Welche GOÄ-Ziffern sind für „Entzündungsherdsuche in einer Region mit in vitro markierten Leukozyten“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Nuklearmedizin für das Thema „Entzündungsherdsuche in einer Region mit in vitro markierten Leukozyten“.

FachgruppeNuklearmedizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 5484 und GOÄ-Nr. 5465
Nur bei ZusatzleistungKeine zusätzlichen GOÄ-Positionen hinterlegt
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Entzündungsherdsuche in einer Region mit in vitro markierten Leukozyten

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Entzündungsherdsuche in einer Region mit in vitro markierten Leukozyten“ in Betracht?

Für „Entzündungsherdsuche in einer Region mit in vitro markierten Leukozyten“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5484 und GOÄ-Nr. 5465 als Kernpositionen. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Bei der Abrechnung von „Entzündungsherdsuche in einer Region mit in vitro markierten Leukozyten“ stehen Leukozytenszintigraphie, markierte Leukozyten, Entzündungsherd, Infektion, eine Region. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Organ- und Fragestellungsbezug, Radiopharmakon, Aufnahme- oder Messprotokoll, Auswertung, zeitlich getrennte Leistungsphasen und gesonderte Auslagen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5484KernpositionNur bei tatsächlich durchgeführter In-vitro-Markierung der Leukozyten einschließlich Qualitätskontrollen.
GOÄ-Nr. 5465KernpositionSzintigraphische Suche nach Entzündungsherden oder Thromben mit Radiogallium, markierten Eiweißen, Zellen oder monoklonalen Antikörpern
SACHKOSTENAuslage / SachkostenNur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Entzündungsherdsuche in einer Region mit in vitro markierten Leukozyten“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 5484

Kernposition der Kombination

Nur bei tatsächlich durchgeführter In-vitro-Markierung der Leukozyten einschließlich Qualitätskontrollen.

Hinterlegter Faktor: 1
GOÄ 5465

Kernposition der Kombination

Szintigraphische Suche nach Entzündungsherden oder Thromben mit Radiogallium, markierten Eiweißen, Zellen oder monoklonalen Antikörpern

SACHKOSTEN

Bedingte oder alternative Position

Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

Wie grenzt sich „Entzündungsherdsuche in einer Region mit in vitro markierten Leukozyten“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Entzündungsherdsuche in einer Region mit in vitro markierten Leukozyten“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Ganzkörper-Entzündungsherdsuche mit in vitro markierten Leukozyten“ sowie „Szintigraphische Suche nach Entzündungsherden oder Thromben in einer Region“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Entzündungsherdsuche in einer Region mit in vitro markierten Leukozyten“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Leukozytenszintigraphie, markierte Leukozyten, Entzündungsherd, Infektion

Indikation, Radiopharmakon und Aktivität, Untersuchungsprotokoll, Aufnahmezeitpunkte, Auswertung und tatsächlich verwendete Sachmittel

GOÄ-Nr. 5484: Nur bei tatsächlich durchgeführter In-vitro-Markierung der Leukozyten einschließlich Qualitätskontrollen.

GOÄ-Nr. 5465: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5465

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Entzündungsherdsuche in einer Region mit in vitro markierten Leukozyten“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Entzündungsherdsuche in einer Region mit in vitro markierten Leukozyten“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5484 (Nur bei tatsächlich durchgeführter In-vitro-Markierung der Leukozyten einschließlich Qualitätskontrollen); GOÄ-Nr. 5465 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5465). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt. Die verwendete Auslage Radiopharmazeutikum/Markierungsbesteck für Leukozytenszintigraphie wird separat und nur in tatsächlich zulässiger Höhe geprüft.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Auslagen oder Sachkosten sind für „Entzündungsherdsuche in einer Region mit in vitro markierten Leukozyten“ gesondert zu prüfen?

Auslagen sind keine GOÄ-Leistungsziffern. Sie werden getrennt auf ihre tatsächliche Verwendung, Berechnungsfähigkeit und erforderlichen Rechnungsangaben geprüft.

SACHKOSTEN

Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Entzündungsherdsuche in einer Region mit in vitro markierten Leukozyten“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Nuklearmedizinische Leistungsphasen und Radiopharmaka-Auslagen sind getrennt nach Durchführung, Zeitpunkt und tatsächlicher Verwendung zu prüfen.


2.

Prüfpunkt 2

Bei „Entzündungsherdsuche in einer Region mit in vitro markierten Leukozyten“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


3.

Prüfpunkt 3

Sachkosten oder Auslagen werden wie eine GOÄ-Ziffer behandelt oder ohne tatsächliche Verwendung und prüffähigen Kostennachweis übernommen.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Nuklearmedizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Entzündungsherdsuche in einer Region mit in vitro markierten Leukozyten“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5484 und GOÄ-Nr. 5465 als Kernpositionen. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5484 und GOÄ-Nr. 5465. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Entzündungsherdsuche in einer Region mit in vitro markierten Leukozyten“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Ganzkörper-Entzündungsherdsuche mit in vitro markierten Leukozyten“ sowie „Szintigraphische Suche nach Entzündungsherden oder Thromben in einer Region“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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