Akute Nierenkolik – urologische Diagnostik

Urologie · Steinerkrankungen

FachgruppeUrologie
ThemenbereichSteinerkrankungen
GOÄ-Abrechnung für Akute Nierenkolik – urologische Diagnostik

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Bestätigt bei kolikartigem Schmerz einen Harnstein, lokalisiert Obstruktion und erkennt Infektion oder gefährdete Nierenfunktion als dringliche Entlastungsindikation. Die Abklärung umfasst darstellung von Niere beziehungsweise Harnleiter mit Kontrastmittel und Ultraschalluntersuchung des betreffenden Organs.

Wann ist sie anwendbar?

Bei akuter Flanken-/Koliksymptomatik; Fieber, Einzelniere, Anurie, therapierefraktärer Schmerz oder Nierenfunktionsverlust erfordern unverzügliche urologische Eskalation. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Urologische Diagnostik. Grenze: höchstens dreimal je Sitzung abrechenbar.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs
GOÄ-Nr. 420KernpositionUltraschalluntersuchung eines weiteren Organs im Anschluss an Nr. 410 bis 418, je Organ, höchstens dreimal je Sitzung. Nur für jedes weitere tatsächlich untersuchte Organ im Anschluss an eine Grundleistung nach Nr. 410 bis 418; höchstens dreimal je Sitzung abrechenbar.
GOÄ-Nr. 3511KernpositionUntersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen
GOÄ-Nr. 3531Bedingt / alternativMikroskopische Untersuchung des Urinsediments
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
GOÄ-Nr. 3585Bedingt / alternativKreatinin. Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.
GOÄ-Nr. 5220Bedingt / alternativDarstellung von Niere und/oder Harnleiter mit Kontrastmittel. Nur bei tatsächlich durchgeführter kontrastmittelgestützter Darstellung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 420

Kernposition der Kombination

Erforderlicher Zusammenhang: 410

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie“ sowie „Harnleiterstein – Schlingenextraktion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 5: Symptombezogene Untersuchung

GOÄ-Nr. 410: Ultraschalluntersuchung eines Organs

GOÄ-Nr. 420: Ultraschalluntersuchung eines weiteren Organs im Anschluss an Nr. 410 bis 418, je Organ, höchstens dreimal je Sitzung

Schmerz und Vitalzeichen

Nierenstau/Steinnachweis

Urinstatus

Nierenfunktion

Infektzeichen

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 3531 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Mikroskopische Untersuchung des Urinsediments

Ähnliche Abrechnungsfälle

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.