Welche GOÄ-Ziffern sind für „Exzision einer kleinen Hautgeschwulst mit echter einfacher Hautlappenplastik“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Ästhetische und Plastische Medizin für das Thema „Exzision einer kleinen Hautgeschwulst mit echter einfacher Hautlappenplastik“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Exzision einer kleinen Hautgeschwulst mit echter einfacher Hautlappenplastik“ in Betracht?
Für „Exzision einer kleinen Hautgeschwulst mit echter einfacher Hautlappenplastik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2403 und GOÄ-Nr. 2381 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 442 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Exzision einer kleinen Hautgeschwulst mit echter einfacher Hautlappenplastik“ stehen Exzision, kleine Geschwulst, Lappenplastik, Verschiebelappen, Rotationslappen, Defektdeckung. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungsregion, Seitenbezug, Eingriffsumfang sowie die Trennung originärer GOÄ-Leistungen von Analogbewertungen und Materialkosten maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 2403 | Kernposition | Exzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst |
| GOÄ-Nr. 2381 | Kernposition | Nur bei echter einfacher Hautlappenplastik; bloßes Unterminieren der Wundränder reicht nicht. |
| GOÄ-Nr. 442 | Bedingt / alternativ | Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen; nur ein Zuschlag 442 bis 445 pro Behandlungstag. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Exzision einer kleinen Hautgeschwulst mit echter einfacher Hautlappenplastik“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Exzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst
Kernposition der Kombination
Nur bei echter einfacher Hautlappenplastik; bloßes Unterminieren der Wundränder reicht nicht.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen; nur ein Zuschlag 442 bis 445 pro Behandlungstag.
Wie grenzt sich „Exzision einer kleinen Hautgeschwulst mit echter einfacher Hautlappenplastik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Exzision einer kleinen Hautgeschwulst mit echter einfacher Hautlappenplastik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Exzision einer größeren Hautgeschwulst mit echter einfacher Hautlappenplastik“ sowie „Einfache Hautlappenplastik als selbständige plastische Leistung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Exzision einer kleinen Hautgeschwulst mit echter einfacher Hautlappenplastik“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Exzision, kleine Geschwulst, Lappenplastik, Verschiebelappen
Operations- oder Behandlungsumfang, Körperregion, Seite, Technik und verwendetes Material
GOÄ-Nr. 2403: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2403
GOÄ-Nr. 2381: Nur bei echter einfacher Hautlappenplastik; bloßes Unterminieren der Wundränder reicht nicht.
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Exzision einer kleinen Hautgeschwulst mit echter einfacher Hautlappenplastik“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Exzision einer kleinen Hautgeschwulst mit echter einfacher Hautlappenplastik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 2403 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2403); GOÄ-Nr. 2381 (Nur bei echter einfacher Hautlappenplastik; bloßes Unterminieren der Wundränder reicht nicht). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 442 gilt zusätzlich: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen; nur ein Zuschlag 442 bis 445 pro Behandlungstag.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Exzision einer kleinen Hautgeschwulst mit echter einfacher Hautlappenplastik“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ästhetische Behandlungsbezeichnungen werden nicht automatisch zu einer Analog- oder Mehrfachberechnung; entscheidend sind selbständige, tatsächlich erbrachte Leistungen.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 442 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen; nur ein Zuschlag 442 bis 445 pro Behandlungstag.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Exzision einer kleinen Hautgeschwulst mit echter einfacher Hautlappenplastik“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Ästhetische und Plastische Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Exzision einer größeren Hautgeschwulst mit echter einfacher Hautlappenplastik
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Einfache Hautlappenplastik als selbständige plastische Leistung
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Exzision einer größeren Hautgeschwulst mit schwieriger Hautlappenplastik
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Exzision einer kleinen Haut- oder Unterhautgeschwulst
Dazu gehören:
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2403 und GOÄ-Nr. 2381. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Exzision einer kleinen Hautgeschwulst mit echter einfacher Hautlappenplastik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Exzision einer größeren Hautgeschwulst mit echter einfacher Hautlappenplastik“ sowie „Einfache Hautlappenplastik als selbständige plastische Leistung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
