Welche GOÄ-Ziffern sind für „Implantation haartragender Haut“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Ästhetische und Plastische Medizin für das Thema „Implantation haartragender Haut“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Implantation haartragender Haut“ in Betracht?
Für „Implantation haartragender Haut“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2385 als Kernposition. GOÄ-Nr. 445 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Implantation haartragender Haut“ stehen haartragende Haut, Hautimplantat, Haarrekonstruktion, plastische Chirurgie, 2385. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungsregion, Seitenbezug, Eingriffsumfang sowie die Trennung originärer GOÄ-Leistungen von Analogbewertungen und Materialkosten maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 2385 | Kernposition | Nur wenn die direkte Leistungslegende der Implantation haartragender Haut erfüllt ist; moderne FUE/FUT-Verfahren nicht automatisch hierauf abbilden. |
| GOÄ-Nr. 445 | Bedingt / alternativ | Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Implantation haartragender Haut“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Nur wenn die direkte Leistungslegende der Implantation haartragender Haut erfüllt ist; moderne FUE/FUT-Verfahren nicht automatisch hierauf abbilden.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.
Wie grenzt sich „Implantation haartragender Haut“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Implantation haartragender Haut“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Exzision einer größeren Haut- oder Unterhautgeschwulst“ sowie „Dermal-Fett-Transplantation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Implantation haartragender Haut“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: haartragende Haut, Hautimplantat, Haarrekonstruktion, plastische Chirurgie
Operations- oder Behandlungsumfang, Körperregion, Seite, Technik und verwendetes Material
GOÄ-Nr. 2385: Nur wenn die direkte Leistungslegende der Implantation haartragender Haut erfüllt ist; moderne FUE/FUT-Verfahren nicht automatisch hierauf abbilden.
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Implantation haartragender Haut“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Implantation haartragender Haut“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 2385 (Nur wenn die direkte Leistungslegende der Implantation haartragender Haut erfüllt ist; moderne FUE/FUT-Verfahren…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 445 gilt zusätzlich: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Implantation haartragender Haut“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ästhetische Behandlungsbezeichnungen werden nicht automatisch zu einer Analog- oder Mehrfachberechnung; entscheidend sind selbständige, tatsächlich erbrachte Leistungen.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 445 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Implantation haartragender Haut“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Ästhetische und Plastische Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Exzision einer größeren Haut- oder Unterhautgeschwulst
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Dermal-Fett-Transplantation
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Operation eines Lymphödems einer Extremität
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Operative Entfernung eines Naevus flammeus
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2385. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Implantation haartragender Haut“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Exzision einer größeren Haut- oder Unterhautgeschwulst“ sowie „Dermal-Fett-Transplantation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
