Welche GOÄ-Ziffern sind für „Freie Verpflanzung eines Hautlappens mittels zwischenzeitlicher Stielbildung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Ästhetische und Plastische Medizin für das Thema „Freie Verpflanzung eines Hautlappens mittels zwischenzeitlicher Stielbildung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Freie Verpflanzung eines Hautlappens mittels zwischenzeitlicher Stielbildung“ in Betracht?
Für „Freie Verpflanzung eines Hautlappens mittels zwischenzeitlicher Stielbildung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2391 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.
Bei der Abrechnung von „Freie Verpflanzung eines Hautlappens mittels zwischenzeitlicher Stielbildung“ stehen Hautlappen, Stielbildung, mehrzeitig, freie Verpflanzung, 2391. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungsregion, Seitenbezug, Eingriffsumfang sowie die Trennung originärer GOÄ-Leistungen von Analogbewertungen und Materialkosten maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 2391 | Kernposition | Nur bei der in der Leistungslegende beschriebenen mehrzeitigen Verpflanzung mittels zwischenzeitlicher Stielbildung; moderne mikrochirurgische freie Lappen nicht automatisch hierauf abbilden. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Freie Verpflanzung eines Hautlappens mittels zwischenzeitlicher Stielbildung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Nur bei der in der Leistungslegende beschriebenen mehrzeitigen Verpflanzung mittels zwischenzeitlicher Stielbildung; moderne mikrochirurgische freie Lappen nicht automatisch hierauf abbilden.
Wie grenzt sich „Freie Verpflanzung eines Hautlappens mittels zwischenzeitlicher Stielbildung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Freie Verpflanzung eines Hautlappens mittels zwischenzeitlicher Stielbildung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Augenlidplastik mit Hautlappen aus der Umgebung“ sowie „Augenlidplastik mit Hautlappen aus der Umgebung und freiem Hauttransplantat“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Freie Verpflanzung eines Hautlappens mittels zwischenzeitlicher Stielbildung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Hautlappen, Stielbildung, mehrzeitig, freie Verpflanzung
Operations- oder Behandlungsumfang, Körperregion, Seite, Technik und verwendetes Material
GOÄ-Nr. 2391: Nur bei der in der Leistungslegende beschriebenen mehrzeitigen Verpflanzung mittels zwischenzeitlicher Stielbildung; moderne mikrochirurgische freie Lappen nicht automatisch hierauf abbilden.
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Freie Verpflanzung eines Hautlappens mittels zwischenzeitlicher Stielbildung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Freie Verpflanzung eines Hautlappens mittels zwischenzeitlicher Stielbildung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 2391 (Nur bei der in der Leistungslegende beschriebenen mehrzeitigen Verpflanzung mittels zwischenzeitlicher…). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Freie Verpflanzung eines Hautlappens mittels zwischenzeitlicher Stielbildung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ästhetische Behandlungsbezeichnungen werden nicht automatisch zu einer Analog- oder Mehrfachberechnung; entscheidend sind selbständige, tatsächlich erbrachte Leistungen.
2.
Prüfpunkt 2
Eine Kernposition wird allein aus dem Behandlungstitel abgeleitet, obwohl ihr vollständiger Leistungsinhalt nicht dokumentiert ist.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Freie Verpflanzung eines Hautlappens mittels zwischenzeitlicher Stielbildung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Ästhetische und Plastische Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Augenlidplastik mit Hautlappen aus der Umgebung
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Dazu gehören:
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2391. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Freie Verpflanzung eines Hautlappens mittels zwischenzeitlicher Stielbildung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Augenlidplastik mit Hautlappen aus der Umgebung“ sowie „Augenlidplastik mit Hautlappen aus der Umgebung und freiem Hauttransplantat“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
