Welche GOÄ-Ziffern sind für „Operation eines Lymphödems einer Extremität“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Ästhetische und Plastische Medizin für das Thema „Operation eines Lymphödems einer Extremität“.

FachgruppeÄsthetische und Plastische Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 2453
Nur bei ZusatzleistungKeine zusätzlichen GOÄ-Positionen hinterlegt
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Operation eines Lymphödems einer Extremität

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Operation eines Lymphödems einer Extremität“ in Betracht?

Für „Operation eines Lymphödems einer Extremität“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2453 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.

Bei der Abrechnung von „Operation eines Lymphödems einer Extremität“ stehen Lymphödem, Extremität, Lymphödemoperation, plastische Chirurgie, 2453. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungsregion, Seitenbezug, Eingriffsumfang sowie die Trennung originärer GOÄ-Leistungen von Analogbewertungen und Materialkosten maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2453KernpositionNur bei Operation eines Lymphödems einer Extremität nach direkter Leistungslegende.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Operation eines Lymphödems einer Extremität“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 2453

Kernposition der Kombination

Nur bei Operation eines Lymphödems einer Extremität nach direkter Leistungslegende.

Wie grenzt sich „Operation eines Lymphödems einer Extremität“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Operation eines Lymphödems einer Extremität“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Exzision einer größeren Haut- oder Unterhautgeschwulst“ sowie „Implantation haartragender Haut“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Operation eines Lymphödems einer Extremität“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Lymphödem, Extremität, Lymphödemoperation, plastische Chirurgie

Operations- oder Behandlungsumfang, Körperregion, Seite, Technik und verwendetes Material

GOÄ-Nr. 2453: Nur bei Operation eines Lymphödems einer Extremität nach direkter Leistungslegende.

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Operation eines Lymphödems einer Extremität“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Operation eines Lymphödems einer Extremität“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 2453 (Nur bei Operation eines Lymphödems einer Extremität nach direkter Leistungslegende). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Operation eines Lymphödems einer Extremität“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ästhetische Behandlungsbezeichnungen werden nicht automatisch zu einer Analog- oder Mehrfachberechnung; entscheidend sind selbständige, tatsächlich erbrachte Leistungen.


2.

Prüfpunkt 2

Eine Kernposition wird allein aus dem Behandlungstitel abgeleitet, obwohl ihr vollständiger Leistungsinhalt nicht dokumentiert ist.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Operation eines Lymphödems einer Extremität“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Ästhetische und Plastische Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Exzision einer größeren Haut- oder Unterhautgeschwulst

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Implantation haartragender Haut

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Operative Entfernung eines Naevus flammeus

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Postoperativer Kompressionsverband

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Operation eines Lymphödems einer Extremität“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2453 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2453. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Operation eines Lymphödems einer Extremität“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Exzision einer größeren Haut- oder Unterhautgeschwulst“ sowie „Implantation haartragender Haut“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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