Zytostatika-Dauertropfinfusion von mehr als 6 Stunden

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in Onkologie und Hämatologie für „Zytostatika-Dauertropfinfusion von mehr als 6 Stunden“.

FachgruppeOnkologie und Hämatologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 276
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 78
GOÄ-Abrechnung für Zytostatika-Dauertropfinfusion von mehr als 6 Stunden

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Appliziert eine antineoplastische Behandlung über den für Wirkstoff, Zielkompartiment und Therapieschema vorgesehenen Weg; Dauer und Zugang bilden den tatsächlichen Überwachungsaufwand ab. Die Behandlung umfasst dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 6 Stunden Dauer.

Wann ist sie anwendbar?

Bei gesicherter onkologischer Indikation nach geprüftem Schema, Dosis, Labor und Organfunktion; Applikationsweg, Zugangsart, Dauer, Verträglichkeit und Notfallbereitschaft sind zu dokumentieren. Erforderliche Kernleistung: Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 6 Stunden Dauer; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

Fachlicher Kontext

Bei ambulanter Systemtherapie bestimmen Wirkstoffklasse, Applikationsweg und tatsächliche Laufzeit die passende Infusionsleistung. Begleitmedikation oder parallel laufende Lösungen begründen nicht automatisch eine weitere Infusionsziffer. Im Mittelpunkt stehen hier Chemotherapie länger als 6 Stunden, Zytostatika Dauertropfinfusion über 6 Stunden, Langzeitinfusion Zytostatika, 24 Stunden Chemotherapie, GOÄ 276.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Als Kernposition nennt die Kette GOÄ-Nr. 276. GOÄ-Nr. 78 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Keine Position darf allein aus Diagnose oder Therapiebezeichnung übernommen werden.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 276KernpositionDauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 6 Stunden Dauer. Nur bei einem tatsächlich als Zytostatikum einzuordnenden Arzneimittel und einer Dauertropfinfusion von mehr als 6 Stunden. Nicht allein wegen der Bezeichnung Immuntherapie, Checkpoint-Inhibitor, monoklonaler Antikörper, Antikörper-Wirkstoff-Konjugat oder sonstige onkologische Infusion auf Nr. 276 mappen. Nrn. 271 bis 276 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 78Bedingt / alternativBehandlungsplan für die Chemotherapie und/oder schriftlicher Nachsorgeplan für einen tumorkranken Patienten, individuell für den einzelnen Patienten aufgestellt. Nur ansetzen, wenn tatsächlich ein individueller schriftlicher Chemotherapie- und/oder Nachsorgeplan für den tumorkranken Patienten erstellt wurde; nicht automatisch bei jeder Chemotherapiesitzung oder jedem Zyklus.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Dieser Artikel behandelt ausschließlich „Zytostatika-Dauertropfinfusion von mehr als 6 Stunden“ als konkrete onkologische Abrechnungskonstellation und keinen pauschalen Leistungsblock. Davon abzugrenzen sind insbesondere „Onkologische Erstvorstellung mit Beratung und Ganzkörperstatus“ und „Onkologische Verlaufskontrolle mit Beratung und symptombezogener Untersuchung“. Entscheidend ist jeweils, welche Einzelleistungen tatsächlich vollständig erbracht und dokumentiert wurden.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Therapieschema, Wirkstoff, Dosis, Applikationsweg und Gefäßzugang

minutengenaue Infusionszeiten und zeitliche Abgrenzung eigenständiger Gaben

GOÄ-Nr. 276: Nur bei einem tatsächlich als Zytostatikum einzuordnenden Arzneimittel und einer Dauertropfinfusion von mehr als 6 Stunden. Nicht allein wegen der Bezeichnung Immuntherapie,…

Behandlungstag, medizinische Notwendigkeit, Ausschlüsse und gegebenenfalls erforderlicher Rechnungstext

Praxisbeispiel

Konkreter Leistungsablauf

Der dokumentierte Fall betrifft „Zytostatika-Dauertropfinfusion von mehr als 6 Stunden“. Nachgewiesen und einzeln geprüft werden GOÄ-Nr. 276 (Nur bei einem tatsächlich als Zytostatikum einzuordnenden Arzneimittel und einer Dauertropfinfusion von mehr als 6 Stunden. Nicht allein wegen der…). Bedingte Positionen werden nur ergänzt, wenn ihre eigene Voraussetzung aus der Dokumentation hervorgeht.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Die Infusionsziffer wird aus der Arzneimittelbezeichnung statt aus Applikationsweg und dokumentierter Laufzeit abgeleitet.


2.

Bedingte Positionen wie GOÄ-Nr. 78 werden ohne eigenständigen Leistungsnachweis ergänzt.


3.

Ausschlüsse, Höchstwerte, Wiederholungsgrenzen oder enthaltene Nebenleistungen werden nicht je Behandlungstag geprüft.

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Onkologie und Hämatologie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen
Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.