Postoperativer Kompressionsverband
Abrechnungshinweise für Ästhetische und Plastische Medizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Schließt die operative Nachbehandlung durch zeitgerechte Entfernung des Nahtmaterials beziehungsweise kontrollierte Kompression ab und prüft dabei Wundheilung und lokale Komplikationen. Die Verlaufskontrolle umfasst wund- oder stabilisierender Verband Kopf/Rumpf/Gelenke (≥2 große Gelenke). Umfasst.
Wann ist sie anwendbar?
Nach einem Eingriff bei tatsächlich erforderlichem Faden-/Klammerzug oder medizinisch begründeter Kompression; Wundbefund, Zeitpunkt und eigenständige Leistung sind zu dokumentieren. Erforderliche Kernleistung: Wund- oder stabilisierender Verband Kopf/Rumpf/Gelenke (≥2 große Gelenke). Umfasst; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 204 | Kernposition | Wund- oder stabilisierender Verband Kopf/Rumpf/Gelenke (≥2 große Gelenke). Umfasst Schanz-Halskrawatten- und Kompressionsverbände. Nur wenn die vollständige Leistungslegende des Kompressions- bzw. zirkulären/stabilisierenden Verbandes erfüllt ist. |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur wenn zusätzlich eine eigenständige symptombezogene Untersuchung durchgeführt wurde; Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Postoperative Entfernung von Fäden oder Klammern“ sowie „Exzision einer größeren Haut- oder Unterhautgeschwulst“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nr. 204: Nur wenn die vollständige Leistungslegende des Kompressions- bzw. zirkulären/stabilisierenden Verbandes erfüllt ist.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur wenn zusätzlich eine eigenständige symptombezogene Untersuchung durchgeführt wurde; Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall…
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Ästhetische und Plastische Medizin: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testen
Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
