Sonographie eines oder mehrerer Organe einschließlich möglichem Duplex
Radiologie · Sonographie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Beurteilt Organstruktur, Bewegung und gegebenenfalls Blutfluss dynamisch ohne Strahlenexposition und ermöglicht eine gezielte, unmittelbar klinisch korrelierbare Untersuchung. Die Bildgebung umfasst ultraschalluntersuchung weiterer Organe im Anschluss, je Organ, höchstens dreimal und Ultraschalluntersuchung des betreffenden Organs.
Wann ist sie anwendbar?
Bei organ- oder gefäßbezogener Fragestellung, wenn Schallbedingungen und Methode eine verwertbare Antwort erwarten lassen; untersuchte Region und Zusatzverfahren sind konkret zu dokumentieren. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Sonographie eines oder mehrerer Organe einschließlich möglichem Duplex.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung eines Organs |
| GOÄ-Nr. 420 | Bedingt / alternativ | Ultraschalluntersuchung weiterer Organe im Anschluss, je Organ, höchstens dreimal. Nur für tatsächlich untersuchte weitere Organe im Anschluss an eine Grundposition nach Nrn. 410 bis 418; je Organ, höchstens dreimal, Organangabe in der Rechnung. |
| GOÄ-Nr. 401 | Bedingt / alternativ | Duplexzuschlag zu sonographischen Leistungen. Nur bei tatsächlichem Duplexverfahren; Ausschlüsse beachten. |
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kombinationsregeln und Alternativen
Hinweise zur Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Duplexsonographie von Gefäßen“ sowie „Transkavitäre Sonographie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen
GOÄ-Nr. 410: Ultraschalluntersuchung eines Organs
untersuchte Organe einzeln
B-Bild-Befunde
Duplexgefäße und Messwerte sofern durchgeführt
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 420 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur für tatsächlich untersuchte weitere Organe im Anschluss an eine Grundposition nach Nrn. 410 bis 418; je Organ, höchstens dreimal, Organangabe in der…
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Radiologie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testen
Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
