Implantation haartragender Haut
Abrechnungshinweise für Ästhetische und Plastische Medizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Verlagert haartragende Haut in einen umschriebenen Defekt und berücksichtigt dabei Haarwuchsrichtung, Entnahmemorbidität und spätere Kontur. Der Eingriff umfasst transplantation eines haartragenden Hautimplantates oder eines DermafettTransplantates.
Wann ist sie anwendbar?
Bei rekonstruktiver Indikation in einer haartragenden Region und geeignetem Spenderareal; Größe, Durchblutung und erwartbare Narben müssen in die Verfahrenswahl einfließen. Erforderliche Kernleistung: Transplantation eines haartragenden Hautimplantates oder eines DermafettTransplantates; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 2385 | Kernposition | Transplantation eines haartragenden Hautimplantates oder eines DermafettTransplantates – auch einschließlich plastischer Versorgung der Entnahmestelle. Nur wenn die direkte Leistungslegende der Implantation haartragender Haut erfüllt ist; moderne FUE/FUT-Verfahren nicht automatisch hierauf abbilden. |
| GOÄ-Nr. 445 | Bedingt / alternativ | Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind. Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Exzision einer größeren Haut- oder Unterhautgeschwulst“ sowie „Dermal-Fett-Transplantation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nr. 2385: Nur wenn die direkte Leistungslegende der Implantation haartragender Haut erfüllt ist; moderne FUE/FUT-Verfahren nicht automatisch hierauf abbilden.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 445 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
