Postoperative Entfernung von Fäden oder Klammern

Abrechnungshinweise für Ästhetische und Plastische Medizin

FachgruppeÄsthetische und Plastische Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 2007
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5
GOÄ-Abrechnung für Postoperative Entfernung von Fäden oder Klammern

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Schließt die operative Nachbehandlung durch zeitgerechte Entfernung des Nahtmaterials beziehungsweise kontrollierte Kompression ab und prüft dabei Wundheilung und lokale Komplikationen. Der Eingriff umfasst entfernung von Fäden oder Klammern.

Wann ist sie anwendbar?

Nach einem Eingriff bei tatsächlich erforderlichem Faden-/Klammerzug oder medizinisch begründeter Kompression; Wundbefund, Zeitpunkt und eigenständige Leistung sind zu dokumentieren. Erforderliche Kernleistung: Entfernung von Fäden oder Klammern; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2007KernpositionEntfernung von Fäden oder Klammern
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur wenn zusätzlich eine eigenständige symptombezogene Untersuchung durchgeführt wurde; Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Postoperativer Kompressionsverband“ sowie „Behandlung einer postoperativen Wundheilungsstörung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nr. 2007: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2007

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur wenn zusätzlich eine eigenständige symptombezogene Untersuchung durchgeführt wurde; Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall…

Ähnliche Abrechnungsfälle

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.