PTCA der Koronararterien, gegebenenfalls mit Stent

Abrechnungshinweise für Innere Medizin

FachgruppeInnere Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 5348
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5349, GOÄ-Nr. 5356 und GOÄ-Nr. 5351
GOÄ-Abrechnung für PTCA der Koronararterien, gegebenenfalls mit Stent

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Erweitert eine hämodynamisch relevante Koronarstenose mit Ballon und stabilisiert das Ergebnis bei Bedarf durch einen Stent, um die Myokardperfusion wiederherzustellen. Die Behandlung umfasst PTCA der Koronararterien, gegebenenfalls mit Stent.

Wann ist sie anwendbar?

Bei gesicherter behandlungsbedürftiger Koronarstenose im akuten Koronarsyndrom oder bei trotz leitliniengerechter Behandlung relevanter Ischämie; Läsionsanatomie, Blutungsrisiko und antithrombotische Nachbehandlung müssen geklärt sein. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: PTCA der Koronararterien, gegebenenfalls mit Stent.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5348KernpositionPerkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation von Koronararterien einschließlich Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtungen im zeitlichen Zusammenhang. Je Sitzung einmal; 350 bis 361 und 5295 ausgeschlossen; 14-Tage-Regel für zusätzliche 5315 bis 5327 beachten.
GOÄ-Nr. 5349Bedingt / alternativZuschlag bei Dilatation/Rekanalisation von mehr als einer Koronararterie. Nur insgesamt einmal bei mehr als einer Koronararterie.
GOÄ-Nr. 5356Bedingt / alternativKoronare Gefäßstütze oder alternative Angioplastiemethode zusätzlich zur PTCA. Nur bei tatsächlicher Stentimplantation, Atherektomie oder Laseranwendung; ausdrückliche Ausschlüsse beachten.
GOÄ-Nr. 5351Bedingt / alternativLysebehandlung über mehr als eine Stunde. Nur bei tatsächlich ergänzender Lyse mit Dauer über einer Stunde.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 5348: Perkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation von Koronararterien einschließlich Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtungen im zeitlichen Zusammenhang; Je Sitzung einmal; 350 bis 361 und 5295 ausgeschlossen; 14-Tage-Regel für zusätzliche 5315 bis 5327 beachten..

GOÄ-Nummer 5349: Zuschlag bei Dilatation/Rekanalisation von mehr als einer Koronararterie; Nur insgesamt einmal bei mehr als einer Koronararterie..

GOÄ-Nummer 5356: Koronare Gefäßstütze oder alternative Angioplastiemethode zusätzlich zur PTCA; Nur bei tatsächlicher Stentimplantation, Atherektomie oder Laseranwendung; ausdrückliche Ausschlüsse beachten..

GOÄ-Nummer 5351: Lysebehandlung über mehr als eine Stunde; Nur bei tatsächlich ergänzender Lyse mit Dauer über einer Stunde..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.