Konventionelle Schichtaufnahme/Tomographie
Radiologie · Konventionelle Radiologie – Spezialverfahren

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Erzeugt fokussierte konventionelle Schichtebenen, um Überlagerungen in einer klar definierten Region zu reduzieren; moderne Schnittbildverfahren sind als Alternative zu prüfen. Die Bildgebung umfasst schichtaufnahme/Tomographie bis zu fünf Strahlenrichtungen oder Projektionen, je Richtung oder Projektion.
Wann ist sie anwendbar?
Nur bei spezieller Fragestellung mit begründetem Nutzen der konventionellen Tomographie; Region, Schichtebenen und Strahlendosis sind zu dokumentieren. Erforderliche Kernleistung: Schichtaufnahme/Tomographie bis zu fünf Strahlenrichtungen oder Projektionen, je Richtung oder Projektion; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5290 | Kernposition | Schichtaufnahme(n)/Tomographie bis zu fünf Strahlenrichtungen oder Projektionen, je Richtung oder Projektion |
| GOÄ-Nr. 5298 | Bedingt / alternativ | Zuschlag für digitale Radiographie zu Leistungen nach den Nrn. 5010 bis 5290. Nur bei digitaler Radiographie und nur zu einer zuschlagsfähigen Röntgenleistung; einmal je zuschlagsfähiger Leistung entsprechend den GOÄ-Bestimmungen. |
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Selbständige Durchleuchtung“ sowie „Abdomen – Röntgenübersicht in einer Aufnahme“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen
GOÄ-Nr. 5290: Schichtaufnahme(n)/Tomographie bis zu fünf Strahlenrichtungen oder Projektionen, je Richtung oder Projektion
Region
Strahlenrichtungen/Projektionen
Befund
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 5298 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei digitaler Radiographie und nur zu einer zuschlagsfähigen Röntgenleistung; einmal je zuschlagsfähiger Leistung entsprechend den GOÄ-Bestimmungen.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
