Welche GOÄ-Ziffern sind für „Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Ästhetische und Plastische Medizin für das Thema „Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses“.

FachgruppeÄsthetische und Plastische Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 2430
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 442
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses“ in Betracht?

Für „Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2430 als Kernposition. GOÄ-Nr. 442 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses“ stehen tiefer Abszess, tiefliegender Abszess, Abszesseröffnung, postoperative Infektion, Wundabszess. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungsregion, Seitenbezug, Eingriffsumfang sowie die Trennung originärer GOÄ-Leistungen von Analogbewertungen und Materialkosten maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2430KernpositionEröffnung eines tiefliegenden Abszesses
GOÄ-Nr. 442Bedingt / alternativNur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 2430

Kernposition der Kombination

Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses

GOÄ 442

Bedingte oder alternative Position

Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags.

Wie grenzt sich „Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses oder Furunkels“ sowie „Eröffnung einer Phlegmone“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: tiefer Abszess, tiefliegender Abszess, Abszesseröffnung, postoperative Infektion

Operations- oder Behandlungsumfang, Körperregion, Seite, Technik und verwendetes Material

GOÄ-Nr. 2430: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2430

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 2430 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2430). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 442 gilt zusätzlich: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ästhetische Behandlungsbezeichnungen werden nicht automatisch zu einer Analog- oder Mehrfachberechnung; entscheidend sind selbständige, tatsächlich erbrachte Leistungen.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 442 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Voraussetzungen des ambulanten Operationszuschlags.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Ästhetische und Plastische Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses oder Furunkels

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Eröffnung einer Phlegmone

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Eröffnung eines Karbunkels, gegebenenfalls mit Exzision

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Behandlung einer postoperativen Wundheilungsstörung

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2430 als Kernposition. GOÄ-Nr. 442 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2430. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses oder Furunkels“ sowie „Eröffnung einer Phlegmone“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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