Muskel-Skelett-Belastung und Vibration – arbeitsbezogene Abklärung
Arbeitsbezogene Abklärung des Stütz- und Bewegungsapparats mit optionaler Neurologie.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
Beratung und vollständige Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane bilden den Kern. Eine eingehende neurologische Untersuchung kommt nur bei eigenständiger neurologischer Fragestellung hinzu.
| GOÄ-Ziffer | Rolle in der Kette | Leistung und Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane. |
| GOÄ-Nr. 800 | Bedingte Zusatzposition | Eingehende neurologische Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes Nur bei eigenständiger neurologischer Fragestellung und vollständig durchgeführter eingehender neurologischer Untersuchung. |
Keine Pauschale: Nur vollständig erbrachte und dokumentierte Positionen ansetzen.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Der Artikel fokussiert mechanische Belastung, Rückenbeschwerden und Vibration. Er ist keine allgemeine neurologische oder orthopädische Diagnoseseite.
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Art der Lastenhandhabung oder Vibrationsexposition
Lokalisation, Verlauf und Tätigkeitsbezug der Beschwerden
vollständiger Status der Stütz- und Bewegungsorgane
separate neurologische Fragestellung und vollständiger neurologischer Befund
Praxisbeispiel
Dokumentierter Behandlungsablauf
Bei Beschwerden unter Ganzkörpervibration werden Arbeitsanamnese und vollständiger Bewegungsapparat erhoben. Eine neurologische Untersuchung wird nur bei dokumentierten Sensibilitäts- oder Reflexauffälligkeiten ergänzt.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
Eine kurze orientierende Prüfung wird als eingehende neurologische Untersuchung angesetzt.
2.
Der vollständige Bewegungsapparatstatus wird aus einer einzelnen Rückenuntersuchung abgeleitet.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Weitere Detailinformationen finden Sie über die verlinkte Seite der jeweiligen GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 800.
Die endgültige Rechnung richtet sich nach der tatsächlich erbrachten Leistung, der geltenden GOÄ und der konkreten Vertragsgrundlage.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
