Deckung eines großen zusammenhängenden Hautdefekts

Abrechnungshinweise für Ästhetische und Plastische Medizin

AbrechnungsfallDeckung eines großen zusammenhängenden Hautdefekts mit besonders aufbereiteten freien Hauttransplantaten
FachgruppeÄsthetische und Plastische Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 2390
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 445
GOÄ-Abrechnung für Deckung eines großen zusammenhängenden Hautdefekts mit besonders aufbereiteten freien Hauttransplantaten

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Deckt einen Gewebedefekt mit passend vaskularisiertem oder freiem Transplantatgewebe und berücksichtigt dabei Defektgröße, Empfängerbett, Funktion und spätere Kontur. Der Eingriff umfasst deckung eines überhandflächengroßen, zusammenhängenden Hautdefektes mit speziell aufbereiteten freien Hauttransplantaten.

Wann ist sie anwendbar?

Bei nicht primär verschließbarem Defekt oder rekonstruktivem Gewebeverlust, wenn Transplantat- beziehungsweise Lappenart anhand Durchblutung, Tiefe und funktionellem Anspruch geplant ist. Erforderliche Kernleistung: Deckung eines großen zusammenhängenden Hautdefekts mit besonders aufbereiteten freien Hauttransplantaten; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2390KernpositionDeckung eines überhandflächengroßen, zusammenhängenden Hautdefektes mit speziell aufbereiteten freien Hauttransplantaten
GOÄ-Nr. 445Bedingt / alternativZuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind. Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Exzision einer größeren Hautgeschwulst mit echter einfacher Hautlappenplastik“ sowie „Exzision einer größeren Hautgeschwulst mit schwieriger Hautlappenplastik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nr. 2390: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2390

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 445 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.