Welche GOÄ-Ziffern sind für „Szintigraphische Untersuchung des Gastrointestinaltrakts“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Nuklearmedizin für das Thema „Szintigraphische Untersuchung des Gastrointestinaltrakts“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Szintigraphische Untersuchung des Gastrointestinaltrakts“ in Betracht?
Für „Szintigraphische Untersuchung des Gastrointestinaltrakts“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5455 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.
Bei der Abrechnung von „Szintigraphische Untersuchung des Gastrointestinaltrakts“ stehen Gastrointestinalszintigraphie, Speicheldrüsenszintigraphie, Ösophaguspassage, Magenentleerung, Gallenwege, Blutungsquelle. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Organ- und Fragestellungsbezug, Radiopharmakon, Aufnahme- oder Messprotokoll, Auswertung, zeitlich getrennte Leistungsphasen und gesonderte Auslagen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5455 | Kernposition | Szintigraphie Gastrointestinaltrakt (Speicheldrüsen, Ösophagus, Magenentleerung, Gallenwege, Blutungsquelle, Meckel-Divertikel). |
| SACHKOSTEN | Auslage / Sachkosten | Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Szintigraphische Untersuchung des Gastrointestinaltrakts“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Szintigraphie Gastrointestinaltrakt (Speicheldrüsen, Ösophagus, Magenentleerung, Gallenwege, Blutungsquelle, Meckel-Divertikel).
Bedingte oder alternative Position
Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.
Wie grenzt sich „Szintigraphische Untersuchung des Gastrointestinaltrakts“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Szintigraphische Untersuchung des Gastrointestinaltrakts“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Gastrointestinale Szintigraphie mit zusätzlicher Sequenzszintigraphie“ sowie „Sonstige szintigraphische Untersuchung oder Funktionsmessung ohne Gruppenzuordnung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Szintigraphische Untersuchung des Gastrointestinaltrakts“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Gastrointestinalszintigraphie, Speicheldrüsenszintigraphie, Ösophaguspassage, Magenentleerung
Indikation, Radiopharmakon und Aktivität, Untersuchungsprotokoll, Aufnahmezeitpunkte, Auswertung und tatsächlich verwendete Sachmittel
GOÄ-Nr. 5455: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5455
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Szintigraphische Untersuchung des Gastrointestinaltrakts“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Szintigraphische Untersuchung des Gastrointestinaltrakts“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5455 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5455). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt. Die verwendete Auslage Radiopharmazeutikum für Gastrointestinalszintigraphie wird separat und nur in tatsächlich zulässiger Höhe geprüft.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Auslagen oder Sachkosten sind für „Szintigraphische Untersuchung des Gastrointestinaltrakts“ gesondert zu prüfen?
Auslagen sind keine GOÄ-Leistungsziffern. Sie werden getrennt auf ihre tatsächliche Verwendung, Berechnungsfähigkeit und erforderlichen Rechnungsangaben geprüft.
SACHKOSTEN
Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Szintigraphische Untersuchung des Gastrointestinaltrakts“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Nuklearmedizinische Leistungsphasen und Radiopharmaka-Auslagen sind getrennt nach Durchführung, Zeitpunkt und tatsächlicher Verwendung zu prüfen.
2.
Prüfpunkt 2
Bei „Szintigraphische Untersuchung des Gastrointestinaltrakts“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
3.
Prüfpunkt 3
Sachkosten oder Auslagen werden wie eine GOÄ-Ziffer behandelt oder ohne tatsächliche Verwendung und prüffähigen Kostennachweis übernommen.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Nuklearmedizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Gastrointestinale Szintigraphie mit zusätzlicher Sequenzszintigraphie
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Sonstige szintigraphische Untersuchung oder Funktionsmessung ohne Gruppenzuordnung
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Szintigraphische Untersuchung endokrin aktiven Gewebes außer Schilddrüse
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Szintigraphische Untersuchung großer Gefäße oder ihrer Stromgebiete
Dazu gehören:
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5455. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Szintigraphische Untersuchung des Gastrointestinaltrakts“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Gastrointestinale Szintigraphie mit zusätzlicher Sequenzszintigraphie“ sowie „Sonstige szintigraphische Untersuchung oder Funktionsmessung ohne Gruppenzuordnung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
