Duplexsonographie von Gefäßen
Radiologie · Sonographie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Bestimmt Richtung und Geschwindigkeit des Blutflusses in peripheren Gefäßen und lokalisiert hämodynamisch relevante Stenosen, Verschlüsse oder Refluxstrecken. Die Bildgebung umfasst duplexsonographie von Gefäßen.
Wann ist sie anwendbar?
Bei arterieller Minderperfusion, venöser Stauung, Gefäßgeräusch, Seitenunterschied oder Verlaufskontrolle; untersuchte Gefäßabschnitte und Funktionsmanöver folgen der konkreten Frage. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Duplexsonographie von Gefäßen. Grenze: innerhalb dieser Kette zusammen mit Nr. 410.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung eines Organs beziehungsweise Gefäßgebiets |
| GOÄ-Nr. 401 | Kernposition | Zuschlag für Duplexverfahren. Nur zusätzlich zu einer sonographischen Grundleistung nach Nr. 410 bis 418 und bei tatsächlicher zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens abrechenbar; innerhalb dieser Kette zusammen mit Nr. 410. |
| GOÄ-Nr. 404 | Bedingt / alternativ | Zuschlag für Frequenzspektrumanalyse. Nur bei tatsächlich durchgeführter Spektralanalyse. |
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
| GOÄ-Nr. A5121-3D4D-SONO | Bedingt / alternativ | Medizinisch begründeter 3D-/4D-Sonographie-Zuschlag, analog Nr. 5121. Nur bei einer von der BÄK-Empfehlung erfassten Gefäßsonographie, realem 3D-/4D-Verfahren, medizinischer Begründung und einmal je Sitzung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Sonographie eines oder mehrerer Organe einschließlich möglichem Duplex“ sowie „Mammasonographie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen
GOÄ-Nr. 410: Ultraschalluntersuchung eines Organs beziehungsweise Gefäßgebiets
GOÄ-Nr. 401: Zuschlag für Duplexverfahren
Gefäßterritorium und Seite
Flussgeschwindigkeiten
Spektren
Stenosegrad
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 404 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich durchgeführter Spektralanalyse.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
