Exzision einer kleinen Hautgeschwulst mit echter einfacher Hautlappenplastik

Abrechnungshinweise für Ästhetische und Plastische Medizin

FachgruppeÄsthetische und Plastische Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 2403 und GOÄ-Nr. 2381
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 442
GOÄ-Abrechnung für Exzision einer kleinen Hautgeschwulst mit echter einfacher Hautlappenplastik

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Entfernt eine umschriebene Weichteilgeschwulst vollständig und stellt Material für die histologische Einordnung bereit, ohne Nerven, Sehnen und Gefäße unnötig zu gefährden. Der Eingriff umfasst exzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst und Einfache Hautlappenplastik.

Wann ist sie anwendbar?

Bei symptomatischer, wachsender oder diagnostisch unklarer Geschwulst; Größe, Tiefe, Lokalisation und Malignitätsverdacht bestimmen Resektionsplanung und Sicherheitsabstand. Erforderliche Kernleistungen: Exzision einer kleinen Hautgeschwulst mit echter einfacher Hautlappenplastik; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2403KernpositionExzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst
GOÄ-Nr. 2381KernpositionEinfache Hautlappenplastik. Nur bei echter einfacher Hautlappenplastik; bloßes Unterminieren der Wundränder reicht nicht.
GOÄ-Nr. 442Bedingt / alternativZuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind. Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen; nur ein Zuschlag 442 bis 445 pro Behandlungstag.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Exzision einer größeren Hautgeschwulst mit echter einfacher Hautlappenplastik“ sowie „Einfache Hautlappenplastik als selbständige plastische Leistung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nr. 2403: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2403

GOÄ-Nr. 2381: Nur bei echter einfacher Hautlappenplastik; bloßes Unterminieren der Wundränder reicht nicht.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 442 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen; nur ein Zuschlag 442 bis 445 pro Behandlungstag.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.