Welche GOÄ-Ziffern sind für „Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses oder Furunkels“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Ästhetische und Plastische Medizin für das Thema „Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses oder Furunkels“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses oder Furunkels“ in Betracht?
Für „Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses oder Furunkels“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2428 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.
Bei der Abrechnung von „Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses oder Furunkels“ stehen oberflächlicher Abszess, Furunkel, Abszesseröffnung, postoperative Infektion, Eiteransammlung. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungsregion, Seitenbezug, Eingriffsumfang sowie die Trennung originärer GOÄ-Leistungen von Analogbewertungen und Materialkosten maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 2428 | Kernposition | Nur bei Eröffnung eines oberflächlich unter Haut oder Schleimhaut liegenden Abszesses oder Furunkels. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses oder Furunkels“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Nur bei Eröffnung eines oberflächlich unter Haut oder Schleimhaut liegenden Abszesses oder Furunkels.
Wie grenzt sich „Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses oder Furunkels“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses oder Furunkels“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses“ sowie „Eröffnung einer Phlegmone“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses oder Furunkels“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: oberflächlicher Abszess, Furunkel, Abszesseröffnung, postoperative Infektion
Operations- oder Behandlungsumfang, Körperregion, Seite, Technik und verwendetes Material
GOÄ-Nr. 2428: Nur bei Eröffnung eines oberflächlich unter Haut oder Schleimhaut liegenden Abszesses oder Furunkels.
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses oder Furunkels“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses oder Furunkels“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 2428 (Nur bei Eröffnung eines oberflächlich unter Haut oder Schleimhaut liegenden Abszesses oder Furunkels). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses oder Furunkels“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ästhetische Behandlungsbezeichnungen werden nicht automatisch zu einer Analog- oder Mehrfachberechnung; entscheidend sind selbständige, tatsächlich erbrachte Leistungen.
2.
Prüfpunkt 2
Eine Kernposition wird allein aus dem Behandlungstitel abgeleitet, obwohl ihr vollständiger Leistungsinhalt nicht dokumentiert ist.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses oder Furunkels“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Ästhetische und Plastische Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses
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Behandlung einer postoperativen Wundheilungsstörung
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Eröffnung eines Karbunkels, gegebenenfalls mit Exzision
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2428. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses oder Furunkels“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses“ sowie „Eröffnung einer Phlegmone“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
