Kinematische Pharyngoösophagographie

Radiologie · Konventionelle Radiologie – Funktionsdiagnostik

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichKonventionelle Radiologie – Funktionsdiagnostik
KernpositionenGOÄ-Nr. 5169
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5298, GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 75
GOÄ-Abrechnung für Kinematische Pharyngoösophagographie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Beurteilt Schluckablauf, Bolustransport und Aspirationsrisiko im Pharynx beziehungsweise pharyngoösophagealen Übergang und lokalisiert die funktionelle Störung. Die Abklärung umfasst kinematische Pharyngographie.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Dysphagie, Husten oder Verschlucken während der Nahrungsaufnahme, rezidivierender Aspiration oder unklarer Passage; Endoskopie und kinematische Bildgebung werden nach Schluckphase und Fragestellung gewählt. Zusätzlich zur pharyngealen Schluckphase wird der gesamte Ösophagus dargestellt, um nachgeschaltete Passagehindernisse zu erfassen.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5169KernpositionKinematische Pharyngographie einschließlich Darstellung des gesamten Ösophagus
GOÄ-Nr. 5298Bedingt / alternativZuschlag für digitale Radiographie zu Leistungen nach den Nrn. 5010 bis 5290. Nur bei digitaler Radiographie und nur zu einer zuschlagsfähigen Röntgenleistung; einmal je zuschlagsfähiger Leistung entsprechend den GOÄ-Bestimmungen.
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Kinematische Pharyngographie“ sowie „Defäkographie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen

GOÄ-Nr. 5169: Kinematische Pharyngographie einschließlich Darstellung des gesamten Ösophagus

Schluckphasen

gesamter Ösophagus

Funktionsbefund

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 5298 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei digitaler Radiographie und nur zu einer zuschlagsfähigen Röntgenleistung; einmal je zuschlagsfähiger Leistung entsprechend den GOÄ-Bestimmungen.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.