Welche GOÄ-Ziffern sind für „Augenlidplastik mit Hautlappen aus der Umgebung und freiem Hauttransplantat“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Ästhetische und Plastische Medizin für das Thema „Augenlidplastik mit Hautlappen aus der Umgebung und freiem Hauttransplantat“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Augenlidplastik mit Hautlappen aus der Umgebung und freiem Hauttransplantat“ in Betracht?
Für „Augenlidplastik mit Hautlappen aus der Umgebung und freiem Hauttransplantat“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1312 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.
Bei der Abrechnung von „Augenlidplastik mit Hautlappen aus der Umgebung und freiem Hauttransplantat“ stehen Augenlidplastik, Lidrekonstruktion, Hautlappen, freies Hauttransplantat, 1312. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungsregion, Seitenbezug, Eingriffsumfang sowie die Trennung originärer GOÄ-Leistungen von Analogbewertungen und Materialkosten maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1312 | Kernposition | Nur bei vollständiger kombinierten Leistungslegende; keine automatische Zuordnung bei rein kosmetischer Blepharoplastik. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Augenlidplastik mit Hautlappen aus der Umgebung und freiem Hauttransplantat“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Nur bei vollständiger kombinierten Leistungslegende; keine automatische Zuordnung bei rein kosmetischer Blepharoplastik.
Wie grenzt sich „Augenlidplastik mit Hautlappen aus der Umgebung und freiem Hauttransplantat“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Augenlidplastik mit Hautlappen aus der Umgebung und freiem Hauttransplantat“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Augenlidplastik mit freiem Hauttransplantat“ sowie „Augenlidplastik mit Hautlappen aus der Umgebung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Augenlidplastik mit Hautlappen aus der Umgebung und freiem Hauttransplantat“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Augenlidplastik, Lidrekonstruktion, Hautlappen, freies Hauttransplantat
Operations- oder Behandlungsumfang, Körperregion, Seite, Technik und verwendetes Material
GOÄ-Nr. 1312: Nur bei vollständiger kombinierten Leistungslegende; keine automatische Zuordnung bei rein kosmetischer Blepharoplastik.
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Augenlidplastik mit Hautlappen aus der Umgebung und freiem Hauttransplantat“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Augenlidplastik mit Hautlappen aus der Umgebung und freiem Hauttransplantat“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1312 (Nur bei vollständiger kombinierten Leistungslegende; keine automatische Zuordnung bei rein kosmetischer…). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Augenlidplastik mit Hautlappen aus der Umgebung und freiem Hauttransplantat“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ästhetische Behandlungsbezeichnungen werden nicht automatisch zu einer Analog- oder Mehrfachberechnung; entscheidend sind selbständige, tatsächlich erbrachte Leistungen.
2.
Prüfpunkt 2
Eine Kernposition wird allein aus dem Behandlungstitel abgeleitet, obwohl ihr vollständiger Leistungsinhalt nicht dokumentiert ist.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Augenlidplastik mit Hautlappen aus der Umgebung und freiem Hauttransplantat“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Ästhetische und Plastische Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Augenlidplastik mit freiem Hauttransplantat
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Dazu gehören:
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Freie Verpflanzung eines Hautlappens mittels zwischenzeitlicher Stielbildung
Dazu gehören:
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1312. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Augenlidplastik mit Hautlappen aus der Umgebung und freiem Hauttransplantat“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Augenlidplastik mit freiem Hauttransplantat“ sowie „Augenlidplastik mit Hautlappen aus der Umgebung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
