Welche GOÄ-Ziffern sind für „Akute Nierenkolik – urologische Diagnostik“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Akute Nierenkolik – urologische Diagnostik“.

FachgruppeUrologie
ThemenbereichSteinerkrankungen
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Akute Nierenkolik – urologische Diagnostik

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Akute Nierenkolik – urologische Diagnostik“ in Betracht?

Für „Akute Nierenkolik – urologische Diagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 420 und GOÄ-Nr. 3511 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 3531, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3585 und GOÄ-Nr. 5220 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Akute Nierenkolik – urologische Diagnostik“ stehen Nierenkolik, Ureterstein, Flankenschmerz. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs
GOÄ-Nr. 420KernpositionNur für jedes weitere tatsächlich untersuchte Organ im Anschluss an eine Grundleistung nach Nr. 410 bis 418; höchstens dreimal je Sitzung abrechenbar.
GOÄ-Nr. 3511KernpositionUntersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen
GOÄ-Nr. 3531Bedingt / alternativMikroskopische Untersuchung des Urinsediments
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativNur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
GOÄ-Nr. 3585Bedingt / alternativNur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.
GOÄ-Nr. 5220Bedingt / alternativNur bei tatsächlich durchgeführter kontrastmittelgestützter Darstellung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Akute Nierenkolik – urologische Diagnostik“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 5

Kernposition der Kombination

Symptombezogene Untersuchung

GOÄ 410

Kernposition der Kombination

Ultraschalluntersuchung eines Organs

GOÄ 420

Kernposition der Kombination

Nur für jedes weitere tatsächlich untersuchte Organ im Anschluss an eine Grundleistung nach Nr. 410 bis 418; höchstens dreimal je Sitzung abrechenbar.

Erforderlicher Zusammenhang: 410
GOÄ 3511

Kernposition der Kombination

Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen

GOÄ 3531

Bedingte oder alternative Position

Mikroskopische Untersuchung des Urinsediments

GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.

GOÄ 3585

Bedingte oder alternative Position

Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.

GOÄ 5220

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich durchgeführter kontrastmittelgestützter Darstellung.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Akute Nierenkolik – urologische Diagnostik“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Schmerz und Vitalzeichen
Nierenstau/Steinnachweis
Urinstatus
Nierenfunktion
Infektzeichen

Wie grenzt sich „Akute Nierenkolik – urologische Diagnostik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Akute Nierenkolik – urologische Diagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie“ sowie „Harnleiterstein – Schlingenextraktion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Akute Nierenkolik – urologische Diagnostik“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Nierenkolik, Ureterstein, Flankenschmerz

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 5: Symptombezogene Untersuchung

GOÄ-Nr. 410: Ultraschalluntersuchung eines Organs

GOÄ-Nr. 420: Ultraschalluntersuchung eines weiteren Organs im Anschluss an Nr. 410 bis 418, je Organ, höchstens dreimal je Sitzung

Schmerz und Vitalzeichen

Nierenstau/Steinnachweis

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Akute Nierenkolik – urologische Diagnostik“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Akute Nierenkolik – urologische Diagnostik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5 (Symptombezogene Untersuchung); GOÄ-Nr. 410 (Ultraschalluntersuchung eines Organs); GOÄ-Nr. 420 (Ultraschalluntersuchung eines weiteren Organs im Anschluss an Nr. 410 bis 418, je Organ, höchstens dreimal je…); GOÄ-Nr. 3511 (Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 3531 gilt zusätzlich: Mikroskopische Untersuchung des Urinsediments.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Akute Nierenkolik – urologische Diagnostik“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 3531 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Mikroskopische Untersuchung des Urinsediments


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Akute Nierenkolik – urologische Diagnostik“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Harnleiterstein – Schlingenextraktion

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Nierenausgussstein – Entfernung durch Nephrotomie

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Perkutane Nephrolitholapaxie (PCNL/PNL)

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Akute Nierenkolik – urologische Diagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 420 und GOÄ-Nr. 3511 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 3531, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3585 und GOÄ-Nr. 5220 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 420 und GOÄ-Nr. 3511. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Akute Nierenkolik – urologische Diagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie“ sowie „Harnleiterstein – Schlingenextraktion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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