Welche GOÄ-Ziffern sind für „Deckung eines großen zusammenhängenden Hautdefekts mit besonders aufbereiteten freien Hauttransplantaten“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Ästhetische und Plastische Medizin für das Thema „Deckung eines großen zusammenhängenden Hautdefekts mit besonders aufbereiteten freien Hauttransplantaten“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Deckung eines großen zusammenhängenden Hautdefekts mit besonders aufbereiteten freien Hauttransplantaten“ in Betracht?
Für „Deckung eines großen zusammenhängenden Hautdefekts mit besonders aufbereiteten freien Hauttransplantaten“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2390 als Kernposition. GOÄ-Nr. 445 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Deckung eines großen zusammenhängenden Hautdefekts mit besonders aufbereiteten freien Hauttransplantaten“ stehen großer Hautdefekt, freie Hauttransplantate, Transplantation, Defektdeckung, 2390. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungsregion, Seitenbezug, Eingriffsumfang sowie die Trennung originärer GOÄ-Leistungen von Analogbewertungen und Materialkosten maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 2390 | Kernposition | Deckung eines überhandflächengroßen, zusammenhängenden Hautdefektes mit speziell aufbereiteten freien Hauttransplantaten |
| GOÄ-Nr. 445 | Bedingt / alternativ | Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Deckung eines großen zusammenhängenden Hautdefekts mit besonders aufbereiteten freien Hauttransplantaten“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Deckung eines überhandflächengroßen, zusammenhängenden Hautdefektes mit speziell aufbereiteten freien Hauttransplantaten
Bedingte oder alternative Position
Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.
Wie grenzt sich „Deckung eines großen zusammenhängenden Hautdefekts mit besonders aufbereiteten freien Hauttransplantaten“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Deckung eines großen zusammenhängenden Hautdefekts mit besonders aufbereiteten freien Hauttransplantaten“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Exzision einer größeren Hautgeschwulst mit echter einfacher Hautlappenplastik“ sowie „Exzision einer größeren Hautgeschwulst mit schwieriger Hautlappenplastik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Deckung eines großen zusammenhängenden Hautdefekts mit besonders aufbereiteten freien Hauttransplantaten“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: großer Hautdefekt, freie Hauttransplantate, Transplantation, Defektdeckung
Operations- oder Behandlungsumfang, Körperregion, Seite, Technik und verwendetes Material
GOÄ-Nr. 2390: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2390
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Deckung eines großen zusammenhängenden Hautdefekts mit besonders aufbereiteten freien Hauttransplantaten“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Deckung eines großen zusammenhängenden Hautdefekts mit besonders aufbereiteten freien Hauttransplantaten“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 2390 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2390). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 445 gilt zusätzlich: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Deckung eines großen zusammenhängenden Hautdefekts mit besonders aufbereiteten freien Hauttransplantaten“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ästhetische Behandlungsbezeichnungen werden nicht automatisch zu einer Analog- oder Mehrfachberechnung; entscheidend sind selbständige, tatsächlich erbrachte Leistungen.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 445 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Deckung eines großen zusammenhängenden Hautdefekts mit besonders aufbereiteten freien Hauttransplantaten“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Ästhetische und Plastische Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Exzision einer größeren Hautgeschwulst mit echter einfacher Hautlappenplastik
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Exzision einer größeren Hautgeschwulst mit schwieriger Hautlappenplastik
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Einfache Hautlappenplastik als selbständige plastische Leistung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Exzision einer kleinen Hautgeschwulst mit echter einfacher Hautlappenplastik
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Ästhetische und Plastische Medizin: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testenFür „Deckung eines großen zusammenhängenden Hautdefekts mit besonders aufbereiteten freien Hauttransplantaten“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2390 als Kernposition. GOÄ-Nr. 445 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2390. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Deckung eines großen zusammenhängenden Hautdefekts mit besonders aufbereiteten freien Hauttransplantaten“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Exzision einer größeren Hautgeschwulst mit echter einfacher Hautlappenplastik“ sowie „Exzision einer größeren Hautgeschwulst mit schwieriger Hautlappenplastik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
