Welche GOÄ-Ziffern sind für „Operative Entfernung eines Naevus flammeus“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Ästhetische und Plastische Medizin für das Thema „Operative Entfernung eines Naevus flammeus“.

FachgruppeÄsthetische und Plastische Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 2440
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 444
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Operative Entfernung eines Naevus flammeus

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Operative Entfernung eines Naevus flammeus“ in Betracht?

Für „Operative Entfernung eines Naevus flammeus“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2440 als Kernposition. GOÄ-Nr. 444 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Operative Entfernung eines Naevus flammeus“ stehen Naevus flammeus, Feuermal, operative Entfernung, 2440, plastische Chirurgie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungsregion, Seitenbezug, Eingriffsumfang sowie die Trennung originärer GOÄ-Leistungen von Analogbewertungen und Materialkosten maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2440KernpositionDirekte GOÄ-Ziffer nur bei operativer Entfernung nach Leistungslegende; Laserbehandlung stattdessen nach der einschlägigen BÄK-Analogempfehlung prüfen.
GOÄ-Nr. 444Bedingt / alternativNur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Operative Entfernung eines Naevus flammeus“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 2440

Kernposition der Kombination

Direkte GOÄ-Ziffer nur bei operativer Entfernung nach Leistungslegende; Laserbehandlung stattdessen nach der einschlägigen BÄK-Analogempfehlung prüfen.

GOÄ 444

Bedingte oder alternative Position

Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.

Wie grenzt sich „Operative Entfernung eines Naevus flammeus“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Operative Entfernung eines Naevus flammeus“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Exzision einer größeren Haut- oder Unterhautgeschwulst“ sowie „Implantation haartragender Haut“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Operative Entfernung eines Naevus flammeus“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Naevus flammeus, Feuermal, operative Entfernung, 2440

Operations- oder Behandlungsumfang, Körperregion, Seite, Technik und verwendetes Material

GOÄ-Nr. 2440: Direkte GOÄ-Ziffer nur bei operativer Entfernung nach Leistungslegende; Laserbehandlung stattdessen nach der einschlägigen BÄK-Analogempfehlung prüfen.

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Operative Entfernung eines Naevus flammeus“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Operative Entfernung eines Naevus flammeus“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 2440 (Direkte GOÄ-Ziffer nur bei operativer Entfernung nach Leistungslegende; Laserbehandlung stattdessen nach der…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 444 gilt zusätzlich: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Operative Entfernung eines Naevus flammeus“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ästhetische Behandlungsbezeichnungen werden nicht automatisch zu einer Analog- oder Mehrfachberechnung; entscheidend sind selbständige, tatsächlich erbrachte Leistungen.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 444 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Operative Entfernung eines Naevus flammeus“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Ästhetische und Plastische Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Exzision einer größeren Haut- oder Unterhautgeschwulst

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Implantation haartragender Haut

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Operation eines Lymphödems einer Extremität

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Postoperativer Kompressionsverband

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Operative Entfernung eines Naevus flammeus“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2440 als Kernposition. GOÄ-Nr. 444 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2440. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Operative Entfernung eines Naevus flammeus“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Exzision einer größeren Haut- oder Unterhautgeschwulst“ sowie „Implantation haartragender Haut“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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