Postoperativer Kompressionsverband

Abrechnungshinweise für Ästhetische und Plastische Medizin

FachgruppeÄsthetische und Plastische Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 204
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5
GOÄ-Abrechnung für Postoperativer Kompressionsverband

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Schließt die operative Nachbehandlung durch zeitgerechte Entfernung des Nahtmaterials beziehungsweise kontrollierte Kompression ab und prüft dabei Wundheilung und lokale Komplikationen. Die Verlaufskontrolle umfasst wund- oder stabilisierender Verband Kopf/Rumpf/Gelenke (≥2 große Gelenke). Umfasst.

Wann ist sie anwendbar?

Nach einem Eingriff bei tatsächlich erforderlichem Faden-/Klammerzug oder medizinisch begründeter Kompression; Wundbefund, Zeitpunkt und eigenständige Leistung sind zu dokumentieren. Erforderliche Kernleistung: Wund- oder stabilisierender Verband Kopf/Rumpf/Gelenke (≥2 große Gelenke). Umfasst; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 204KernpositionWund- oder stabilisierender Verband Kopf/Rumpf/Gelenke (≥2 große Gelenke). Umfasst Schanz-Halskrawatten- und Kompressionsverbände. Nur wenn die vollständige Leistungslegende des Kompressions- bzw. zirkulären/stabilisierenden Verbandes erfüllt ist.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur wenn zusätzlich eine eigenständige symptombezogene Untersuchung durchgeführt wurde; Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Postoperative Entfernung von Fäden oder Klammern“ sowie „Exzision einer größeren Haut- oder Unterhautgeschwulst“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nr. 204: Nur wenn die vollständige Leistungslegende des Kompressions- bzw. zirkulären/stabilisierenden Verbandes erfüllt ist.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur wenn zusätzlich eine eigenständige symptombezogene Untersuchung durchgeführt wurde; Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall…

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.