Welche GOÄ-Ziffern sind für „Nierenfunktionsszintigraphie mit Zusatzuntersuchung bei forcierter Diurese“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Nuklearmedizin für das Thema „Nierenfunktionsszintigraphie mit Zusatzuntersuchung bei forcierter Diurese“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Nierenfunktionsszintigraphie mit Zusatzuntersuchung bei forcierter Diurese“ in Betracht?
Für „Nierenfunktionsszintigraphie mit Zusatzuntersuchung bei forcierter Diurese“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5440 und GOÄ-Nr. 5443 als Kernpositionen. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.
Bei der Abrechnung von „Nierenfunktionsszintigraphie mit Zusatzuntersuchung bei forcierter Diurese“ stehen Diureseszintigraphie, Furosemid, Nierenfunktionsszintigraphie, Harnabflussstörung, MAG3. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Organ- und Fragestellungsbezug, Radiopharmakon, Aufnahme- oder Messprotokoll, Auswertung, zeitlich getrennte Leistungsphasen und gesonderte Auslagen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5440 | Kernposition | Nierenfunktionsszintigraphie mit quantitativer Clearancebestimmung (Ganzkörper, Einzelniere). Evtl. Blutaktivitätsmessung und Vergleich mit Referenzwerten. |
| GOÄ-Nr. 5443 | Kernposition | Nur mit dokumentierter Indikation als Zusatzuntersuchung zu 5440. |
| SACHKOSTEN | Auslage / Sachkosten | Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Nierenfunktionsszintigraphie mit Zusatzuntersuchung bei forcierter Diurese“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Nierenfunktionsszintigraphie mit quantitativer Clearancebestimmung (Ganzkörper, Einzelniere). Evtl. Blutaktivitätsmessung und Vergleich mit Referenzwerten.
Kernposition der Kombination
Nur mit dokumentierter Indikation als Zusatzuntersuchung zu 5440.
Bedingte oder alternative Position
Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.
Wie grenzt sich „Nierenfunktionsszintigraphie mit Zusatzuntersuchung bei forcierter Diurese“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Nierenfunktionsszintigraphie mit Zusatzuntersuchung bei forcierter Diurese“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Nierenfunktionsszintigraphie mit Gesamt- und Einzelnieren-Clearance“ sowie „Nierenperfusionsszintigraphie mit indizierter Zusatzuntersuchung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Nierenfunktionsszintigraphie mit Zusatzuntersuchung bei forcierter Diurese“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Diureseszintigraphie, Furosemid, Nierenfunktionsszintigraphie, Harnabflussstörung
Indikation, Radiopharmakon und Aktivität, Untersuchungsprotokoll, Aufnahmezeitpunkte, Auswertung und tatsächlich verwendete Sachmittel
GOÄ-Nr. 5440: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5440
GOÄ-Nr. 5443: Nur mit dokumentierter Indikation als Zusatzuntersuchung zu 5440.
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Nierenfunktionsszintigraphie mit Zusatzuntersuchung bei forcierter Diurese“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Nierenfunktionsszintigraphie mit Zusatzuntersuchung bei forcierter Diurese“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5440 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5440); GOÄ-Nr. 5443 (Nur mit dokumentierter Indikation als Zusatzuntersuchung zu 5440). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt. Die verwendete Auslage Radiopharmazeutikum für Nierenfunktionsszintigraphie wird separat und nur in tatsächlich zulässiger Höhe geprüft.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Auslagen oder Sachkosten sind für „Nierenfunktionsszintigraphie mit Zusatzuntersuchung bei forcierter Diurese“ gesondert zu prüfen?
Auslagen sind keine GOÄ-Leistungsziffern. Sie werden getrennt auf ihre tatsächliche Verwendung, Berechnungsfähigkeit und erforderlichen Rechnungsangaben geprüft.
SACHKOSTEN
Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Nierenfunktionsszintigraphie mit Zusatzuntersuchung bei forcierter Diurese“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Nuklearmedizinische Leistungsphasen und Radiopharmaka-Auslagen sind getrennt nach Durchführung, Zeitpunkt und tatsächlicher Verwendung zu prüfen.
2.
Prüfpunkt 2
Bei „Nierenfunktionsszintigraphie mit Zusatzuntersuchung bei forcierter Diurese“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
3.
Prüfpunkt 3
Sachkosten oder Auslagen werden wie eine GOÄ-Ziffer behandelt oder ohne tatsächliche Verwendung und prüffähigen Kostennachweis übernommen.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Nuklearmedizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Nierenfunktionsszintigraphie mit Gesamt- und Einzelnieren-Clearance
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Nierenperfusionsszintigraphie mit indizierter Zusatzuntersuchung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5440 und GOÄ-Nr. 5443. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Nierenfunktionsszintigraphie mit Zusatzuntersuchung bei forcierter Diurese“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Nierenfunktionsszintigraphie mit Gesamt- und Einzelnieren-Clearance“ sowie „Nierenperfusionsszintigraphie mit indizierter Zusatzuntersuchung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
