Welche GOÄ-Ziffern sind für „Sonographie eines oder mehrerer Organe einschließlich möglichem Duplex“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Radiologie für das Thema „Sonographie eines oder mehrerer Organe einschließlich möglichem Duplex“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Sonographie eines oder mehrerer Organe einschließlich möglichem Duplex“ in Betracht?
Für „Sonographie eines oder mehrerer Organe einschließlich möglichem Duplex“ führt die Kette GOÄ-Nr. 410 als Kernposition. GOÄ-Nr. 420 und GOÄ-Nr. 401 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Sonographie eines oder mehrerer Organe einschließlich möglichem Duplex“ stehen Ultraschall Abdomen, Sonographie Organe, Duplex, Ultraschall einzelnes Organ. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Modalität, Körperregion, Zahl der Ebenen oder Serien, Kontrastmittelphase, interventionelle Zusatzleistung und modalitätsspezifische Höchstwerte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung eines Organs |
| GOÄ-Nr. 420 | Bedingt / alternativ | Nur für tatsächlich untersuchte weitere Organe im Anschluss an eine Grundposition nach Nrn. 410 bis 418; je Organ, höchstens dreimal, Organangabe in der Rechnung. |
| GOÄ-Nr. 401 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlichem Duplexverfahren; Ausschlüsse beachten. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Sonographie eines oder mehrerer Organe einschließlich möglichem Duplex“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Ultraschalluntersuchung eines Organs
Bedingte oder alternative Position
Nur für tatsächlich untersuchte weitere Organe im Anschluss an eine Grundposition nach Nrn. 410 bis 418; je Organ, höchstens dreimal, Organangabe in der Rechnung.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlichem Duplexverfahren; Ausschlüsse beachten.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Sonographie eines oder mehrerer Organe einschließlich möglichem Duplex“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Sonographie eines oder mehrerer Organe einschließlich möglichem Duplex“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Sonographie eines oder mehrerer Organe einschließlich möglichem Duplex“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Duplexsonographie von Gefäßen“ sowie „Transkavitäre Sonographie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Sonographie eines oder mehrerer Organe einschließlich möglichem Duplex“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Ultraschall Abdomen, Sonographie Organe, Duplex, Ultraschall einzelnes Organ
rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen
GOÄ-Nr. 410: Ultraschalluntersuchung eines Organs
untersuchte Organe einzeln
B-Bild-Befunde
Duplexgefäße und Messwerte sofern durchgeführt
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Sonographie eines oder mehrerer Organe einschließlich möglichem Duplex“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Sonographie eines oder mehrerer Organe einschließlich möglichem Duplex“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 410 (Ultraschalluntersuchung eines Organs). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 420 gilt zusätzlich: Nur für tatsächlich untersuchte weitere Organe im Anschluss an eine Grundposition nach Nrn. 410 bis 418; je Organ, höchstens dreimal, Organangabe in….
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Sonographie eines oder mehrerer Organe einschließlich möglichem Duplex“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Weitere Ebenen, Regionen, Kontrastmittel- oder Interventionspositionen dürfen nicht aus der Untersuchungsbezeichnung, sondern nur aus dem dokumentierten Protokoll folgen.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 420 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur für tatsächlich untersuchte weitere Organe im Anschluss an eine Grundposition nach Nrn. 410 bis 418; je Organ, höchstens dreimal, Organangabe in der…
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Sonographie eines oder mehrerer Organe einschließlich möglichem Duplex“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Radiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Duplexsonographie von Gefäßen
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Transkavitäre Sonographie
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 410. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Sonographie eines oder mehrerer Organe einschließlich möglichem Duplex“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Duplexsonographie von Gefäßen“ sowie „Transkavitäre Sonographie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
