Was kann man bei arbeitsbedingter Muskel-Skelett- und Vibrationsbelastung abrechnen?

Arbeitsbezogene Abklärung des Stütz- und Bewegungsapparats mit optionaler Neurologie.

EinordnungArbeitsmedizinische Vorsorge oder Abklärung
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 800
PrüfmaßstabLeistungsinhalt vollständig erbracht und dokumentiert
Vor AbrechnungKostenträger und Vertragsgrundlage klären
GOÄ-Abrechnung für Muskel-Skelett-Belastung und Vibration – arbeitsbezogene Abklärung

Welche GOÄ-Ziffern kommen bei Muskel-Skelett-Belastung und Vibration – arbeitsbezogene Abklärung in Betracht?

Beratung und vollständige Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane bilden den Kern. Eine eingehende neurologische Untersuchung kommt nur bei eigenständiger neurologischer Fragestellung hinzu.

GOÄ-ZifferRolle in der KetteAbrechnungsentscheidung
GOÄ-Nr. 1KernpositionVollständigen Leistungsinhalt im Einzelfall prüfen.
GOÄ-Nr. 7KernpositionNur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
GOÄ-Nr. 800Bedingte ZusatzpositionNur bei eigenständiger neurologischer Fragestellung und vollständig durchgeführter eingehender neurologischer Untersuchung.

Keine Pauschale: „Kernposition“ bezeichnet nur die Rolle im Abrechnungsbeispiel. Auch eine Kernposition entfällt, wenn ihr Leistungsinhalt nicht vollständig erbracht wurde.

Wann sind die einzelnen Positionen bei Muskel-Skelett-Belastung und Vibration – arbeitsbezogene Abklärung berechnungsfähig?

Jede Ziffer wird getrennt anhand der tatsächlich dokumentierten Leistung beurteilt. Bedingte Positionen dürfen nicht allein aus dem arbeitsmedizinischen Anlass ergänzt werden.

GOÄ-Nr. 1: Kernposition der Beispielkette

Nur bei vollständig erfülltem und dokumentiertem Leistungsinhalt.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 7: Kernposition der Beispielkette

Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 800: Bedingte Zusatzposition

Nur bei eigenständiger neurologischer Fragestellung und vollständig durchgeführter eingehender neurologischer Untersuchung.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

Wie grenzt sich Muskel-Skelett-Belastung und Vibration – arbeitsbezogene Abklärung von ähnlichen Untersuchungen ab?

Der Artikel fokussiert mechanische Belastung, Rückenbeschwerden und Vibration. Er ist keine allgemeine neurologische oder orthopädische Diagnoseseite.

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.

Was sollte für Muskel-Skelett-Belastung und Vibration – arbeitsbezogene Abklärung dokumentiert werden?

Die Dokumentation sollte den Anlass, die eigenständigen Leistungsschritte und die entscheidenden Mess- oder Untersuchungsmerkmale erkennen lassen.

Art der Lastenhandhabung oder Vibrationsexposition

Lokalisation, Verlauf und Tätigkeitsbezug der Beschwerden

vollständiger Status der Stütz- und Bewegungsorgane

separate neurologische Fragestellung und vollständiger neurologischer Befund

Behandlungstag, medizinische Notwendigkeit und gegebenenfalls Faktorbegründung

Wie kann ein dokumentierter Fall für Muskel-Skelett-Belastung und Vibration – arbeitsbezogene Abklärung aussehen?

Dokumentierter Behandlungsablauf

Bei Beschwerden unter Ganzkörpervibration werden Arbeitsanamnese und vollständiger Bewegungsapparat erhoben. Eine neurologische Untersuchung wird nur bei dokumentierten Sensibilitäts- oder Reflexauffälligkeiten ergänzt.


Zu prüfende Positionen in diesem Beispiel:

Welche Abrechnungsfehler sind bei Muskel-Skelett-Belastung und Vibration – arbeitsbezogene Abklärung typisch?

1.

Fehler 1

Eine kurze orientierende Prüfung wird als eingehende neurologische Untersuchung angesetzt.


2.

Fehler 2

Der vollständige Bewegungsapparatstatus wird aus einer einzelnen Rückenuntersuchung abgeleitet.


3.

Fehler 3

Die gesamte Ziffernkette wird aus dem Anlass übernommen, ohne jede Position einzeln zu prüfen.


4.

Fehler 4

Bedingte Zusatzpositionen werden ohne eigene Leistung oder ausreichende Dokumentation ergänzt.

Welche arbeitsmedizinischen Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Weitere Detailinformationen finden Sie über die verlinkte Seite der jeweiligen GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 800.

Die endgültige Rechnung richtet sich nach der tatsächlich erbrachten Leistung, der geltenden GOÄ und der konkreten Vertragsgrundlage.

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Beratung und vollständige Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane bilden den Kern. Eine eingehende neurologische Untersuchung kommt nur bei eigenständiger neurologischer Fragestellung hinzu.

Als Kernpositionen sind GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7 hinterlegt. Jede Position setzt die tatsächliche vollständige Leistung voraus.

Der Artikel fokussiert mechanische Belastung, Rückenbeschwerden und Vibration. Er ist keine allgemeine neurologische oder orthopädische Diagnoseseite.

Nein. Die Kette ist ein Abrechnungsbeispiel. Jede Position muss tatsächlich erbracht, medizinisch erforderlich, vollständig dokumentiert und nach den Ausschlussbestimmungen berechnungsfähig sein.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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