Welche GOÄ-Ziffern sind für „Duplexsonographie von Gefäßen“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Radiologie für das Thema „Duplexsonographie von Gefäßen“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Duplexsonographie von Gefäßen“ in Betracht?
Für „Duplexsonographie von Gefäßen“ führt die Kette GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 401 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 404 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Duplexsonographie von Gefäßen“ stehen Duplex, Gefäßultraschall, Carotis, Beinarterien. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Modalität, Körperregion, Zahl der Ebenen oder Serien, Kontrastmittelphase, interventionelle Zusatzleistung und modalitätsspezifische Höchstwerte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung eines Organs beziehungsweise Gefäßgebiets |
| GOÄ-Nr. 401 | Kernposition | Nur zusätzlich zu einer sonographischen Grundleistung nach Nr. 410 bis 418 und bei tatsächlicher zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens abrechenbar; innerhalb dieser Kette zusammen mit Nr. 410. |
| GOÄ-Nr. 404 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich durchgeführter Spektralanalyse. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Duplexsonographie von Gefäßen“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Ultraschalluntersuchung eines Organs beziehungsweise Gefäßgebiets
Kernposition der Kombination
Nur zusätzlich zu einer sonographischen Grundleistung nach Nr. 410 bis 418 und bei tatsächlicher zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens abrechenbar; innerhalb dieser Kette zusammen mit Nr. 410.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlich durchgeführter Spektralanalyse.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Duplexsonographie von Gefäßen“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Duplexsonographie von Gefäßen“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Duplexsonographie von Gefäßen“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Sonographie eines oder mehrerer Organe einschließlich möglichem Duplex“ sowie „Mammasonographie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Duplexsonographie von Gefäßen“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Duplex, Gefäßultraschall, Carotis, Beinarterien
rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen
GOÄ-Nr. 410: Ultraschalluntersuchung eines Organs beziehungsweise Gefäßgebiets
GO Ä-Nr. 401: Zuschlag für Duplexverfahren
Gefäßterritorium und Seite
Flussgeschwindigkeiten
Spektren
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Duplexsonographie von Gefäßen“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Duplexsonographie von Gefäßen“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 410 (Ultraschalluntersuchung eines Organs beziehungsweise Gefäßgebiets); GOÄ-Nr. 401 (Zuschlag für Duplexverfahren). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 404 gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlich durchgeführter Spektralanalyse.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Duplexsonographie von Gefäßen“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Weitere Ebenen, Regionen, Kontrastmittel- oder Interventionspositionen dürfen nicht aus der Untersuchungsbezeichnung, sondern nur aus dem dokumentierten Protokoll folgen.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 404 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich durchgeführter Spektralanalyse.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Duplexsonographie von Gefäßen“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Radiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Sonographie eines oder mehrerer Organe einschließlich möglichem Duplex
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 401. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Duplexsonographie von Gefäßen“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Sonographie eines oder mehrerer Organe einschließlich möglichem Duplex“ sowie „Mammasonographie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
