Durchleuchtung – selbständige Leistung
Radiologie · Konventionelle Radiologie – Spezialuntersuchungen

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Beobachtet Bewegung, Passage oder Instrumentenlage in Echtzeit und beantwortet damit eine dynamische beziehungsweise interventionsbezogene Frage. Die Versorgung umfasst durchleuchtungen als selbständige Leistung.
Wann ist sie anwendbar?
Nur als eigenständige medizinisch notwendige Durchleuchtungsleistung, nicht als bereits eingeschlossener Bestandteil einer anderen Untersuchung oder Intervention. Erforderliche Kernleistung: Durchleuchtungen als selbständige Leistung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nur als tatsächlich selbständige Durchleuchtungsleistung.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
Für „Selbständige Durchleuchtung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5295 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5295 | Kernposition | Durchleuchtung(en) als selbständige Leistung. Nur als tatsächlich selbständige Durchleuchtungsleistung; nicht zusätzlich, wenn die Durchleuchtung Bestandteil einer anderen Leistungslegende ist. |
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen ist „Konventionelle Schichtaufnahme/Tomographie“. Dieses Thema besitzt einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen
GOÄ-Nr. 5295: Nur wenn nicht bereits Bestandteil einer anderen berechneten Leistung; Bilddokumentationsausnahme beachten.
Untersuchungsregion
Dauer/Fragestellung
Befund
Indikation
durchleuchtete Region
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
Bei „Selbständige Durchleuchtung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
