOÄ-Ziffern sind für „Sonographie eines oder mehrerer Organe einschließlich möglichem Duplex“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Radiologie für das Thema „Sonographie eines oder mehrerer Organe einschließlich möglichem Duplex“.

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichSonographie
KernpositionenGOÄ-Nr. 410
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 420 und GOÄ-Nr. 401
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Sonographie eines oder mehrerer Organe einschließlich möglichem Duplex

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Sonographie eines oder mehrerer Organe einschließlich möglichem Duplex“ in Betracht?

Für „Sonographie eines oder mehrerer Organe einschließlich möglichem Duplex“ führt die Kette GOÄ-Nr. 410 als Kernposition. GOÄ-Nr. 420 und GOÄ-Nr. 401 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Sonographie eines oder mehrerer Organe einschließlich möglichem Duplex“ stehen Ultraschall Abdomen, Sonographie Organe, Duplex, Ultraschall einzelnes Organ. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Modalität, Körperregion, Zahl der Ebenen oder Serien, Kontrastmittelphase, interventionelle Zusatzleistung und modalitätsspezifische Höchstwerte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativNur für tatsächlich untersuchte weitere Organe im Anschluss an eine Grundposition nach Nrn. 410 bis 418; je Organ, höchstens dreimal, Organangabe in der Rechnung.
GOÄ-Nr. 401Bedingt / alternativNur bei tatsächlichem Duplexverfahren; Ausschlüsse beachten.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Sonographie eines oder mehrerer Organe einschließlich möglichem Duplex“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 410

Kernposition der Kombination

Ultraschalluntersuchung eines Organs

GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Nur für tatsächlich untersuchte weitere Organe im Anschluss an eine Grundposition nach Nrn. 410 bis 418; je Organ, höchstens dreimal, Organangabe in der Rechnung.

Höchstzahl: 3
Erforderlicher Zusammenhang: 410
GOÄ 401

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlichem Duplexverfahren; Ausschlüsse beachten.

Erforderlicher Zusammenhang: 410

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Sonographie eines oder mehrerer Organe einschließlich möglichem Duplex“?

Hinweise zur Kombination

Bei nur einem untersuchten Organ bleibt Nr. 420 vollständig unberücksichtigt.

Besondere Dokumentationsvorgaben

untersuchte Organe einzeln
B-Bild-Befunde
Duplexgefäße und Messwerte sofern durchgeführt

Wie grenzt sich „Sonographie eines oder mehrerer Organe einschließlich möglichem Duplex“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Sonographie eines oder mehrerer Organe einschließlich möglichem Duplex“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Duplexsonographie von Gefäßen“ sowie „Transkavitäre Sonographie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Sonographie eines oder mehrerer Organe einschließlich möglichem Duplex“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Ultraschall Abdomen, Sonographie Organe, Duplex, Ultraschall einzelnes Organ

rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen

GOÄ-Nr. 410: Ultraschalluntersuchung eines Organs

untersuchte Organe einzeln

B-Bild-Befunde

Duplexgefäße und Messwerte sofern durchgeführt

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Sonographie eines oder mehrerer Organe einschließlich möglichem Duplex“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Sonographie eines oder mehrerer Organe einschließlich möglichem Duplex“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 410 (Ultraschalluntersuchung eines Organs). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 420 gilt zusätzlich: Nur für tatsächlich untersuchte weitere Organe im Anschluss an eine Grundposition nach Nrn. 410 bis 418; je Organ, höchstens dreimal, Organangabe in….


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Sonographie eines oder mehrerer Organe einschließlich möglichem Duplex“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Weitere Ebenen, Regionen, Kontrastmittel- oder Interventionspositionen dürfen nicht aus der Untersuchungsbezeichnung, sondern nur aus dem dokumentierten Protokoll folgen.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 420 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur für tatsächlich untersuchte weitere Organe im Anschluss an eine Grundposition nach Nrn. 410 bis 418; je Organ, höchstens dreimal, Organangabe in der…


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Sonographie eines oder mehrerer Organe einschließlich möglichem Duplex“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Radiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Duplexsonographie von Gefäßen

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Transkavitäre Sonographie

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Mammasonographie

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Schilddrüsensonographie

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Sonographie eines oder mehrerer Organe einschließlich möglichem Duplex“ führt die Kette GOÄ-Nr. 410 als Kernposition. GOÄ-Nr. 420 und GOÄ-Nr. 401 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 410. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Sonographie eines oder mehrerer Organe einschließlich möglichem Duplex“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Duplexsonographie von Gefäßen“ sowie „Transkavitäre Sonographie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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