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GOÄ-Ziffer 1815
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GOÄ – 1815
Schlingenextraktion oder Versuch der Extraktion von Harnleitersteinen – gegebenenfalls einschließlich Schlitzung des Harnleiterostiums
Einfachsatz
× 1
64.70 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
148.81 €
Höchstsatz
× 3.5
226.45 €
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Mit GOÄ-Ziffer 1815 in 1 Fachrichtung
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Mit GOÄ-Ziffer 1815 in 1 Fachrichtung
Fachlich priorisierte Abrechnungskombinationen mit GOÄ 1815
Urologie
1 insgesamt- Harnleiterstein – SchlingenextraktionGOÄ 1815 · GOÄ 3511
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Wichtig:
Für die Schlinge ist kein gesonderter Kostenansatz möglich.
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 1814: Harnleiterbougierung
- GOÄ 1816: Schlitzung des Harnleiterostiums, als selbständige Leistung
- GOÄ 1812: Anlegen einer Ureterverweilschiene bzw. eines Ureterkatheters
- GOÄ 1817: Operative Entfernung eines oder mehrerer Harnleitersteine(s
- GOÄ 1809: Totale retroperitoneale Lymphadenektomie
- GOÄ 1818: Ureterektomie – gegebenenfalls einschließlich Blasenmanschette
