Akute Nierenkolik – urologische Diagnostik
Urologie · Steinerkrankungen

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Bestätigt bei kolikartigem Schmerz einen Harnstein, lokalisiert Obstruktion und erkennt Infektion oder gefährdete Nierenfunktion als dringliche Entlastungsindikation. Die Abklärung umfasst darstellung von Niere beziehungsweise Harnleiter mit Kontrastmittel und Ultraschalluntersuchung des betreffenden Organs.
Wann ist sie anwendbar?
Bei akuter Flanken-/Koliksymptomatik; Fieber, Einzelniere, Anurie, therapierefraktärer Schmerz oder Nierenfunktionsverlust erfordern unverzügliche urologische Eskalation. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Urologische Diagnostik. Grenze: höchstens dreimal je Sitzung abrechenbar.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Untersuchung |
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung eines Organs |
| GOÄ-Nr. 420 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung eines weiteren Organs im Anschluss an Nr. 410 bis 418, je Organ, höchstens dreimal je Sitzung. Nur für jedes weitere tatsächlich untersuchte Organ im Anschluss an eine Grundleistung nach Nr. 410 bis 418; höchstens dreimal je Sitzung abrechenbar. |
| GOÄ-Nr. 3511 | Kernposition | Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen |
| GOÄ-Nr. 3531 | Bedingt / alternativ | Mikroskopische Untersuchung des Urinsediments |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase. |
| GOÄ-Nr. 3585 | Bedingt / alternativ | Kreatinin. Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst. |
| GOÄ-Nr. 5220 | Bedingt / alternativ | Darstellung von Niere und/oder Harnleiter mit Kontrastmittel. Nur bei tatsächlich durchgeführter kontrastmittelgestützter Darstellung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie“ sowie „Harnleiterstein – Schlingenextraktion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate
GOÄ-Nr. 5: Symptombezogene Untersuchung
GOÄ-Nr. 410: Ultraschalluntersuchung eines Organs
GOÄ-Nr. 420: Ultraschalluntersuchung eines weiteren Organs im Anschluss an Nr. 410 bis 418, je Organ, höchstens dreimal je Sitzung
Schmerz und Vitalzeichen
Nierenstau/Steinnachweis
Urinstatus
Nierenfunktion
Infektzeichen
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 3531 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Mikroskopische Untersuchung des Urinsediments
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
