Duplexsonographie von Gefäßen

Radiologie · Sonographie

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichSonographie
KernpositionenGOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 401
GOÄ-Abrechnung für Duplexsonographie von Gefäßen

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Bestimmt Richtung und Geschwindigkeit des Blutflusses in peripheren Gefäßen und lokalisiert hämodynamisch relevante Stenosen, Verschlüsse oder Refluxstrecken. Die Bildgebung umfasst duplexsonographie von Gefäßen.

Wann ist sie anwendbar?

Bei arterieller Minderperfusion, venöser Stauung, Gefäßgeräusch, Seitenunterschied oder Verlaufskontrolle; untersuchte Gefäßabschnitte und Funktionsmanöver folgen der konkreten Frage. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Duplexsonographie von Gefäßen. Grenze: innerhalb dieser Kette zusammen mit Nr. 410.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs beziehungsweise Gefäßgebiets
GOÄ-Nr. 401KernpositionZuschlag für Duplexverfahren. Nur zusätzlich zu einer sonographischen Grundleistung nach Nr. 410 bis 418 und bei tatsächlicher zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens abrechenbar; innerhalb dieser Kette zusammen mit Nr. 410.
GOÄ-Nr. 404Bedingt / alternativZuschlag für Frequenzspektrumanalyse. Nur bei tatsächlich durchgeführter Spektralanalyse.
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. A5121-3D4D-SONOBedingt / alternativMedizinisch begründeter 3D-/4D-Sonographie-Zuschlag, analog Nr. 5121. Nur bei einer von der BÄK-Empfehlung erfassten Gefäßsonographie, realem 3D-/4D-Verfahren, medizinischer Begründung und einmal je Sitzung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 401

Kernposition der Kombination

Erforderlicher Zusammenhang: 410
GOÄ 404

Bedingte oder alternative Position

Erforderlicher Zusammenhang: 401
GOÄ A5121-3D4D-SONO

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 5121

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Sonographie eines oder mehrerer Organe einschließlich möglichem Duplex“ sowie „Mammasonographie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen

GOÄ-Nr. 410: Ultraschalluntersuchung eines Organs beziehungsweise Gefäßgebiets

GOÄ-Nr. 401: Zuschlag für Duplexverfahren

Gefäßterritorium und Seite

Flussgeschwindigkeiten

Spektren

Stenosegrad

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 404 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich durchgeführter Spektralanalyse.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.