Muskel-Skelett-Belastung und Vibration – arbeitsbezogene Abklärung

Arbeitsbezogene Abklärung des Stütz- und Bewegungsapparats mit optionaler Neurologie.

EinordnungArbeitsmedizinische Vorsorge oder Abklärung
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 800
Vor AbrechnungKostenträger und Vertragsgrundlage klären
GOÄ-Abrechnung für Muskel-Skelett-Belastung und Vibration – arbeitsbezogene Abklärung

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Beratung und vollständige Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane bilden den Kern. Eine eingehende neurologische Untersuchung kommt nur bei eigenständiger neurologischer Fragestellung hinzu.

GOÄ-ZifferRolle in der KetteLeistung und Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Kernposition

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ-Nr. 7Kernposition

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme

Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.

GOÄ-Nr. 800Bedingte Zusatzposition

Eingehende neurologische Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes

Nur bei eigenständiger neurologischer Fragestellung und vollständig durchgeführter eingehender neurologischer Untersuchung.

Keine Pauschale: Nur vollständig erbrachte und dokumentierte Positionen ansetzen.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Der Artikel fokussiert mechanische Belastung, Rückenbeschwerden und Vibration. Er ist keine allgemeine neurologische oder orthopädische Diagnoseseite.

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Art der Lastenhandhabung oder Vibrationsexposition

Lokalisation, Verlauf und Tätigkeitsbezug der Beschwerden

vollständiger Status der Stütz- und Bewegungsorgane

separate neurologische Fragestellung und vollständiger neurologischer Befund

Praxisbeispiel

Dokumentierter Behandlungsablauf

Bei Beschwerden unter Ganzkörpervibration werden Arbeitsanamnese und vollständiger Bewegungsapparat erhoben. Eine neurologische Untersuchung wird nur bei dokumentierten Sensibilitäts- oder Reflexauffälligkeiten ergänzt.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Eine kurze orientierende Prüfung wird als eingehende neurologische Untersuchung angesetzt.


2.

Der vollständige Bewegungsapparatstatus wird aus einer einzelnen Rückenuntersuchung abgeleitet.

Ähnliche Abrechnungsfälle

Weitere Detailinformationen finden Sie über die verlinkte Seite der jeweiligen GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 800.

Die endgültige Rechnung richtet sich nach der tatsächlich erbrachten Leistung, der geltenden GOÄ und der konkreten Vertragsgrundlage.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.