Intravenöse Dauertropfinfusion einer nicht zytostatischen antineoplastischen Therapie …
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in Onkologie und Hämatologie für „Intravenöse Dauertropfinfusion einer nicht zytostatischen antineoplastischen Therapie von mehr als 6 Stunden“.

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Verabreicht eine nichtzytostatische antineoplastische Systemtherapie als langdauernde Infusion und bildet die tatsächliche Lauf- und Überwachungszeit ab. Die Behandlung umfasst dauertropfinfusion, intravenös, von mehr als 6 Stunden Dauer.
Wann ist sie anwendbar?
Bei gesicherter onkologischer Indikation nach geprüftem Schema, Organfunktion und Begleitmedikation; Präparat, Dosis, Zugang, Laufzeit und Verträglichkeit sind zu dokumentieren. Erforderliche Kernleistung: Dauertropfinfusion, intravenös, von mehr als 6 Stunden Dauer; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
Fachlicher Kontext
Bei ambulanter Systemtherapie bestimmen Wirkstoffklasse, Applikationsweg und tatsächliche Laufzeit die passende Infusionsleistung. Begleitmedikation oder parallel laufende Lösungen begründen nicht automatisch eine weitere Infusionsziffer. Im Mittelpunkt stehen hier onkologische Infusion länger als 6 Stunden, nicht zytostatische Systemtherapie über 6 Stunden, Immuntherapie Dauertropfinfusion über 6 Stunden, Antikörpertherapie über 6 Stunden, GOÄ 274 Onkologie.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
Als Kernposition nennt die Kette GOÄ-Nr. 274. GOÄ-Nr. 78 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Keine Position darf allein aus Diagnose oder Therapiebezeichnung übernommen werden.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 274 | Kernposition | Dauertropfinfusion, intravenös, von mehr als 6 Stunden Dauer – gegebenenfalls einschließlich Infusionsplan und Bilanzierung –. Für eine tatsächlich intravenöse Dauertropfinfusion von mehr als sechs Stunden, wenn keine speziellere Zytostatika-Dauertropfinfusion nach Nr. 276 vorliegt. Neben Nr. 274 sind Nrn. 271 bis 273, 275 und 276 nicht berechnungsfähig. Eine bloße Bezeichnung als Immuntherapie, Antikörpertherapie oder sonstige Systemtherapie ersetzt nicht die Prüfung von Wirkstoff, Applikationsform und Dauer. |
| GOÄ-Nr. 78 | Bedingt / alternativ | Behandlungsplan für die Chemotherapie und/oder schriftlicher Nachsorgeplan für einen tumorkranken Patienten, individuell für den einzelnen Patienten aufgestellt. Nur ansetzen, wenn tatsächlich ein individueller schriftlicher Chemotherapie- und/oder Nachsorgeplan für den tumorkranken Patienten erstellt wurde; nicht automatisch bei jeder Chemotherapiesitzung oder jedem Zyklus. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Dieser Artikel behandelt ausschließlich „Intravenöse Dauertropfinfusion einer nicht zytostatischen antineoplastischen Therapie von mehr als 6 Stunden“ als konkrete onkologische Abrechnungskonstellation und keinen pauschalen Leistungsblock. Davon abzugrenzen sind insbesondere „Onkologische Erstvorstellung mit Beratung und Ganzkörperstatus“ und „Onkologische Verlaufskontrolle mit Beratung und symptombezogener Untersuchung“. Entscheidend ist jeweils, welche Einzelleistungen tatsächlich vollständig erbracht und dokumentiert wurden.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Therapieschema, Wirkstoff, Dosis, Applikationsweg und Gefäßzugang
minutengenaue Infusionszeiten und zeitliche Abgrenzung eigenständiger Gaben
GOÄ-Nr. 274: Für eine tatsächlich intravenöse Dauertropfinfusion von mehr als sechs Stunden, wenn keine speziellere Zytostatika-Dauertropfinfusion nach Nr. 276 vorliegt. Neben Nr. 274 sind Nrn. 271 bis…
Behandlungstag, medizinische Notwendigkeit, Ausschlüsse und gegebenenfalls erforderlicher Rechnungstext
Praxisbeispiel
Konkreter Leistungsablauf
Der dokumentierte Fall betrifft „Intravenöse Dauertropfinfusion einer nicht zytostatischen antineoplastischen Therapie von mehr als 6 Stunden“. Nachgewiesen und einzeln geprüft werden GOÄ-Nr. 274 (Für eine tatsächlich intravenöse Dauertropfinfusion von mehr als sechs Stunden, wenn keine speziellere Zytostatika-Dauertropfinfusion nach Nr. 276…). Bedingte Positionen werden nur ergänzt, wenn ihre eigene Voraussetzung aus der Dokumentation hervorgeht.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
Die Infusionsziffer wird aus der Arzneimittelbezeichnung statt aus Applikationsweg und dokumentierter Laufzeit abgeleitet.
2.
Bedingte Positionen wie GOÄ-Nr. 78 werden ohne eigenständigen Leistungsnachweis ergänzt.
3.
Ausschlüsse, Höchstwerte, Wiederholungsgrenzen oder enthaltene Nebenleistungen werden nicht je Behandlungstag geprüft.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
