Welche GOÄ-Ziffern sind für „Eröffnung einer Phlegmone“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Ästhetische und Plastische Medizin für das Thema „Eröffnung einer Phlegmone“.

FachgruppeÄsthetische und Plastische Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 2432
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 442
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Eröffnung einer Phlegmone

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Eröffnung einer Phlegmone“ in Betracht?

Für „Eröffnung einer Phlegmone“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2432 als Kernposition. GOÄ-Nr. 442 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Eröffnung einer Phlegmone“ stehen Phlegmone, Phlegmoneneröffnung, Weichteilinfektion, postoperative Infektion. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungsregion, Seitenbezug, Eingriffsumfang sowie die Trennung originärer GOÄ-Leistungen von Analogbewertungen und Materialkosten maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2432KernpositionEröffnung einer Phlegmone
GOÄ-Nr. 442Bedingt / alternativNur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Eröffnung einer Phlegmone“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 2432

Kernposition der Kombination

Eröffnung einer Phlegmone

GOÄ 442

Bedingte oder alternative Position

Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags.

Wie grenzt sich „Eröffnung einer Phlegmone“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Eröffnung einer Phlegmone“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses“ sowie „Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses oder Furunkels“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Eröffnung einer Phlegmone“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Phlegmone, Phlegmoneneröffnung, Weichteilinfektion, postoperative Infektion

Operations- oder Behandlungsumfang, Körperregion, Seite, Technik und verwendetes Material

GOÄ-Nr. 2432: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2432

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Eröffnung einer Phlegmone“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Eröffnung einer Phlegmone“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 2432 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2432). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 442 gilt zusätzlich: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Eröffnung einer Phlegmone“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ästhetische Behandlungsbezeichnungen werden nicht automatisch zu einer Analog- oder Mehrfachberechnung; entscheidend sind selbständige, tatsächlich erbrachte Leistungen.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 442 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Eröffnung einer Phlegmone“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Ästhetische und Plastische Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses oder Furunkels

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Eröffnung eines Karbunkels, gegebenenfalls mit Exzision

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Behandlung einer postoperativen Wundheilungsstörung

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Eröffnung einer Phlegmone“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2432 als Kernposition. GOÄ-Nr. 442 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2432. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Eröffnung einer Phlegmone“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses“ sowie „Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses oder Furunkels“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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