Welche GOÄ-Ziffern sind für „Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie“ in Betracht?
Für „Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1860 als Kernposition. GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 420, GOÄ-Nr. 3511 und GOÄ-Nr. 3585 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie“ stehen ESWL, Stoßwellenlithotripsie, Nierenstein. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1860 | Kernposition | Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie, je Sitzung |
| GOÄ-Nr. 410 | Bedingt / alternativ | Ultraschalluntersuchung eines Organs |
| GOÄ-Nr. 420 | Bedingt / alternativ | Nur für jedes weitere tatsächlich untersuchte Organ im Anschluss an eine Grundleistung nach Nr. 410 bis 418; höchstens dreimal je Sitzung abrechenbar. |
| GOÄ-Nr. 3511 | Bedingt / alternativ | Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen |
| GOÄ-Nr. 3585 | Bedingt / alternativ | Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie, je Sitzung
Bedingte oder alternative Position
Ultraschalluntersuchung eines Organs
Bedingte oder alternative Position
Nur für jedes weitere tatsächlich untersuchte Organ im Anschluss an eine Grundleistung nach Nr. 410 bis 418; höchstens dreimal je Sitzung abrechenbar.
Bedingte oder alternative Position
Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen
Bedingte oder alternative Position
Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Nierenstein – Entfernung durch Pyelotomie“ sowie „Perkutane Nephrolitholapaxie (PCNL/PNL)“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: ESWL, Stoßwellenlithotripsie, Nierenstein
Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate
GOÄ-Nr. 1860: Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie, je Sitzung
Steinlokalisation/-größe
Ortung und Einstellungen
Stoßwellenzahl/Energie
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1860 (Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie, je Sitzung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 410 gilt zusätzlich: Ultraschalluntersuchung eines Organs.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 410 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Ultraschalluntersuchung eines Organs
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Perkutane Nephrolitholapaxie (PCNL/PNL)
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Akute Nierenkolik – urologische Diagnostik
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Harnleiterstein – Schlingenextraktion
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1860. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Nierenstein – Entfernung durch Pyelotomie“ sowie „Perkutane Nephrolitholapaxie (PCNL/PNL)“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
