Welche GOÄ-Ziffern sind für „Herz-PET in Ruhe und unter Stimulation ohne quantifizierende Auswertung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Nuklearmedizin für das Thema „Herz-PET in Ruhe und unter Stimulation ohne quantifizierende Auswertung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Herz-PET in Ruhe und unter Stimulation ohne quantifizierende Auswertung“ in Betracht?
Für „Herz-PET in Ruhe und unter Stimulation ohne quantifizierende Auswertung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5424 und GOÄ-Nr. 5488 als Kernpositionen. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.
Bei der Abrechnung von „Herz-PET in Ruhe und unter Stimulation ohne quantifizierende Auswertung“ stehen Herz-PET, Myokard-PET, Perfusions-PET, Vitalitäts-PET, Herz. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Organ- und Fragestellungsbezug, Radiopharmakon, Aufnahme- oder Messprotokoll, Auswertung, zeitlich getrennte Leistungsphasen und gesonderte Auslagen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5424 | Kernposition | Myokard-Szintigraphie in Ruhe und unter Belastung (körperlich/medikamentös), ggf. mit EKG-Ergänzung. |
| GOÄ-Nr. 5488 | Kernposition | BÄK-Empfehlung für Herz-PET: Nr. 5488 insgesamt zweimal neben 5424. |
| SACHKOSTEN | Auslage / Sachkosten | Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Herz-PET in Ruhe und unter Stimulation ohne quantifizierende Auswertung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Myokard-Szintigraphie in Ruhe und unter Belastung (körperlich/medikamentös), ggf. mit EKG-Ergänzung.
Kernposition der Kombination
BÄK-Empfehlung für Herz-PET: Nr. 5488 insgesamt zweimal neben 5424.
Bedingte oder alternative Position
Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.
Wie grenzt sich „Herz-PET in Ruhe und unter Stimulation ohne quantifizierende Auswertung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Herz-PET in Ruhe und unter Stimulation ohne quantifizierende Auswertung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Herz-PET in Ruhe und unter Stimulation mit quantifizierender Auswertung “ sowie „Myokardszintigraphie in Ruhe und unter Stimulation mit SPECT und regionaler Quantifizierung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Herz-PET in Ruhe und unter Stimulation ohne quantifizierende Auswertung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Herz-PET, Myokard-PET, Perfusions-PET, Vitalitäts-PET
Indikation, Radiopharmakon und Aktivität, Untersuchungsprotokoll, Aufnahmezeitpunkte, Auswertung und tatsächlich verwendete Sachmittel
GOÄ-Nr. 5424: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5424
GOÄ-Nr. 5488: BÄK-Empfehlung für Herz-PET: Nr. 5488 insgesamt zweimal neben 5424.
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Herz-PET in Ruhe und unter Stimulation ohne quantifizierende Auswertung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Herz-PET in Ruhe und unter Stimulation ohne quantifizierende Auswertung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5424 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5424); GOÄ-Nr. 5488 (BÄK-Empfehlung für Herz-PET: Nr. 5488 insgesamt zweimal neben 5424). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt. Die verwendete Auslage PET-Radiopharmazeutikum für Herzuntersuchung wird separat und nur in tatsächlich zulässiger Höhe geprüft.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Auslagen oder Sachkosten sind für „Herz-PET in Ruhe und unter Stimulation ohne quantifizierende Auswertung“ gesondert zu prüfen?
Auslagen sind keine GOÄ-Leistungsziffern. Sie werden getrennt auf ihre tatsächliche Verwendung, Berechnungsfähigkeit und erforderlichen Rechnungsangaben geprüft.
SACHKOSTEN
Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Herz-PET in Ruhe und unter Stimulation ohne quantifizierende Auswertung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Nuklearmedizinische Leistungsphasen und Radiopharmaka-Auslagen sind getrennt nach Durchführung, Zeitpunkt und tatsächlicher Verwendung zu prüfen.
2.
Prüfpunkt 2
Bei „Herz-PET in Ruhe und unter Stimulation ohne quantifizierende Auswertung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
3.
Prüfpunkt 3
Sachkosten oder Auslagen werden wie eine GOÄ-Ziffer behandelt oder ohne tatsächliche Verwendung und prüffähigen Kostennachweis übernommen.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Nuklearmedizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5424 und GOÄ-Nr. 5488. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Herz-PET in Ruhe und unter Stimulation ohne quantifizierende Auswertung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Herz-PET in Ruhe und unter Stimulation mit quantifizierender Auswertung“ sowie „Myokardszintigraphie in Ruhe und unter Stimulation mit SPECT und regionaler Quantifizierung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
