Welche GOÄ-Ziffern sind für „Exzision einer größeren Haut- oder Unterhautgeschwulst“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Ästhetische und Plastische Medizin für das Thema „Exzision einer größeren Haut- oder Unterhautgeschwulst“.

FachgruppeÄsthetische und Plastische Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 2404
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 443
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Exzision einer größeren Haut- oder Unterhautgeschwulst

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Exzision einer größeren Haut- oder Unterhautgeschwulst“ in Betracht?

Für „Exzision einer größeren Haut- oder Unterhautgeschwulst“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2404 als Kernposition. GOÄ-Nr. 443 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Exzision einer größeren Haut- oder Unterhautgeschwulst“ stehen Exzision, größere Geschwulst, Hauttumor, Lipom, Atherom, plastische Chirurgie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungsregion, Seitenbezug, Eingriffsumfang sowie die Trennung originärer GOÄ-Leistungen von Analogbewertungen und Materialkosten maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2404KernpositionExzision einer größeren Geschwulst (z.B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom)
GOÄ-Nr. 443Bedingt / alternativNur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Exzision einer größeren Haut- oder Unterhautgeschwulst“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 2404

Kernposition der Kombination

Exzision einer größeren Geschwulst (z.B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom)

GOÄ 443

Bedingte oder alternative Position

Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags.

Wie grenzt sich „Exzision einer größeren Haut- oder Unterhautgeschwulst“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Exzision einer größeren Haut- oder Unterhautgeschwulst“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Exzision einer kleinen Haut- oder Unterhautgeschwulst“ sowie „Exzision einer größeren Hautgeschwulst mit echter einfacher Hautlappenplastik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Exzision einer größeren Haut- oder Unterhautgeschwulst“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Exzision, größere Geschwulst, Hauttumor, Lipom

Operations- oder Behandlungsumfang, Körperregion, Seite, Technik und verwendetes Material

GOÄ-Nr. 2404: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2404

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Exzision einer größeren Haut- oder Unterhautgeschwulst“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Exzision einer größeren Haut- oder Unterhautgeschwulst“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 2404 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2404). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 443 gilt zusätzlich: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Exzision einer größeren Haut- oder Unterhautgeschwulst“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ästhetische Behandlungsbezeichnungen werden nicht automatisch zu einer Analog- oder Mehrfachberechnung; entscheidend sind selbständige, tatsächlich erbrachte Leistungen.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 443 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Exzision einer größeren Haut- oder Unterhautgeschwulst“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Ästhetische und Plastische Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Exzision einer kleinen Haut- oder Unterhautgeschwulst

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Implantation haartragender Haut

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Exzision einer größeren Haut- oder Unterhautgeschwulst“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2404 als Kernposition. GOÄ-Nr. 443 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2404. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Exzision einer größeren Haut- oder Unterhautgeschwulst“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Exzision einer kleinen Haut- oder Unterhautgeschwulst“ sowie „Exzision einer größeren Hautgeschwulst mit echter einfacher Hautlappenplastik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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