Welche GOÄ-Ziffern sind für „Kinematische Pharyngoösophagographie“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Radiologie für das Thema „Kinematische Pharyngoösophagographie“.

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichKonventionelle Radiologie – Funktionsdiagnostik
KernpositionenGOÄ-Nr. 5169
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5298
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Kinematische Pharyngoösophagographie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Kinematische Pharyngoösophagographie“ in Betracht?

Für „Kinematische Pharyngoösophagographie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5169 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5298 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Kinematische Pharyngoösophagographie“ stehen Pharyngoösophagographie, Schluckdiagnostik, Ösophagus. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Modalität, Körperregion, Zahl der Ebenen oder Serien, Kontrastmittelphase, interventionelle Zusatzleistung und modalitätsspezifische Höchstwerte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5169KernpositionKinematische Pharyngographie einschließlich Darstellung des gesamten Ösophagus
GOÄ-Nr. 5298Bedingt / alternativNur bei digitaler Radiographie und nur zu einer zuschlagsfähigen Röntgenleistung; einmal je zuschlagsfähiger Leistung entsprechend den GOÄ-Bestimmungen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Kinematische Pharyngoösophagographie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 5169

Kernposition der Kombination

Kinematische Pharyngographie einschließlich Darstellung des gesamten Ösophagus

GOÄ 5298

Bedingte oder alternative Position

Nur bei digitaler Radiographie und nur zu einer zuschlagsfähigen Röntgenleistung; einmal je zuschlagsfähiger Leistung entsprechend den GOÄ-Bestimmungen.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Kinematische Pharyngoösophagographie“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Schluckphasen
gesamter Ösophagus
Funktionsbefund

Wie grenzt sich „Kinematische Pharyngoösophagographie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Kinematische Pharyngoösophagographie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kinematische Pharyngographie“ sowie „Defäkographie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Kinematische Pharyngoösophagographie“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Pharyngoösophagographie, Schluckdiagnostik, Ösophagus

rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen

GOÄ-Nr. 5169: Kinematische Pharyngographie einschließlich Darstellung des gesamten Ösophagus

Schluckphasen

gesamter Ösophagus

Funktionsbefund

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Kinematische Pharyngoösophagographie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Kinematische Pharyngoösophagographie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5169 (Kinematische Pharyngographie einschließlich Darstellung des gesamten Ösophagus). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5298 gilt zusätzlich: Nur bei digitaler Radiographie und nur zu einer zuschlagsfähigen Röntgenleistung; einmal je zuschlagsfähiger Leistung entsprechend den….


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Kinematische Pharyngoösophagographie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Weitere Ebenen, Regionen, Kontrastmittel- oder Interventionspositionen dürfen nicht aus der Untersuchungsbezeichnung, sondern nur aus dem dokumentierten Protokoll folgen.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5298 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei digitaler Radiographie und nur zu einer zuschlagsfähigen Röntgenleistung; einmal je zuschlagsfähiger Leistung entsprechend den GOÄ-Bestimmungen.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Kinematische Pharyngoösophagographie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Radiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Kinematische Pharyngographie

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Defäkographie

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Ösophagus – Kontrastdarstellung

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Abdomen – Röntgenübersicht in einer Aufnahme

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Kinematische Pharyngoösophagographie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5169 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5298 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5169. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Kinematische Pharyngoösophagographie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kinematische Pharyngographie“ sowie „Defäkographie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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