Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie

Urologie · Steinerkrankungen

FachgruppeUrologie
ThemenbereichSteinerkrankungen
KernpositionenGOÄ-Nr. 1860
GOÄ-Abrechnung für Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Entfernt beziehungsweise fragmentiert einen gesicherten Harnstein mit dem zur Lage und Größe passenden Verfahren und soll Obstruktion, Kolik, Infektion sowie weitere Nierenschädigung beseitigen. Die Versorgung umfasst extrakorporale Stoßwellenlithotripsie, je Sitzung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei symptomatischem, obstruierendem, infiziertem oder spontan nicht ausreichend abgangsfähigem Stein; Lage, Größe, Harnabfluss, Infekt, Gerinnung und Nierenfunktion bestimmen Extraktion, Ureterorenoskopie, PCNL oder ESWL. Erforderliche Kernleistung: Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie, je Sitzung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1860KernpositionExtrakorporale Stoßwellenlithotripsie, je Sitzung
GOÄ-Nr. 410Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung eines Organs
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung eines weiteren Organs im Anschluss an Nr. 410 bis 418, je Organ, höchstens dreimal je Sitzung. Nur für jedes weitere tatsächlich untersuchte Organ im Anschluss an eine Grundleistung nach Nr. 410 bis 418; höchstens dreimal je Sitzung abrechenbar.
GOÄ-Nr. 3511Bedingt / alternativUntersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen
GOÄ-Nr. 3585Bedingt / alternativKreatinin. Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Erforderlicher Zusammenhang: 410

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Nierenstein – Entfernung durch Pyelotomie“ sowie „Perkutane Nephrolitholapaxie (PCNL/PNL)“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 1860: Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie, je Sitzung

Steinlokalisation/-größe

Ortung und Einstellungen

Stoßwellenzahl/Energie

Röntgenkontrolle

Fragmentabgang

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 410 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Ultraschalluntersuchung eines Organs

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.